Volltext: XII. Jahrgang, 1907 (XII. JG., 1907)

Seite 46. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. ft 
Kommode und obenauf eine Wanduhr in Form eines 
Mahagonitempels. 
3. Das Arbeitstischohen der Hausfrau hatte einen 
Aufklappdeckel und unten im Fuß den Wollkasten, was 
sehr praktisch war. 
4. Im Speisezimmer diente der sogenannte Aufwärter 
mit vier Fächern als Belegraum. 
5. Weilers kam die so bezeichnet© „gute Stube“ 
zur Besichtigung, in welcher der beste „Hausrat“ auf 
gestellt war, um dem Besucher wenigstens den Schein 
der Wohlhabenheit zu zeigen. Hier war auch die „Servante“, 
der Glasschrank vorhanden, ein Möbel, worin allerlei 
Dinge untergebracht waren, die wertvolle Stücke zeigten, 
als Kannen, Tassen, Gläser, Taufgeschenke etc. etc. 
6. Der Schlafraum war im kleinsten Zimmer unter 
gebracht und hatte einfache Betten, Nachtkästchen und 
Kattun Vorhänge. 
7. Schließlich kam das Arbeitszimmer des Herrn; es 
war verblüffend einfach, wie diejenigen von Goethe und 
Schiller noch heute im Urzustände uns bezeugen. 
Die geschilderte Wohnung, die von Wiener Kunst 
gewerbetreibenden getreu nach den Zeichnungen Ritter 
von Ferstels ihre Einrichtung erhielt, wurde mit Wachs 
kerzen erhellt. Im vorstehenden haben wir den Gesamt 
charakter einer Wohnungseinrichtung im Empirestil 
skizziert, was uns nur durch Aufzeichnungen aus früherer 
Zeit gelingen konnte. Ed. Kornhoffer. 
Organisations-Statut des Stadtbauamtes 
der Landeshauptstadt Linz. 
(Schluß.) 
§ 4. Personal des Stadtbauamtes. 
Entsprechend den verschiedenen Arten des Dienstes 
im Stadtbauamte gehören zu demselben auch verschiedene 
Kategorien von Angestellten und zwar 
A) Technische Konzeptsbeamte, 
welche in erster Linie zum Konzeptsdienst berufen sind ? 
außerdem die Oberaufsicht über den in ihr Arbeits 
gebiet fallenden Bau-, Betriebs- und Kanzleidienst haben. 
Als technische Konzeptsbeamte werden 
Ingenieure, welche die Studien an einer technischen 
Hochschule abgelegt oder den Doktorgrad erworben haben, 
ferner Architekten, welche eine gleichwertige Hochschul 
bildung genossen haben, angestellt. Dieselben sind den 
juridischen Konzeptsbeamten der Stadtgemeinde gleich 
gestellt. 
Den einzelnen Rangsklassen entsprechen folgende 
Titel: 
Rangsklasse Titel: 
X. Bau-, Maschinen-Adjunkt, 
XI. Bau-, Maschinen-Kommissär, 
VIII. Bau-, Maschinen-Oberkommissär, 
VII. Baurat. 
B) Bau- und Betriebsperso na 1. 
In diese Kategorie gehören: 
a) technische Beamte, welche eine höhere Staats 
gewerbeschule mit gutem Erfolg absolviert oder die 
theoretische und praktische Baumeister 
prüfung abgelegt haben. 
Diese sind in erster Linie zum Bau- und Betriebs 
dienst, jedoch bei besonderer Eignung auch zur Mit 
wirkung beim Konzeptsdienst berufen. Sie sind denjenigen 
städtischen Beamten gleichgestellt, für deren 
Anstellung der Nachweis der abgelegten Maturitäts 
prüfung an einem Obergymnasium oder einer 
Oberrealschule erforderlich ist und können bis in 
die VIII. Rangsklasse vorrücken. 
Bei einzelnen Rangsklassen entsprechen folgende 
Titel: 
Rangsklasse: 
XI. 
X. 
IX. 
VIII. 
Titel: 
Bau-Assistent, 
Bau-Offizial, 
Bau-Verwalter, 
B au-Oberver walter. 
b) Bauamt s-Kanzlisten, welche eine Staats 
gewerbeschule (niedere) absolviert haben. 
Diese sind in erster Linie zum Bau- und Betriebsdienst 
als Unterstützung der Konzepts- und technischen Be 
amten zu verwenden, jedoch auch verpflichtet, im Kanzlei 
dienst die unter III o beschriebenen Obliegenheiten aus 
zuführen. 
Die Bezüge derselben werden durch eigene Be 
stimmungen geregelt. 
Bei besonderem Fleiße und ausgezeichneten 
Leistungen können dieselben, falls sie die Maurer- oder 
Zimmermeisterprüfung, eventuell die theoretische Bau 
meisterprüfung abgelegt haben, in die unterste Stufe der 
technischen Beamten eingereiht werden und dann 
nach den für letztere bestehende Bestimmungen bis in die 
IX. Rangsklasse vorrücken. 
In besonders berücksichtigungswerten Fällen können 
die vorerwähnten Prüfungen vom Gemeinderate nach 
gesehen werden. 
c) Der Stadtgärtner, dessen Gehalt jeweilig vom 
Gemeinderate festgesetzt wird. 
C) Kanzleipersonal. 
Demselben obliegt der Kanzleidienst. 
In diese Kategorie gehören: 
a) Bauamtskanzlisten, welche die für die städtischen 
Unterbeamten (mit Ausnahme der Bau-Unterbeamten) vor 
geschriebenen Aufnahmsbedingungen erfüllen müssen und 
den übrigen städtischen Unterbeamten gleichgestellt sind. 
c) Hilfsbeamte (Diurnisten), welche eine gute 
Handschrift besitzen und geübte Stenographen sein sollen. 
Im allgemeinen gilt für das Personal des Stadt 
bauamtes, daß die einzelnen Rangsklassen nicht an eine 
bestimmte Anzahl von Stellen gebunden sind. Ferner ist 
die Frist, innerhalb welcher eine Gehaltsvorrückung ein- 
tritt, ebenso wie die längste Frist, innerhalb welcher eine 
Vorrückung im Range stattzufinden hat, den Bestimmungen 
des allgemeinen Entwurfes zu entnehmen. 
D) Technisches Hilfspersonal. 
Dasselbe zerfällt in 6 Kategorien und zwar: 
I. Maschinenmeister, 1. Wasserleitungsaufseher; 
II. Maschinisten, 2. Wasserleitungsaufseher, 1. Polier; 
III. 2. Polier, 3. Polier, Gärtner im Versorgungshaus; 
IV. Straßenaufseher; 
V. Maschinisten der Dampfstraßenwalzen; 
VI. Volksgartenaufseher. 
Ferner gehören zum technischen Hilfspersonal die 
nach zehnjähriger Dienstzeit mit Anspruch auf Alters 
versorgung bediensteten Maschinenwärter, Monteure, Vor 
arbeiter, geprüften Heizer, Kessel- und Badewärter. 
§ 5. Stadtbauamtsleiter (Stadtbaudirektor). 
An der Spitze des Stadtbauamtes steht der Stadt 
bauamtsleiter (Stadtbaudirektor).
	        
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