Volltext: XIV. Jahrgang, 1909 (XIV. JG., 1909)

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XIV. Jahrgang, Nr. 2. 
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Linz, 15. Jänner 1909. 
Oberösterreichische Banzeitung 
Zeitschrift für Bauwesen 
Organ des „Vereines der Baumeister in Oberösterreich“. 
Redaktion und Administration: Buchdruckerei C. KOLNDORFFER, LINZ, Domgasse Nr. 5. 
Man pränumeriert auf die OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
ganzjährig mit X 20.- | ganzjährig mit . X 16 
halbjährig . . „10.- halbjährig . . . „ S 
vierteljährig . „ 5.- Loko I vierteljährig . . „ 4 
' Preis einzelner Nummern K 1—. == 
für die 
Provinz 
Erscheint am 1 und 15. 
jedes Monat, 
IICi'UtlQHOliOtOltQHOMeilQMUlt&IKJIIl, 
INSERATE und OFFENER SPRECHSAAE laut aufgelegtem billigsten 
Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober¬ 
österreichischen Bauzeitung“, Linz, Domgasse Nr. 5, ferner bei 
allen größeren Annoncen-Expeditionen des In- u. Auslandes. Eventuelle 
Reklamationen und Beschwerden direkt an uns erbeten. 
Inhalt. Studienreisen für unsere Baubeamten. — Abschaffung des 
Vadiums. — Neue biographische Skizze über Michel Angelo Buonarotti. — 
Erbbaurecht (Schluß). — Ungesundheit gußeiserner Öfen. — Lokale Bau¬ 
notizen. — Patentliste. — Anmeldungen für Wasserbezug aus dem städti¬ 
schen Wasserwerke. — An gesuchte Baulizenzen in Linz. — Bücherschau. 
— Inserate 
Studienreisen für unsere Baubeamten. 
(Von einem hiesigen Bauunternehmer.) 
Ein notwendiges Erfordernis für unsere Baubeamten 
ist nach unserem Dafürhalten noch viel zu wenig erkannt,* 
weshalb es noch keine entsprechende Würdigung an 
maßgebenden Stellen gefunden hat. Dies notwendige 
Erfordernis besteht darin, daß die Baubeamten auch die 
ausländische Baukunst durch eigene Anschauung ein¬ 
gehend kennen lernen. 
Die Bedeutung der Wohnung für Familien- und 
Beisammenleben, für Sittlichkeit und Sitten macht es 
notwendig, daß diesem Teile des Kulturlebens von Seite 
des Staates mittels dessen Organe nicht nur Aufmerk¬ 
samkeit und durch Baugesetze Bevormundung zuge¬ 
wendet werde, sondern eine möglichst vielseitige Beach¬ 
tung. Zu dieser Vielseitigkeit — die aber keineswegs 
leicht zu übergehen wäre — gehört auch die, daß die 
Baubeamten ausreichende Kenntnisse gewinnen, wie es 
in anderen Kulturländern mit Bauten, im besonderen 
mit Wohnhäusern, gehalten wird, was dort Rechtens und 
Brauch ist und was sich dort bewährt. Alles dies kann 
keineswegs aus Zeitschriften und Büchern allein geschöpft 
werden, denn erstens stellt das Schrifttum selten der¬ 
artige Unmittelbarkeiten dar, zweitens genügt nie bei 
praktischen Wissenschaften und technischen Kenntnissen 
das Wort in Schrift und Druck, sondern es muß unmit¬ 
telbare Anschauung und Augenbelehrung hinzukommen. 
Es liegt in dieser Reiseförderung keineswegs die Absicht, 
daß viel Fremdes, sofern es gut ist, mitgebracht werde, 
um heimisch zu werden. Am Ende hat jedes Land auch 
sein Eigentümliches in betreff der Bauten und der Woh¬ 
nungsherstellungen, sowie dies in Bezug der Nahrung 
und Kleidung der Fall ist. Allein was hierbei nicht hoch 
genug anzuschlagen ist und sich überhaupt durch kein 
anderes Mittel ersetzen läßt, ist die Schärfung des 
Urteils, die Erweiterung der Anschauung, die 
Bereicherung der Wahrnehmungen. Durch die 
Anstellung von Vergleichungen, welche auf das unmit¬ 
telbare Anschauen folgt, wird an dem heimisch Besseren 
um so fester gehalten, aber auch die Lücken erkannt 
und das der Besserung und Änderung Bedürftige an¬ 
schaulich bloßgestellt. Wie viel vermögen die einzelnen 
Wohnhäuser und zwar gerade diejenigen, die von dem 
mittleren Bürgerstande bewohnt werden, einem mit 
offenem Blicke betrachtenden Bautechniker zu erzählen, 
wenn er in Residenz- oder andere große Städte des Aus¬ 
landes gelangt. Hier kann man mit Recht sagen: die 
Steine reden. Hunderte von Sachen müssen den zu 
diesem Zwecke reisenden Bautechniker auf das innigste 
interessieren, die für jeden anderen Reisenden gar keinen 
Gegenständ der Beachtung und Betrachtuug abgeben 
können. Beispielsweise möchten wir folgende Punkte 
erwähnen: Das Baumaterial; die Art der Beförderung 
desselben beim Hochbau; Gerüste; Verhältnis des Hauses 
zur Hofgröße, zur Straßenbreite, zur Mächtigkeit der 
sich anschließenden Hinterbauten ; die Art der Durchfahrt; 
welche sanitäre, welche ökonomische und welche Komfort¬ 
vorrichtungen als integrierender Teil des Wohnhauses 
getroffen und baulich ausgeführt werden; welche Reini¬ 
gung das Haus und das Zubehör erfahren ; wie für Lüftung 
gesorgt wird; wie das Straßenpflaster hergestellt ist; 
dessen Verbindung mit dem Bürgersteig u. s. w. Als 
genereller Punkt ist noch hervorzuheben, daß sich der 
reisende Bautechniker darüber instruiere, wie die Bau¬ 
polizeivorschrift lautet, die vom Bauunternehmer und 
Bauübernehmer zu befolgen ist. Wir glauben, der Nutzen 
solcher Reisen würde bei weitem die Kosten aufwiegen, 
welche der Staat auf sie verwendete. Wir halten aber 
dafür, daß der Staat diesen Kostenaufwand zu tragen 
habe. 
Es läge nur zu großes Vorrecht für die begüterten 
Bautechniker darin, wenn der Staat nur die Bedingung 
stellen wollte, und nicht gleichzeitig für deren Ausführ¬ 
barkeit Sorge trüge. Der Staat macht auf anderen 
Gebieten nicht selten von dieser weisen Maßregel Ge¬ 
brauch und schickt Juristen und Verwaltungsbeamte 
auf Staatskosten auf Reisen, damit sie persönlich sich 
instruieren, und ihre Erfahrungen zum gemeinsamen 
Wohle verwenden und verwerten. Bei Baubeamten aber 
ist dies bis jetzt zu dem von uns hier angegebenen 
Zwecke nur selten vorgekommen. Wollte man die 
Frage aufwerfen, wo die staatliche Ausschickung auf 
Reisen notwendiger ist, so fällt unbedingt die Antwort 
zu Gunsten des Baufaches aus. 
Beim Baufacho heißt es kategorisch: „Komm her 
und sieh’, gehe hin und prüfe.“ 
Hoffentlich wird auch die Zeit nicht in allzugroßer 
Ferne sein, in der der Staat auch darin dem Baufache 
gerecht werden wird, daß er seine Baubeamten zum 
Studium für Nutzbauten in das Ausland aussendet.
	        
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