Volltext: Gemeindelexikon von Oberösterreich (2 / 1907)

VII 
Aus der Eintragung auf Seite 61 sub linea 11, 4) ersieht man, daß die Ortschaft Vieehtwang (4) der gleichnamigen Orts-v 
gemeinde (11) aus den 6 Rotten Beim Bach mit 12 Häusern und 43 Bewohnern, Haid mit 8 Häusern und 79 Bewohnern, Hölzl mit 
21 Häusern und 128 Bewohnern, Scharnstein mit 88 Häusern und 859 Bewohnern, Stoiberau mit 6 Häusern und 44 Bewohnern, 
Tissenbach mit 21 Häusern und 104 Bewohnern und dem Dorfe Vieehtwang mit 87 Häusern und 481 Bewohnern besteht. 
Die topographische Charakteristik der Wohnplätze wurde mit Hilfe der erwähnten konventionellen Zeichen beiden 
Namen der Ortsgemeinden, sofern sie sich nicht in Ortschaften gliedern, nach den Namen der Ortschaften, sofern diese nicht in 
Ortsbestandteile zerfallen, endlich bei allen Ortsbestandteilen angeführt. Während man also nicht bei jedem Ortsgemeinde-, 
beziehungsweise Ortschaftsnamen solche Zeichen findet, fehlen sie bei den Ortsbestandteilen nie. In den politischen Bezirken 
Ried, Schärding und Vöcklabruck wurden von den betreffenden Bezirkshauptmannschaften 12 Pfarrdörfer mit der altertümlichen 
Charakteristik „Hofmark“ bezeichnet. Da aber die moderne Topographie diese Bezeichnung nicht mehr kennt und jene 12 Ort¬ 
schaften nach dem übereinstimmenden Zeugnis anderer glaubwürdiger Quellen als Dörfer qualifiziert werden, wurden dieselben 
als Dörfer charakterisiert und dem Ortszeichen O die alte Bezeichnung Hofmark in Klammern beigefügt. Als Kuriosität sei ferner 
hier bemerkt, daß die Ortsgemeinde Ischl (Seite 61, 5) zwei Märkte enthält, Ischl (5) und Lauffen (10): die Ortsgemeinde Nikola,, Set. 
(Seite 96, 7) sogar deren drei: Nikola, Set, (4), Sarmingstein (5) und Struden (7), 
Mit Rücksicht auf die häufig vorkommende Verwechslung der Ortschaften mit den Katastralgemeinden muß noch bemerkt 
werden, daß im Gemeindelexikon unter Ortschaften im Sinne des Volkszählungsgesetzes und der Verordnung des k.k. Ministeriums 
des Innern vom 26. März 1899, Z. 20078, ausschließlich „Konskriptionsortschaften“ zu verstehen sind, d. h. solche Wohnplätze, 
die eine selbständige, in sich abgeschlossene, in die Hausnummernreihe einer benachbarten Ortschaft sich nicht einfügende 
Häusernumerierung aufweisen. Im Gegensätze zu den Ortschaften umfassen die Ortsbestandteile nur Teile der Hausnummernreihe 
der Ortschaft. 
Ob er Österreich ist dasjenige Land, welches im ganzen Staatsgebiete die meisten (807) Ortschaftsanteile besitzt, d. h. Teile 
einer und derselben Konskriptionsortschaft, die in 363 Fällen zwei, in 23 Fällen drei, in 3 Fällen sogar vier verschiedenen benach¬ 
barten Ortsgemeinden angehören. Die Ortsgemeinde Pfarrkirchen bei Kremsmünster (Seite 190). zum Beispiel besitzt keine einzige 
volle Ortschaft, sondern 9 Ortschaftsanteile. Ein derartiger Ortschaftsanteil erscheint unter Voranstellung einer der Ordnungs¬ 
zahlen 1. 2. 3. 4. je nach Maßgabe seiner früheren oder späteren Anführung im Texte durch ein A. abgekürzt. 
Gehören Ortsgemeinden, die einen Ortschaftsanteil enthalten, demselben Gerichtsbezirke an, so ist dies durch ein „vide“ mit 
nachfolgenden Bezugsnummern, welche auf die betreffenden Ortsgemeinden hin weisen, ausgedrückt. Andernfalls folgt dem Vermerk 
„vide“ der Name des Gerichtsbezirkes mit der Bezugsnummer der betreffenden Ortsgemeinde. So zum Beispiel ist auf Seite 48 bei 
der Ortsgemeinde 1 Königswiesen, Ortschaft (12) „Neumühl 1. A. (mde 4, 5, 6)“ zu lesen: Neumühl 1. Anteil, siehe Ortsgemeinden 
Nummer 4 Pierbach, 5 Schönau und 6 Unterweißenbach desselben Gerichtsbezirkes Unterweißenbach, bei welchen der zweite 
Ortschaftsanteil desselben Namens sub Nummer 4, der dritte sub 8 und der vierte sub 14 zu finden sind. Auf Seite 66, Orts¬ 
gemeinde Waldneukirchen (5), Furtberg (2) verweist der Beisatz 1. A. [vide Kremsmünster 2, 5, 7) auf die Ortsgemeinden Bad Hall (1), 
wo der zweite, Pfarrkirchen (5)'wo der dritte und Rohr (7) wo der vierte Anteil der Ortschaft Furtberg zu finden ist. 
