Volltext: XIII. Jahrgang, 1908 (XIII. JG., 1908)

Seite 90. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. 12. 
sichere Blitzableiter mit sehr geringen Kosten — 100 bis 
250 K bei Kirchen, 50 bis 80 K bei Schulen, 35 bis 50 K 
bei größeren und 10 bis 20 bis 30 K bei kleineren Ge¬ 
bäuden, Scheunen u. s. w. — hersteilen und ist dadurch 
jedem Landwirte die Möglichkeit geboten, seinem Hab 
und Gut einen entsprechenden Schutz gegen Blitzschläge 
und Feuerschäden und sich selbst entsprechende Be¬ 
ruhigung zu verschaffen. Dr. Äug. M. Grimm. 
Die Sicherung der Bauforderungen. 
(Schluß.) 
Herr Otto Lang erklärt, speziell auf einen Punkt Wert 
zu legen. Man müsse die Überzeugung haben, daß das 
Gesetz eine Notwendigkeit sei und für jeden reell Arbeiten¬ 
den nur Vorteile bringen kann. Erhalte auch, im Gegen¬ 
sätze zu dem ersten Referenten, die tatsächlich erwiesene 
Summe der Verluste für nebensächlich, da es gelte, ein 
Unrecht zu beseitigen, das in der Konstruktion der Ge¬ 
setze gelegen sei. Den Umfang der tatsächlichen Verluste 
könne man deshalb schwer feststellen, weil man nur die 
Ergebnisse der Zwangsversteigerungen kenne, nicht aber 
jene Verluste zu berücksichtigen imstande sei, die die 
Baugewerbetreibenden bei den zahlreichen Ausgleichen 
erleiden. Es sei bedauerlich, daß das Baugewerbe, das 
die solidesten Grundlagen besitzen sollte, von den Bank¬ 
kreisen als unsolid behandelt werde. Dafür gebe es keine 
lokalen Ursachen, sondern es müßte dafür die für die 
Gewerbetreibenden ungünstige Rechtslage verantwortlich 
gemacht werden. Das Baugewerbe nämlich allein sei von 
dem allgemeinen Rechtsgrundsatze ausgeschlossen, daß 
jeder Schuldner seinen Gläubigern mit dem ganzen Ver¬ 
mögen gleichmäßig haftet. Das Gesetz lasse es jetzt zu, 
daß das Grundbuch, das Öffentlichen Glauben-beanspruche, 
tatsächlich unklare Rechtsverhältnisse wiedergebe, die im 
Grundbuch als geklärt erscheinen. Es handle sich also 
darum, ein jahrelanges Unrecht aufzuheben, und Redner 
ist der Meinung, daß die einzige Bestimmung, ein Grund¬ 
stück dürfe nicht über seinen Wert hinaus rechtsgültig 
belastet werden, das Bauwesen zu sanieren imstande sei. 
Das Baugeldamt, wie es das Subkomitee des Gewerbe¬ 
ausschusses vorgeschlagen habe, werde nicht imstande 
sein, den Grundsatz zur Geltung zu bringen, daß 
der Schuldner den Gläubigern gleichmäßig haften soll. 
Auch beim Baugeldamt werde es möglich sein, daß der 
Baukredit schon erschöpft sei, bevor die letzten Hand¬ 
werker dazu gelangen, ihre Forderungen anzumelden. Bei 
der Institution des Baubuches jedoch sei die Rangordnung 
der Gläubiger als gleichmäßige gedacht, und der Bau¬ 
kredit bekomme dadurch eine gesunde Grundlage, daß 
derjenige Träger des Kredites werde, der bereits eine an¬ 
erkannte Leistung vollbracht habe. Die Schätzungen lassen 
sich dadurch vereinfachen, daß ein Schätzmeister für den 
ganzen Bau bestellt werden kann. Zum Schlüsse gibt 
Redner seiner Meinung dahin Ausdruck, daß sich der 
Grundgedanke des Gesetzes auch durch einen Treuhänder 
durchführen lasse. Redner habe von dem Direktor einer 
der ersten Banken die Mitteilung erhalten, daß nach 
Schaffung eines derartigen Institutes die Bank Kapitalien 
für Bauzwecke zur Verfügung stellen wolle. Dies spreche 
am deutlichsten für den Wert der Sache. 
