Volltext: XIII. Jahrgang, 1908 (XIII. JG., 1908)

Seite 116. Oberösterreichische Bauzeitung. Nr. 15. 
Villa. Aber diese drei Arten sind so mannigfaltig, daß 
man sie in Unterabteilungen zu sondern hätte, wollte 
man ein endgültiges System in diese Hausbauten bringen, 
und man käme schließlich dahin, so viele Klassen heraus¬ 
zuteilen, als es größere Städte in ganz Österreich- 
Ungarn gibt. 
Neues Pflasterungsgesehäft in Linz. Wie uns aus 
Wien berichtet wird, beabsichtigt ein dortiger Pflasterer¬ 
meister (gelernter Pflasterer) in Linz. ein Pilial¬ 
geschäft zu errichten. Derselbe hofft infolge des 15 Millio- 
nen-Anlehens von Seite der Stadtgemeinde genügende 
Beschäftigung in seinem. Fache zu finden. • 
Zum Bau des Finanzgebäudes in Gmunden. Aus 
Gmunden wird uns berichtet, daß dort nach vorgenommener 
Prüfung der Offerte die Vergebung der Hauptarbeiten 
zum Bau des Finanzgebäudes vor kurzem stattgefunden 
hat. Es erhielten die Baumeister-, Steinmetz-, Zimmer- 
maiins-, Spengler-, Dachdecker- und Installationsarbeiten 
zu dem Betrage von 94.148-78 K die Oberösterreichi¬ 
sche Baugesellschaft in Linz, die Tischlerarbeiten 
der Linzer Tischlermeister Herr Rupert Berger für 
8767-40 K, die Schlosserarbeiten der Schlossermeister Herr 
Rudolf Lei aut in Urfahr für den Betrag von 5487*12 K 
und die Glaserarbeiten Karl Lindners Witwe in 
Gmunden für 2186 K. Alle übrigen Arbeiten gelangen 
später zur Vergebung. 
Donausand-Baggerungs-Aktiengesellschaft. In Wien 
wurde eine Aktiengesellschaft unter dem Titel: „Erste 
ös terreichis cheDonausand-Baggerungs-Aktien- 
gesellschaftKößler&Co.“ mit einem Aktienkapital 
von einer halben Million Kronen gegründet. Die staatliche 
Genehmigung ist erfolgt, ebenso die Erlaubnis, daß das 
Unternehmen sein Betriebskapital auf eine ganze Million 
Kronen erhöhen darf. 
Bau einer Wasserheilanstalt. Nach dem Projekt des 
Wiener Architekten Karl Haybäck läßt Herr Dr. Jurio 
im Markte Weyer eine Kur- und Wasserheilanstalt, er¬ 
bauen, die mit allen Einrichtungen der Neuzeit versehen 
sein wird. Die Grundsteinlegung zu diesem Anstalfcsge- 
bäude fand am 11. v. M. im Beisein zahlreicher Gäste statt. 
Zum Umbau des Linzer Staatsbahnhofes. Am 17. Juli 
wurde im Abgeordnetenhause in Wien auf Grund des. 
Referates des Dr. Sylvester die vom Eisenbahn-Aus¬ 
schüsse vorgeschlagene Resolution betreffs Umbau des 
Linzer Staatsbahnhofes zum Beschlüsse erhoben. 
Abrechnung von Kanal- und Straßenherstellungen 
in Urfahr. In einer der letzten Gemeinderatssitzungen 
der Stadt Urfahr wurde die Abrechnung , der Kanal- und 
Straßenherstellungen im Jahre 1907 vorgelegt und ge¬ 
nehmigend zur Kenntnis genommen. 
a) Die Abrechnung betrifft die Kanalisierung der 
Reindl-, Jahn-, Sonnenstein-, Gerstner-, Ferihumer- und 
Wildbergstraße zusammen mit der Straßenherstellung und 
der in eigener Regie betriebenen Rohrerzeugung. Die 
Gesamtsumme beträgt 53.526*91 Es wird beantragt, 
die Abrechnung zu genehmigen und weiter die Stadt¬ 
gemein de-Vorstehung zu ermächtigen, die aus der Kanal¬ 
abrechnung vorschußweise bestrittenen Ausgaben für 
Kanalmodelle u. dgl. auf das rechnungsmäßige Ersparnis 
definitiv zu verrechnen. Schließlich wird bemerkt, daß 
die Gesamt-Voranschlagssumme 42.167*69 K ausmacht, 
welche nur mit 37.502*77 K in Vergleich gestellt wurde, 
weil 110*4 Meter Kanalrohrlängen unterschiedlicher 
Dimensionen weniger ausgeführt worden sind. (An¬ 
genommen.) 
b) Hierüber berichtet GA. Nunwarz. Die Herstellung 
in der Reindl-, Ferihumer- und Wildbergstraße und die 
teilweise Regulierung des Schulplatzes erforderten zu¬ 
sammen den Betrag von 14.424*56 K. Es wird beantragt, 
diese Abrechnung genehmigend zur Kenntnis zu nehmen. 
