Volltext: XIV. Jahrgang, 1909 (XIV. JG., 1909)

Seite 12. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. 2. 
Die mit dieser Frage zusammenhängende weitere 
Frage, ob dem Bauberechtigten nach Ablauf des Bau¬ 
rechtes ein Retentionsrecht wegen seiner Ansprüche 
eingeräumt werden solle, wurde allseitig verneint. Daß 
die vertragsmäßige Festsetzung eines vorzeitigen Er¬ 
löschen des Baurechtes aus besonderen Gründen zuge¬ 
lassen werden müsse, wurde allgemein zugegeben, dabei 
aber betont, daß für solche Fälle für die Sicherung der 
Realgläubiger des Erbbauberechtigten durch entsprechende 
gesetzliche Bestimmungen vorgesorgt werden müsse. 
Als schwerstes Hindernis einer ausgedehnten Anwendung 
des Erbbaurechtes wurde allseitig die unzulängliche 
Kreditfähigkeit des Erbbauberechtigten bezeichnet. Un- 
gemein schwer sei schon eine richtige Bewertung des 
Erbbaurechtes. Privates Kapital werde schwer zu erlangen 
sein und nur zu hohem Zinse. Auch in Deutschland 
habe es sich aus diesem Grunde als notwendig erwiesen, 
daß die Gemeinden, welche Bauland zu Erbbaurecht 
austun, den für die Bauführung erforderlichen Kredit 
selbst geben. Vom Vertreter der Zentralstelle für Woh¬ 
nungsreform wurde darauf hingewiesen, daß die Kapi¬ 
talien der Volksversicherung, insbesondere die im Parla¬ 
mente beantragte staatliche Jubiläumswidmung für solche 
Kredite herangezogen werden könne. 
Das Ergebnis der Enquete wurde von dem Leiter 
derselben, Herrn Hofrat Schauer, dahin zusammengefaßt, 
daß die Frage des Erbbaurechtes noch reiflicher Erwä¬ 
gung bedürfe. Wenn die gesetzliche Regelung sich nur 
auf wenige ganz allgemeine Bestimmungen beschränke, 
wie es das deutsche bürgerliche Gesetzbuch tue, so 
werden sich der Anwendung des Erbbaurechtes dieselben 
Schwierigkeiten entgegenstellen wie in Deutschland. 
Gerade um das Erbbaurecht kreditfähig und dadurch 
anwendbar zu machen, seien entsprechende zwingende 
Gesetzesbestimmungen notwendig. 
Für die Stellungnahme der Gemeinden zur Frage 
des Erbbaurechtes dürfte vor allem, der Gesichtspunkt 
maßgebend sein, daß die Erwerbung und die dauernde 
Behauptung eines möglichst ausgedehnten Besitzes von 
Wohnungsboden in sozialpolitischer wie in finanzieller 
Beziehung für die Gemeinden überaus wichtig ist, während 
andererseits gewichtige Gründe dagegen sprechen, daß 
die Gemeinden selbst in ausgedehntem Maße als unmit¬ 
telbare Wohnungsgeber auftreten. Ein Rechtsinstitut, 
welches in beiden Beziehungen den Interessen der Ge¬ 
meinden nur als höchst wünschenswert zu bezeichnen, 
allerdings aber nur unter der Voraussetzung, daß es der 
eigennützigen Ausbeutung durch die Privatspekulation 
völlig entrückt ist. Da aber die ausschließliche Förderung 
eines solchen Rechtsinstitutes durch kommunale Kredit¬ 
gewährung in der finanziellen Lage der Gemeinden wie 
in sozialpolitischer Beziehung auf erhebliche Schwierig¬ 
keiten stößt, muß von Seite der Gemeinden der Wunsch 
ausgesprochen werden, daß dieses Rechtsinstitut durch 
zwingende rechtliche Normen in einer Weise ausgestaltet 
werde, welche ihm die private Kreditgewährung in mög¬ 
lichst ausgedehntem Maße zugänglich macht. 