Herr Kammerrat Reisenleitner glaubt, daß die 
Institution des Baugeldamtes kostspielig sein werde, und 
daß hierzu noch die Auslagen für das Baugericht und 
die anderen dabei beteiligten Behörden berücksichtigt 
werden müssen. Hingegen könne die Höhe der Gegen¬ 
leistung noch nicht bestimmt werden. Er hält es für un¬ 
billig, daß zum Schutze einer bestimmten Personenklasse 
der Gesamtheit solche Kosten auferlegt werden und ist 
der Meinung, daß das Übel darin liege, daß durch die 
vielen Eigentumsübertragungen, die von den Spekulanten 
vorgenommen werden, bis zu 20 Prozent der Baukosten 
an Übertragungsgebühren bezahlt werden müssen. Daher 
sei das wichtigste eine Ermäßigung der Übertra- 
gungsgebühre n. 
Herr Rudolf O. Weil äußerte sich dahin, daß seiner 
Meinung nach ein Gesetz in dem erörterten Sinne keinen 
wirklichen Schutz bieten werde. Insbesondere die Bau¬ 
unternehmer müßten sich dagegen aussprechen, daß die 
Belehnungs- und Verkaufsmöglichkeit durch ein Schutz¬ 
gesetz erschwert werde. Es sei zu befürchten, daß auch 
mit der Einführung des Gesetzes die letzten Bauhand¬ 
werker (die sogenannten Ausbauhandwerker) geschädigt 
werden. 
Reichsratsabgeordneter Dr. Ofner erwidert zunächst 
auf die Bemerkungen des Herrn Kammerrates Reisen¬ 
leitner, daß man nicht von einer Belastung des Baues 
mit 20 Prozent sprechen könne, da die Übertragungsge¬ 
bühren zunächst bloß vom dem Grundwerte bezahlt werden 
und die Übertragungsgebühr beim ersten Verkaufe des 
Hauses nicht 4, sondern bloß 2*/2 Prozent betrage. Auch 
sei Redner nicht der Meinung, daß man das Gesetz von 
dem Standpunkte aus verwerfen müsse, daß wohler¬ 
worbene Rechte nicht gekränkt werden dürfen, denn das 
Recht sei dazu geschaffen, um reale Größen, reale und 
solide Interessen zu schützen, und es sei Aufgabe des 
Rechtes, sobald der Formalismus des Gesetzes ausgebeutet 
werde, um die Sicherheit solider Interessen zu schädigen, 
dies zu verhindern. Ein solider Mensch werde gewiß'auf 
einen Grund niemals mehr borgen, als er wert ist. Wenn 
er es dennoch tut, so kann das Recht nicht dazu verhallen 
werden, dieser formalen Forderung Schutz zu gewähren, 
wenn solide Forderungen durch diesen Schutz gefährdet 
würden. Redner erörtert sodann den Grundgedanken des 
Gesetzes. Jede Gesellschaft müsse eine verläßliche und 
rechtschaffene Grundlage ihres vorzugsweisen Erwerbes 
suchen. Nun müsse man erkennen, daß wir, unserer 
ganzen Anlage nach, ein Arbeitsvolk geworden sind. 
Daraus folge, daß, wer eine Sache geschaffen hat, sie auch 
zu Recht erworben habe. Daher findet man auch gerade 
in Amerika den Rechtssatz, daß ein Anspruch auf Be¬ 
friedigung unmittelbar aus der Arbeit erwächst. Deshalb 
sei auch der Grundsatz des Gesetzentwurfes nichts anderes 
als der Ausdruck des allgemeinen Rechtsgedankens, der 
unsere Zeit beherrscht. Nun liege aber noch die Schwierig¬ 
keit darin, diesen als richtig erkannten Gedanken prak¬ 
tisch wirksam werden zu lassen. Man müsse eine Art 
und Weise der Durchführung finden, die es ermögliche, 
den Rechtsgedanken ohne große Opfer durchzusetzen. 
Redner sei mit den Vorrednern gegen die Schaffung eines 
Baugeldamtes, weil ein Amt im allgemeinen träge, gleich¬ 
gültig und kostspielig arbeitet. Auch sei die Gefahr vor¬ 
handen, daß ein Amt, welches kommunal organisiert 
werden solle, z. B. in Wien, nicht ganz unparteiisch Vor¬ 
gehen werde. Daher bevorzuge Redner den Gedanken 
des Treuhänders. Es sei auch anzunehmen, daß sich Bau¬ 
banken, sobald sie entstehen, ihre Treuhänder aussuchen 
werden, und es wird sich so langsam ein geschlossener 
Stand von Treuhändern herausbilden. Redner spricht sich 
sodann gegen die vom Subkomitee des Gewerbeaus-
	        
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