Volltext: XV. Jahrgang, 1910 (XV. JG., 1910)

Seite 120. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. 15. 
8. Abteilung für Cholerakranke. 
9. Abteilung für Geisteskranke. 
10. Eine Reserveabteilung. 
IV. Wäre noch eine Abteilung höherer Klassen für 
zahlende Kranke zu beachten. 
Die Größe dieser einzelnen Abteilungen wird jeden¬ 
falls von lokalen Verhältnissen abhängig sein, und lassen 
sich hier richtige Daten nur nach den Aufzeichnungen 
von Lokalärzten geben. 
Es wäre nun die innere Einrichtung des Kranken¬ 
hauses zu schildern, und beginnen wir zunächst mit dem 
Administrationsgebäude. Verlangt wird: 
a) Eine gedeckte Einfahrt, die gegen Luftzug abge¬ 
schlossen werden kann und außerdem für Fußgänger eine 
Freitreppe mit besonderen Türen, welche auch zum Pas¬ 
sieren mit Tragkörben eingerichtet sind. Zur Vermeidung 
des Zuges sollen an den Eingangstüren Windfänge an¬ 
gebracht werden; aus demselben Grunde sind die mit 
dem Haupteingange in Verbindung stehenden Korridore 
mit Glastüren zu versehen, welche auch zur Isolierung 
der einzelnen Abteilungen von Werten sind, und daher 
in der Ausdehnung überall da anzubringen sind, wo 
eine neue Abteilung beginnt. Der Haupteingang muß von 
der Portierloge vollständig übersichtlich sein. 
b) Die Aufnahmslokalitäten und Kanzleien haben sich 
in unmittelbarer Verbindung mit dem Hauptvestibül zu 
befinden, und müssen im allgemeinen wohl aus folgenden 
Räumlichkeiten bestehen: 
1. Aufnahmekanzlei. 
2. Wartezimmer. 
3. Kabinet für diskrete Untersuchungen. 
4. Zimmer für den Inspektionsarzt. 
5. Zimmer für den Direktor nebst Verwaltungskanzlei 
mit Archiv und Kasse. 
6. Beamtenzimmer. 
7. Räume für Utensilien, Tragsessel, Körbe etc. 
8. Sitzungs- und Beratungszimmer der Ärzte mit Bi¬ 
bliothek. 
9. Apotheke mit Laboratorium und Zimmer für den 
Apotheker. 
10. Ein Sprechzimmer für jedes Geschlecht. 
11. Kleidermagazine. 
Außerdem wird im Verwaltungsgebäude Raum zu 
schaffen sein für die Wohnung des Direktors und der 
Assistenzärzte, Zimmer für Bedienstete, Hausknechte, 
Diener, Mägde etc. 
In das Administrationsgebäude sind auch die Rekon¬ 
valeszentensäle, welche in Verbindung mit Erholungs¬ 
gärten, Gallerien oder Arkaden stehen, zu verlegen; 
ebenso sind auch hier die allgemeinen Bäder unterzu¬ 
bringen. Das Verwaltungsgebäude wird am besten in 
der Mitte der Krankenanstalt und ihren beiden Haupt¬ 
abteilungen, und zwar stets an der vorderen Seite zu 
verlegen sein, um es für den Verkehr von außen leicht 
zugänglich zu machen, was außerdem auch aus ästheti¬ 
schen Gründen geboten erscheint ; das Verwaltungsgebäude 
verlangt eine reichere Frontentwickelung als die übrigen 
Gebäudeteile der Krankenanstalt, welche man dadurch 
zu erreichen sucht, daß man den Betsaal oder die 
Kapelle in Verbindung mit dem Verwaltungsgebäude setz. 
Liegt das Verwaltungsgebäude samt der Krankenhaus¬ 
anlage im Innern einer Einfriedung, so wird sich die Er¬ 
richtung eines besonderen Pförtnerhauses als notwendig 
erweisen. Das Pförtnerhaus enthält die Loge des Portiers 
und dessen Wohnung und muß eine solche Lage er¬ 
halten, daß man sowohl die Auffahrt zu dem Verwal¬ 
tungsgebäude, als auch zu den Wirtschaftsräumen voll¬ 
kommen übersehen kann. 
