Volltext: Gemeindelexikon von Oberösterreich (2 / 1907)

Vorwort 
An Stelle der auf Grund der Volkszählungen von 1880 und 1890 zusammengestellten Spezialortsrepertorien gibt die 
k. k. Statistische Zentralkommission diesmal unter Verwertung der Ergebnisse der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 
für die 14 Verwaltungsgebiete der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder je ein Gemeindelexikon heraus. 
Die Änderung des Titels war bedingt und gerechtfertigt durch die wesentliche Änderung des Inhalts. Von den in den 
Spezialortsrepertorien gebotenen topographischen und statistischen Angaben wird im Gemeindelexikon nicht nur kein Detail 
preisgegeben — weggelassen wurde bloß als jedweden Interesses entbehrend die Namhaftmachung der Einzelhäuser bei Ort¬ 
schaften, die ausschließlich oder überwiegend aus zerstreuten Häusern bestehen und die Aufteilung der Bewohner nach dem 
Geschlechte bei den Ortsbestandteilen — sondern es wurde unter Beibehaltung der inneren Anordnung und Darstellungsform 
der stolf liehe Inhalt durch Hinzufügung neuer Kategorien in vierfacher Hinsicht nahezu um das Dreifache vermehrt. 
Diese Bereicherung betrifft mehrere Partien, zunächst die Rubrik „Ausstattung mit Institutionen“. Während, in den 
Spezialortsrepertorien bloß die Bistümer und Seelsorgestationen, die Schulen und Lehranstalten jeder Kategorie, endlich die 
dem Verkehr dienenden Einrichtungen, wie Post- und Telegraphenämter, öffentliche Telephonsprechstellen, Eisenbahnstationen 
und -haltesteilen nebst Dampfschiffstationen verzeichnet wurden, führt das Gemeindelexikon auch die Dekanate, geistlichen 
Orden, Kongregationen und Institute, Filialkirchen, speziell Wallfahrtskirchen und Wallfahrtskapellen, die evangelischen Filial- 
gemeinden und Predigtstationen, Kindergärten-, Poststallämter und Postablagen und die Anzahl der Klassen (inklusive der 
Parallelklassen) bei den Volks-und Bürgerschulen an und hebt endlich die ärarischen Post-und Telegraphenämter besonders hervor. 
Neu aufgenommen wurde eine lange Reihe von Institutionen, als da sind: Die landesfürstlichen Ämter mit den zugehörigen 
Sonderanstalten in der Reihenfolge des Staatsvoranschlages, die Volksvertretung für das Land sowie die autonomen Ämter, die 
öffentlichen Körperschaften, ferner auf dem Gebiete des Bildungswesens die Museen, Kunstsammlungen, Bibliotheken undTheater, 
im Anschlüsse an die Gerichte die Anzahl der Notare und Advokaten, die Krankenhäuser und Spitäler nebst dem Sanitätspersonal 
jeder Kategorie, Wohltätigkeitsanstalten und Wohlfahrtseinrichtungen wie die Feuerwehren, die finanziellen Institute, die 
Qualifizierung einer Ortschaft als Kurort oder Wallfahrtsort, die Schlösser, Ruinen und historisch denkwürdigen Objekte. 
Endlich gibt das Gemeindelexikon die Seehöhe über der Adria an bei allen Städten, Märkten, Kurorten und Pfarrkirchen, und 
zwar nach der Spezialkarte: steht die Seehöhe daselbst nicht verzeichnet, so wird dieselbe aus den Schichtenlinien der Karte 
und aus der Terraingestaltung abgeschätzt und durch eine auf 0 oder auf 5 abgerundete Zahl, die durch ein vorgesetztes 
ca. (— circa) eben nur als Schätzung charakterisiert ist, zum Ausdruck gebracht. Bei den Filialkirchen, Schlössern und Ruinen 
erscheint die Seehöhe nur dann eingetragen, wenn eine solche in der Spezialkarte verzeichnet steht. Über die Höhenlage der 
Eisenbahnstationen, welche ausnahmslos in jedem Falle angegeben ist, sowie über die Eisenbahnhaltestellen haben die Eisen¬ 
bahndirektionen selbst Daten zur Verfügung; gestellt. Die Seehöhe der Touristenhäusen und Aussichtswarten ist zumeist den 
speziellen Touristenhandbüchern oder Touristenkarten entnommen. 
