Volltext: XV. Jahrgang, 1910 (XV. JG., 1910)

Nr. 24. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Seite 195. 
Armenhaus. Der Gemeindeausschuß von Laakirchen 
genehmigte die Pläne für ein neues Armenhaus. 
Nachahmenswert. Eine neue Submissionsordnung 
wurde kürzlich vom sächsischen Finanzministerium er¬ 
lassen. Es werden darin minderwertige Leistungen 
von vorneherein ausgeschlossen, ebenso sollen die 
ausschreitenden Behörden bei Submissionen der Lohn¬ 
frage besondere Beachtung schenken. Ferner wird ge¬ 
wünscht, daß bei Ausführung staatlicher Arbeiten aus¬ 
ländische Arbeiter nicht über das unumgängliche 
Maß hinaus beschäftigt werden. Schließlich sollen auch 
ortsansässige Bewerber in erster Linie berücksichtigt 
werden. Sämtliche Dienststellen der Eisenbahn-, Straßen-, 
Wasser- und Hochbauverwaltung sind an diese Vor¬ 
schriften gebunden. 
Elektrizitätswerk. Kürzlich fand in Lavis (Tirol) 
eine Volksabstimmung über den geplanten Bau einer 
elektrischen Zentrale bei der Talsperre von San Giorgio 
statt. Dieselbe verlief günstig. 
Uebernahme eines Elektrizitätswerkes und der 
Straßenbahn. Der Gemeindeausschuß von Aussig beschloß 
eine Anleihe von 1,100.000 Kronen zur Uebernahme eines 
Elektrizitätswerkes und der Straßenbahn aufzunehmen. 
Badhauserwciterung. Das Zentralbad in Marienbad 
soll durch einen Neubau um 100 Badekabinen und sieben 
prächtige Ruhesäle erweitert werden. Die kommissionelle 
Verhandlung über dieses Projekt ist günstig verlaufen. 
Bahnprojekt. Kürzlich fand in Budweis unter dem 
Vorsitze des Forstmeisters Ralf eine Interessentenver¬ 
sammlung der projektierten Bahn Gojau—Kalsching— 
Netolitz (Länge 35 Kilometer, Kosten 6,000.000 Kronen) 
statt. Die Versammlung beschloß, alles aufzubieten, da¬ 
mit die Bahn baldigst zur Ausführung komme. 
Wasserleitung. Die Stadtvertretuug Teplitz-Schönau 
hat die im Döllinger Bergbau bei Ossegg vorkommenden 
Wassermengen erworben und beschloß, zu deren Ver¬ 
wertung eine Nutzwasserleitung anzulegen. 
Landhaus. Der bosnische Landtag beschloß, den Bau 
eines Landhauses im Frühjahr in Angriff zu nehmen. Für 
Baukosten und Einrichtung sind 1,200.000 Kronen vor¬ 
gesehen. 
Off ert-V erhandlungen. 
Vergebung von Erd- und Baumeister-Arbeiten. Für 
den Zubau eines Schwurgerichts-Saales zum k. k. Kreis¬ 
gerichte in Steyr, für welchen für sämtliche Arbeiten 
und Lieferungen getrennte Offerte zu legen sind, gelangen 
die Erd- und Baumeister-Arbeiten zur Vergebung. Die 
Offerte sind den Offertbestimmungen entsprechend zu 
instruieren und bis spätestens 27. Dezember 1910, 12 Uhr 
mittags, bei der k. k. Bauleitung (Bauabteilung der k. k. 
Bezirkshauptmannschaft Steyr) einzubringen. 
Bau eines Erachtenmagazins. Seitens der Staatsbahn¬ 
direktion Innsbruck gelangt die Herstellung eines Frachten- 
magazines samt Laderampe in der Station Untermais 
der Bozen—Meranerbahn im Gesamtbeträge von zirka 
K 14.000*—zur Vergebung. Behelfe können bei der Kassa 
der Staatsbahndirektion Innsbruck gegen Einsendung von 
K 3*— bezogen werden. Ein Exemplar liegt zur Einsicht¬ 
nahme bei der Betriebsleitung in Meran und bei der Staats¬ 
bahndirektion in Innsbruck, Abteilung 3, Gruppe für Hoch¬ 
bau, auf. Die Angebote sind bis 27. Dezember, 12; Uhr bei 
der Station Innsbruck zu überreichen. Vadium 5.Perzent 
der Offertsumme. 