Resolutionen: 
„Der österreichische Städtetag erblickt in dem 
Rechtsinstitute des Erbbaurechtes eine Einrichtung, 
welche in hervorragendem Maße geeignet ist, die sozial¬ 
politischen wie die finanziellen Interessen der Gemeinden 
zu fördern, sofern es der spekulativen Ausbeutung durch 
entsprechende gesetzliche Bestimmungen die zu seiner 
ausgedehnten Anwendung erforderliche allgemeine Kredit¬ 
fähigkeit erhält.“ 
„Der Städtetag bringt neuerlich den Gedanken zum 
Ausdruck, daß der Ankauf von Grundstücken und die 
Erweiterung des Grundbesitzes der Stadt zum Zweck 
der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Städte 
außerordentlich zweckmäßig und förderlich und daher 
aus kommunalpolitischen Rücksichten unbedingt emp¬ 
fehlenswert ist.“ „Wiener Kommunalblatt“ 
Ungesundheit gußeiserner Öfen. 
Da im Publikum die Ansicht, daß gußeiserne Zimmer- 
Öfen höchst ungesund sind, immer mehr Platz greift, so 
sendet uns ein hiesiger Professor der Physik über diese 
Angelegenheit folgende aufklärehde Zeilen zur Ver¬ 
öffentlichung. Der Herr Professor schreibt: Die Unge¬ 
sundheit der gußeisernen Zimmeröfen wird gewöhnlich 
dem Kohlenstoff zugeschrieben, der bekanntlich im Gu߬ 
eisen in größerer Quantität vorhanden ist; man glaubt, 
daß dieser Kohlenstoff an der Luft langsam verbrenne 
und dabei Kohlenoxyd entwickle. Dieses Gas aber ver¬ 
gifte mit seinen schädlichen Wirkungen die Zimmerlüft 
und mache daher den Aufenthalt in derartig geheizten 
Zimmern höchst ungesund. Diese Ansicht ist jedoch eine 
irrtümliche. 
Wenn der Kohlenstoff des Gußeisens an der rot¬ 
glühenden Fläche der Ofenwand in Berührung mit der 
Luft wirklich verbrennt, so verwandelt er sich in Kohlen¬ 
säure und nicht in die niedere Oxydationsstufe des 
Kohlenoxyds. Das Gußeisen enthält bekanntlich nur 
drei bis vier Prozent Kohlenstoff, aber selbst nach mehr¬ 
jährigem Gebrauche hat das Gußeisen eines Zimmerofens, 
selbst dann, wenn es öfter bis zürn Glühen'erhitzt wedelt' 
sollte, nur einen geringen Anteil seines -Kohlenstoffes 
verloren. Es ist daher ohne weiteres klar, daß die 
Kohlensäuremenge, welche ein derartiger Ofen in der 
Zeit eines Tages, wo er geheizt wird, nur höchst gering 
und im Vergleich zu der Menge, welche durch das Ver¬ 
brennen des Brennmaterials im Ofen erzeugt wird, ganz 
verschwindend klein ist. 
Es muß daher jedenfalls die Ungesundheit der 
Zimmerheizung mittelst gußeiserner Ofen eine andere 
Ursache haben und zwar rührt sie von der sehr mangel¬ 
haften Ventilation her. Sobald man nämlich eiserne 
(guß- und schmiedeiserne) Ofen zur Zimmerheizung an¬ 
wendet, ist eine gute, durchdringende Ventilation ganz 
besonders geboten, indem an den oft rotglühenden 
eisernen Flächen die in der Zimmerluft schwebend vor¬ 
handenen organischen Stoffe, wie Staub, Ausdünstungen, 
Miasmen und dergleichen sich zersetzen und in gas¬ 
förmige, flüchtige Produkte umgewandelt werden, welche 
auf den Atmungsprozeß außerordentlich schädlich wirken. 
Eine gute Ventilation, die überall leicht und fast ohne 
Kosten herzustellen ist, beseitigt diesen Übelstand aber 
gänzlich. Ferner hat man gar keinen Beweis dafür, daß 
der gesundheitsschädliche Einfluß überhitzter gußeiserner 
Öfen von der Einwirkung des atmosphärischen Sauer¬ 
stoffs ^auf den Kohlenstoff' des Gußeisens in. der Weise 
herrühre, daß sich Kohlenoxyd bildet. 
Man weiß durch verschiedene Versuche, daß das 
Sauerstoffgas, indem es sich, besonders bei hoher 
Temperatur, mit dem Kohlenstoffe verbindet, nur Kohlen¬ 
säure bildet, und daß letztere nur dann erst wieder zu 
Kohlenoxyd reduziert wird, wenn sie mit glühender
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.