koll recht, in dem die Überzeugung ausgesprochen wird, daß die Inkraft,
sehung der in Locarno aufgesetzten Verträge in hohem Maße dazu bei-
tragen werde, eine moralische Entspannung unter den Nationen herbei-
zuführen, und daß diese Verträge geeignet seien, die Lösung vieler poli-
tischer und wirtschaftlicher Probleme gemäß den Interessen und den Ge-
fühlen der Völker zu erleichtern, den Frieden und die Sicherheit in Europa
zu festigen und dadurch in wirksamer Weise die im achten Artikel der Völker-
bundsakte vorgesehene Abrüstung zu beschleunigen. Aber über die zu Macht
zwecken geübte, auf den Vertrag von Versailles und ungezählte Sonder-
bündnisse gestützte imperialistische Politik ist damit nicht das geringste aus-
gesagt und an eine Abkehr von ihr wird nicht gedacht.
Würde auch der Rheinpakt als ein Sonderbündnis ausgelegt, etwa als
ein Bündnis gegen Rußland, so wäre Deutschland, das, Sicherheit
verlangen^ Sicherheit gab, der zwiefach Betrogene. Es kommt also
alles daraus an, wie sich das russische Problem zu diesem Komplex verhält.
Deutschland hat sich am 1. Dezember 1925 als ohnmächtige Macht in
den Ring seiner Gegner begeben, um der Vereinsamung zu entrinnen und
dadurch die Zirkumvallation zu sprengen, die das strategische Kriterium
der Versailler Charte bildet und es hat den Einsprung mit Verzichten
erkauft, obwohl die Präambel und der 231. Artikel des ftiedlosen Friedens
zu Anrecht behaupten, daß der Deutsche den Weltkrieg verschuldet habe.
Vielleicht ist auch das ein Stück seiner tragischen Sendung, einer Sendung,
die nun von ihm den Austrag des Kampfes um sein Recht und um die
Lebensrechte des Deutschtums im Schoße des Völkerbundes fordert.