Die Stadtbezirke und Stadtteile der Städte mit eigenem Statut wurden teils wegen ihrer Bedeutung, teils zufolge ihrer 
selbständigen Häusernumerierung zwar in der Spalte der Ortschaften dargestellt, sind aber nicht als Ortschaften anzusehen, 
weshalb ihre Namen in Kursivschrift gedruckt wurden. Auch solche selbständig numerierte Stadtteile einiger anderer Städte und 
die Teile des Marktes Perg, die mit dem Kern der Stadt, beziehungsweise des Marktes einen zusammenhängenden, geschlossenen 
Wohnplatz bilden, wurden in der gleichen Weise dargestellt. So zum Beispiel besteht die Stadtgemeinde Enns (Seite 74) blos 
aus der gleichnamigen Ortschaft, zerfällt aber in 6 Stadtteile: die eigentliche Stadt Enns (3) und die 5 Vorstädte Enghagen (7), 
Enghagen am Tabor (2), Lerchentkat . (4), Beinthal (5) und Schmidberg (6). Die Stadtgemeinde Eferding (Seite 234) besteht aus 
2 Ortschaften: 1. Eferding, welche wieder in drei Stadtteile. Eferding Stadt, Eferding Vorstadt und Kühgasse (Vorstadt) zerfällt und 
2. Wörth 1. A. 
Um einen Überblick der Gliederung der Bezirkshauptmannschaften in Gerichts- und Steuerbezirke, Orts- und Katastral¬ 
gemeinden zu erlangen, wurde nach dem Namen der Bezirkshauptmannschaft auf der linken Seite die Anzahl der zu derselben 
gehörenden Gerichtsbezirke und Ortsgemeinden, auf der rechten jene der Steuerbezirke und Katastralgemeinden mit ent¬ 
sprechenden Abkürzungen und Zeichen eingetragen. Ebenso ist auch die Anzahl der in jedem Gerichts- und Steuerbezirke 
vorhandenen Ortsgemeinden, beziehungsweise Katastralgemeinden nach deren Namen eingesetzt. Überdies ist auf der linken 
Seite durch entsprechende Zeichen angegeben, wie viele Städte nnd Märkte unter den Ortsgemeinden Vorkommen. — So ist 
zum Beispiel zu lesen auf Seite 234 die Notiz „Bezirkshauptmannschaft Wels, 5 GB., 57 ®, 3 ®, 8 ©“: Die Bezirkshauptmann¬ 
schaft Wels besteht aus 5 Gerichtsbezirken und zählt 57 Ortsgemeinden, darunter 3 Städte und 8 Märkte; auf Seite 235 der 
Vermerk „Bezirkshauptmannschaft Wels 5 StB., 141 HO“ : die Bezirkshauptmannschaft Wels umfaßt 5 Steuerbezirke und 
141 Katastralgemeinden. 
So bildet das Gemeindelexikon eine reiche Fundgrube topographischen und statistischen Materials, dessen sich nicht bloß 
die staatlichen und autonomen Behörden für die besonderen Zweige der Verwaltung, sondern auch öffentliche Korporationen 
und Gesellschaften, sowie Politiker, Gelehrte und Journalisten mit Nutzen und Erfolg bedienen werden. 
Die Ausgabe des Gemeindelexikons erfolgt für Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Bukowina ausschließlich 
in deutscher Sprache, für die übrigen Länder außerdem in den bezüglichen Landessprachen, und zwar: für Steiermark, Kärnten 
und Krain in slowenischer, für das Österreichisch-illyrische Küstenland in italienischer, slowenischer und serbo-kroatiseher, für 
Tirol ohne Vorarlberg in italienischer, für Böhmen und Mähren in böhmischer, für Schlesien in böhmischer und polnischer, für 
Galizien in polnischer, endlich für Dalmatien in italienischer und serbo-kroatischer Sprache. Die Ausgabe in der zweiten, bezw. 
dritten und vierten Landessprache erscheint gleichzeitig mit der deutschen oder in kürzester Zeit nach derselben.
	        
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