Es sind nun die für die Aufnahme der Kranken be¬ 
stimmten Räumlichkeiten näher zu besprechen, und 
kommt zunächst die Frage über die Größe derselben in 
Betracht. Die Größe der Krankensäle hängt von der in 
denselben unterzubringenden Anzahl von Betten ab. 
Hauptsächlich wird man die Säle für 12 bis 24 Betten an- 
legen, und muß, je mehr Betten der Saal enthält, die 
Ventilation eine energische sein. Die Betten sollen min¬ 
destens 0*7 Meter von der Wand abstehen; die Länge 
zweier Betten beträgt 4 Meter, und der dazwischen lie¬ 
gende Gang hat mindestens 2'5 Meter zu betragen. Dem¬ 
nach wird sich eine Tiefe des Saales von 8 Meter er¬ 
geben. Wird der Mittelgang breiter als 2*5 Meter ange¬ 
nommen, so darf doch die Tiefe des Saales nicht 9*4 Meter 
überschreiten, um die natürliche Ventilation durch die 
Fenster nicht zu sehr zu erschweren. Die Aufstellung 
der Betten erfolgt in der Art, daß zwei Betten nebst 
dem Zwischenraum von 1 Meter, der Breite eines Fenster¬ 
pfeilers entspreche, um gegen den Zug durch Bett¬ 
schirme geschützt zu werden. 
Nach dem bisher Gesagten folgt, daß der Flächen¬ 
raum des Saales mindestens 9 Quadratmeter per Bett 
darbieten muß. Für jedes Bett ist mindestens 45 Kubik¬ 
meter Luftraum erforderlich, wobei für solche Hospitanten, 
welche an äußereren Krankheiten leiden, etwas mehr als 
für solche, welche mit inneren Krankheiten behaftet sind, 
gerechnet werden muß. 
Die lichte Höhe der Krankenzimmer von 5 bis 5’3 
Meter ist darum wichtig, weil die durch Atmungsprozeß 
und Hautausdünstung verdorbene Luft zunächst immer 
nach oben steigt, und je höher der Saal ist, desto, länger 
vom Bette des Kranken entfernt bleibt. 
Das Küchengebäude ist als besonderes Gebäude, je¬ 
doch im geeigneten Zusammenhänge mit dem Verwal¬ 
tungsgebäude zu errichten. Dasselbe ist zu unterkellern, 
muß gut ventilierbar und mit gewölbten Decken versehen 
sein. Der Fußboden ist aus Asphalt herzustellen. 
Das Küchengebäude muß enthalten: 
1. Den eigentlichen Kochraum. 
2. Ein Spülzimmer mit Gemüseputzraum. 
3. Die Speiseausgabe mit den entsprechenden Einrich¬ 
tungen für Geschirre. 
4. Speisezimmer für das Dienstpersonale. 
5. Die entsprechenden Vorrat- und Kellerräume. 
6. Räume für Brennmateriale. 
7. Wohnzimmer für das Küchen- und Hilfspersonale. 
Ebenso wird bei jeder Krankenanstalt ein besonderes 
Waschhaus zu erbauen sein, und muß dasselbe nach¬ 
stehende Räumlichkeiten enthalten: 
1. Einen Raum zum Empfang und Aufbewahrung der 
unreinen Wäsche. 
2. Die Waschküche mit Einrichtung. 
3. Trockenkammer für Sommer und Winter. 
4. Rollstube. 
5. Glättstube. 
6. Wäschemagazin. 
7. Wäscheausgabe. 
8. Räume für Aufseher und Waschmägde. 
Das Kesselhaus ist in nächster .Nähe der Küche 'und 
Waschanstalt anzulegen. 
Das Leichenhaus wird am besten entfernt von den 
übrigen Baulichkeiten zu verlegen sein und muß enthalten:
	        
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