Nicht berücksichtigt wurden solche Institutionen, deren Vorhandensein als selbstverständlich gelten kann, wie zum Bei¬ 
spiel die Gemeindeämter,.ferner das Domkapitel am Sitze eines Bistums, der Ortsschulrat am Standorte einer Volksschule, das 
Bezirksgendarmeriekommando am Sitze einer Bezirkshauptmannschaft, die Staatsanwaltschaft und das Gefangenbaus am Sitze 
eines Landes- oder Kreisgerichtes, der Telegraph einer Bahnstation u. s. w. Durch diese Auslassungen wird somit das Ziel 
der vorliegenden Publikation, ein vollständiges Bild der Ausstattung unserer Gemeinden mit Ämtern und öffentlichen Insti¬ 
tutionen aller Art zu liefern, keineswegs beeinträchtigt. 
Eine weitere wesentliche Neuerung und Bereicherung des Gemeindelexikons besteht darin —und es mußte zu diesem Behufe 
für jede linke Blattseite des Werkes eine korrespondierende rechte Seite eröffnet werden —, daß die Katastral- oder Steuer¬ 
gemeinden eines jeden Steuerbezirkes, der sich durchwegs mit dem gleichnamigen Gerichtsbezirke dem Umfange nach deckt, 
verzeichnet werden, und zwar in einer solchen Weise, daß dadurch das Verhältnis der Steuergemeinden zu den korrespon¬ 
dierenden Ortsgemeinden, beziehungsweise zu deren Ortschaften auf der linken Seite des Werkes klar ersichtlich wird. Die zu 
diesem Zwecke getroffene Einrichtung der Darstellung ermöglicht es, für jede Katastralgemeinde auch die Anzahl der Häuser 
und Bewohner aufzufinden. 
Das Gemeindelexikon gibt außerdem für jede Katastralgemeinde auf ganze Hektare abgerundet deren Gesamtareal nach 
dem Stande von Ende Dezember 1900 und weiterhin nach dem Stande von Ende 1896, als dem Jahre der letzten Grundsteuer¬ 
katasterrevision, das Flächenmaß der wichtigsten steuerpflichtigen Kulturgattungen teils in ganzen Zahlen, teils — namentlich 
bei den nur spärlich vertretenen Gattungen, wie Gärten, Hutweiden und Alpen — mit zwei Dezimalzahlen, also in Aren, an. 
Die restlichen Spalten der rechten Seite enthalten teils für die politische, teils für die Katastralgemeinde die Anzahl 
der Großgrundbesitzungen (das heißt ein Grundbesitz, für den in der Katastralgemeinde eine Grundsteuerleistung von 
wenigstens 200 K vorgeschrieben ist), der Fabriken und der wichtigsten häuslichen Nutztiere, wobei noch zu bemerken ist, 
daß bei Gemeinden mit einer Garnison die etwa vorhandenen militärärarischen Pferde besonders hervorgehoben werden. 
In dem „Appendix“ werden die Wechselbeziehungen zwischen den Ortsgemeinden einerseits, den Schul- und Matriken- 
sprengeln und den Sanitätsgemeinden, beziehungsweise den Sanitätsdistrikten anderseits dargestellt. 
Die vorliegenden Daten beziehen sich fast ausschließlich auf den Stand am Schlüsse des Jahres 1900, da in erster Linie 
die Ergebnisse der Volkszählung vom 81. Dezember 1.900 darzustellen waren. Abgesehen von der bereits oben erwähnten
	        
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