Volltext: XII. Jahrgang, 1907 (XII. JG., 1907)

Seite 38. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. 5. 
l) Evidenzhaltung, Verwaltung und Ergänzung des 
Materiales, welches zum Betriebe der dem Stadtbauamte 
unmittelbar unterstehenden Anlagen und Einrichtungen 
erforderlich ist; Prüfung, Begutachtung und Kontierung 
eingelaufener Rechnungen. 
III. Kan zleidi enst. 
m) Eintragung der einlaufenden und der erledigten 
Geschäftsstücke in die für die Geschäftsführung im Bau 
amt hiefür bestimmten Bücher. 
n) Verwaltung des Bauamtsarchives. 
o) Kopieren von Plänen und Zeichnungen, Herstellung 
von Abschriften, Durchführung kleinerer schriftlicher 
Arbeiten (z. B. Behelfe für die unter I. und II. genannten 
Dienstleistungen) unter Verantwortung eines technischen 
Konzeptsbeamten. 
§ 3. Unterabteilungen des Stadtbauamtes. 
Sämtliche in den Wirkungskreis des Stadtbauamtes 
gehörigen Arbeitsgebiete werden in vier technischen 
Unterabteilungen behandelt: 
I. Unterabteilung für Tiefbau. 
a) 1. Die Herstellung neuer, die Erhaltung bestehender 
Straßen, Plätze und Wege und 'die dadurch not 
wendige Beschaffung des Pflaster- und Schottermateriales. 
2. Die Aufstellung und Erhaltung der Schutzgeländer 
und Abfriedungen bei den öffentlichen Wegen und 
Straßen. 
3. Die Erhaltung des Steyregger Brückensteges 
nebst dem dazugehörigen Mauthäuschen. 
4. Die Bespritzung der Straßen, Plätze und Wege 
und Reinigung derselben von Staub, Schnee und dergl. 
5. Rechtzeitige Vorschläge und Begutachtung von 
Häuseranboten, sobald diese Objekte für die Straßen 
regulierungen notwendig sind und die Durchführung 
etwaiger Demolierung solcher Gebäude. 
b) 1. Die Verfassung der Projekte und Kostenan 
schläge über die Herstellung der öffentlichen Straßen 
kanäle, die Überwachung und Abrechnung der Kanal 
bauten. 
2. Die Erhaltung der bestehenden Kanäle, Straßen 
wasser-Einläufe, Schotterfänge Qtc.; die Räumung und 
Reinigung derselben sowie die Räumung der Senkgruben 
bei Privat- und Gemeindegebäuden mittelst der Jauche 
pumpe. 
c) Die Instandhaltung der Gerätschaften, welche die 
Stadtgemeinde Linz bei Überschwemmungen durch 
die Donau verwendet, sowie die Durchführung aller 
technischen Vorkehrungen, welche bei einer eventuellen 
Überschwemmung zur Aufrechthaltung des öffentlichen 
Verkehres notwendig sind. 
d) Überwachung jener Felspartien der oberen 
Donaulände, welche die Stadtgemeinde Linz gemeinsam 
mit der oberösterreichischen Statthalterei bei Lockerungen 
des Gesteins abzuräumen hat, insbesondere die alljährlich 
mindestens zweimal vorzunehmende Untersuchung des 
Felsens und die Durchführung der etwa notwendigen 
Sicherungsarbeiten. 
e) Die Beaufsichtigung des städtischen Zeugstadels 
und der darin beschäftigten Arbeiter. 
f) Die Überwachung der im Gemeindegebiete vor 
handenen Sandkeller und die periodische Revision 
derselben innerhalb drei Jahren. 
Die Beistellung des Anschüttungsmaterials und der 
Erde für die neuen städtischen Gartenanlagen. 
II. Unterabteilung für Vermessung und Ge 
bäudeerhaltung. 
a) 1. Die Verfassung und Evidenzhaltung 
des Stadtplanes, des Stadtregulierungsplanes, 
die Absteckung der Baulinien und die Angabe des 
Straßenniveaus bei Anlage neuer Gebäude oder bei 
Herstellung von Straßen, Plätzen und Wegen. 
2. Die Begutachtung der Parzellierungspläne; 
die Verfassung neuer Grundtrennungspläne. 
b) 1. Die Eviden z haitu ng des städtischen 
Besitzes an Grund und Gebäuden, insbesondere die 
Erhaltung der letzteren; die Überwachung des Fried 
hofes in technischer Hinsicht. 
2. Die Festsetzung und Beschaffung des alljährlich 
notwendigen Bedarfes an Brennmaterial für die 
öffentlichen städtischen Gebäude, insbesonders 
auch die Überwachung der rechtzeitigen und richtigen 
Ablieferung des Brennmateriales in die einzelnen Gebäude. 
c) Mitwirkung bei Schaffung von Unterkünften für 
vorübergehende Militärbequartierungen. 
d) die Begutachtung von Anboten über 
offerierte Gründe und Gebäude, insoweit letztere nicht 
für Straßenregulierungen benötigt werden. 
III. Unterabteilung für Hochbau. 
a) Die Prüfung der Baupläne für neue Hoch 
bauten, Zubauten, Adaptierungen und Portale im 
Gemeindegebiete Linz; Mitwirkung bei den Bau 
kommissionen, Überwachung der im Bau begriffenen 
und der bestehenden Gebäude im Sinne der diesbezüg 
lichen Bestimmungen der Linzer Bauordnung. 
b) 1. Die Verfassung der Projekte, Kosten 
anschläge und Ausschreibungsbedingungen 
für die neu herzustellenden Hochbauten, Adaptierungen 
und Zubauten der Stadtgemeinde Linz; Überwachung 
der Arbeiten bei Ausführung derselben, sowie die Durch 
führung der Bauabrechnungen. 
2. Die Überwachung des Bauzustandes der neu her- 
gestellten Gebäude, solange die Haftzeit, der ausführenden 
Unternehmer dauert. 
c) Die Bestätigung der Ortsüblichkeit der 
Preise auf vorgelegte Rechnungen über Baumaterialien 
und technische Arbeiten. 
d) Durchführung der technischen Arbeiten bei den in 
Linz stattfindenden Ausstellungen, Volksfesten etc- 
sowie die Instandhaltung der für diese Z wecke vorhandenen 
Materialien und Dekorationsgegenstände. 
IV. Unterabteilung für Maschinenbau. 
a) Betrieb und Ausbau der allgemeinen Wasser 
leitung, Herstellung der Hausanschlüsse, Überwachung 
derselben in Handhabung der bestehenden Bestimmungen. 
b) Betrieb der Schwimm schule, der Brause 
bäder, des Kranes, der Petroleum-Straßen 
beleuchtung, der Bedürfnisanstalten. 
c) Überwachung des maschinellen Teiles des 
Schlachthofes und des Krankenhauses (soweit dies 
auf Grund der bestehenden Verwaltungsbestimmungen 
dem Stadtbauamte zukommt) sowie der Straßenwalzen 
und anderer städtischer Anlagen. 
d) Überwachung der Straßenbeleuchtung mit 
Gas und Elektrizität, ferner des Zustandes und Be 
triebes sämtlicher Anlagen der Elektrizitätsgesellschaft 
auf Grund der bestehenden Verträge. 
e) Instandhaltung und Überwachung der Schwach 
stromanlagen (Alar m kling el-, Feuer melde-, 
Telephon- und Uhrleitungen).
	        
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