(Angenommen.) 
Aus den Gemeinderatssitzungen in Linz. 
(Sitzung den 15. Juli). 
Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Dinghofer stellt 
zur Erinnerung an das 60 jährige Regierungs-Jubiläum 
Sr. Majestät des Kaisers folgende Anträge. Der Gemeinde¬ 
rat genehmige: 1. Die s t ä d t i s c h e V e r s orgungs- 
anstatt ist weiter auszugestalten und bestimmt zu 
diesem Zwecke der Gemeinderat einen Betrag von 80.000 
Kronen, welcher dem im Titel „Wohlfahrts-Einrichtungen“ 
des neuen Millionenanlehens vorgesehenen Teilbeträge zu 
entnehmen ist. Die Art der Ausgestaltung bleibt einer 
späteren Beschlußfassung Vorbehalten. 2. Die mit Ge¬ 
meinderatsbeschluß vom 2. September 1883 errichtete 
„Erzherzogin Elisabeth-Stiftung“ zur Erbauung eines 
Bürgerversorgungshauses ist der Realisierung 
zuzuführen. 3. Die Notwendigkeit der Errichtung 
eines städtischen Waisen- undErziehun gs- 
h a u s e s wird anerkannt und ist zunächst ein geeignetes 
Grundstück hiefür sicherzustellen. Zu diesem Zwecke 
überweist der Gemeinderat 25.000 Kronen, und zwar 
20.000Kronen aus dem Fonds für Wohlfahrts-Einrichtungen 
im neuen Millionenanlehen und 5000 Kronen aus dem 
laufenden Präliminare. 4. In den alljährlichen Verwaltungs¬ 
voranschlag 'ab 1909 ist ein Betrag von 1000 Kronen 
einzustellen. Hiefür sind in dem Kaiserin Elisabeth- 
Hospitale in Bad H all St i f t p Lä t ze-,für...arme 
skrofulöse Kinder aus Linz zu erwerben und soll 
diese Stiftung einen auf das Regierungs-Jubiläum bezug¬ 
habenden Namen erhalten. 5. Als Jubiläumsspenden sind 
am 2. Dezember 1908 zur Auszahlung zu bringen: a) 
Dem Kaiser-Jubiläums-Wohltätigkeits-Landeskomitee in 
Linz zur Ausgestaltung des Hauses der Barm¬ 
herzigkeit für unheilbare Kranke 1000 Kronen; b) 
dem Vereine „Ferienheim“ in Linz 1000 Kronen; 
c) dem Konvente der Barmherzigen Brüder in 
Linz zum Spitalsbau 2000 Kronen; d) dem Oberöster¬ 
reichischen Landes-Wohltätigkeitsvereine zur Erhaltung 
der Idioten- und Kretinetanstalt in Hart- 
lieim 500 Kronen; e) dem Verein „Kinderhort“ in 
Linz 500 Kronen; diese Beträge sind in der laufenden 
Verwaltungsgebarung vorgesehen. 6. Die Errichtung 
der neuen Oberrealschule hat als Jubiläumsbau zu gelten 
und soll den Namen „Kaiser Franz Josef-Real¬ 
schule“ führen. 7. Am 2. Dezember 1908, als dem 
Jahrestage des Regierungsantrittes des Kaisers, hat eine 
Festsitzung des Gemeinderates stattzufinden 
und ist die Bewohnerschaft zur Befiaggung ihrer Häuser 
einzuladen. 8. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 
nötigen Schritte zur Durchführung dieser Beschlüsse, 
insbesondere die Errichtung des Stiftsbriefes unter Mit¬ 
wirkung der III. Sektion und des Armenrates, dann die 
Einholung der Genehmigung zur Bezeichnung der Stif¬ 
tung und der Realschule mit dem Namen Sr. Majestät 
des Kaisers, endlich die Genehmigung des Stiftbriefes 
durch die politische Behörde und die Erwirkung der Be¬ 
freiung der Stiftung von den Stempeln und unmittelbaren 
Gebühren rechtzeitig zu veranlassen.“
	        
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