Straßenbauarbeiten. Über Ermächtigung der Statt¬ 
haltern in Innsbruck gelangt liiemit die Ausführung der 
Verbreitung beziehungsweise Umlegung der Arlberger-, 
Scharnitzer- und Salzstraße und der gewölbten Brücke 
über den Schloßbach in Zirl im veranschlagten Gesamt¬ 
beträge von zirka K 110.000*— zur Ausschreibung. Vadium 
K 5500*—. Offerte sind beim Bezirksingenieur in Innsbruck 
bis 20. Dezember, 12 Uhr, einzubringen. Baubeschreibung 
etc. sind beim Bezirksingenieur in Innsbruck zum Preise 
von K 3*— erhältlich und können die Projektspläne in 
der Kanzlei desselben in Innsbruck, Dreiheiligenstraße 17, 
1. Stock eingesehen werden. 
Patentliste 
über in Österreich und in Deutschland angemeldete und 
erteilte Patente, zusammengestellt von Viktor Tischler, 
Ingenieur und Patentanwalt, Wien VII/2,. Siebensterngasse 39. 
Auszüge aus diesen Patentanmeldungen sind erhältlich. 
Gegen die zur Auslegung gelangten Anmeldungen kann 
auf Grund des § 58 des österreichischen Patentgesetzes, be¬ 
ziehungsweise § 24 des deutschen Patentgesetzes innerhalb 
zwei Monaten, vom Auslegungstage ab gerechnet, Einspruch 
erhoben werden. 
In Österreich ausgelegt: Zementierte Holzbau¬ 
konstruktion. Aurelio Marc Boldi in Rom. (A. 8215—09. 
Kl. 37 a). — Bogen fach werkträger aus Holz. Gesellschaft 
für Ausführung freitragender Dachkonstruktionen in Holz, 
System „Stephan“ G. m. b. H. in Düsseldorf. (A. 439—09. 
Kl. 37 a). — Schraubenförmiger Erdanker. Gustav Behrens 
in Oschersleben. (A. 9712—09. Kl. 37 c). 
In Österreich er Peilt: Einrichtung, um die 
Raumzwickel bei Mansardenräumlichkeiten zu verdecken. 
Hedwig Sohrader in Hannover. (Nr. 45.903. Kl. 37 a). — 
Massivbalkendecke. Rudolf Seidel in Wien. (Nr. 45.937. 
Kl. 37 a). 
In Deutschland ausgelegt: Kette für Rolläden 
mit nach Art von Brettchenvorhängen drehbaren Stäben. 
Düsseldorfer Jalousienfabrik H. Müller Söhne, in Düssel¬ 
dorf. (D. 22.848. Kl. 37 d). — Lüftungseinsatz für Schiebe¬ 
fenster. Arthur Wyndham Martin in Manchester. (M. 38.135. 
Kl. 37 d). 
In Deutschland erteilt: Fahrbare Luftschiff¬ 
halle mit zweiteiligem Dach, dessen beide Hälften an den 
Seiten wänden aufklappbar befestigt sind. Johannes Eisele 
in Reutlingen. (229.170. Kl. 37 f). 
Bücherschau. 
Statik für Baugewerkschulen und Baugewerksmeister 
von Karl Zillich, königlicher Baurat. Zweiter Teil. Preis 
des Werkes: kartoniert Mk. 2*80. Verlag: Wilhelm Ernst & Sohn 
in Berlin. — Der zweite Teil, Festigkeitslehre, enthält 
einfache statische Berechnungen, insbesondere die Berechnung 
von Ankern, Mauerpfeilern, Trägern, Stützen, Holz- und Niet¬ 
verbindungen und ist für die dritte Klasse bestimmt. Die 
Kenntnis des ersten Teiles wird vorausgesetzt, doch ist vieles 
auch ohne weiteres verständlich. Es sind zahlreiche Tabellen 
beigegeben, deren man sich bei statischen Berechnungen mit 
Vorteil bedient, und mit Hilfe deren man die gewöhnlichen 
Berechnungen für Wohnhäuser auch ohne besondere Vor¬ 
kenntnisse nach den gegebenen Beispielen ausführen kann.
	        
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