Volltext: X. Jahrgang, 1905 (X. JG., 1905)

Seite 78. 
Oberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. 9. 
soll auch wissen, daß durch Glocken in den Füchsen 
das Feuer dirigiert werden kann, wie es der Brenner 
braucht. Die geringste Bewegung der Glocke nach auf¬ 
wärts drückt das Feuer entsprechend nach abwärts und 
da die Schließung der Glocke das Feuer nach abwärts 
drückt, so ist es in den verbesserten Hoffmannschen 
Patent-Ringöfen möglich, durch richtiges Schüren nach 
rechts und links und die richtige Bewegung der Glocke 
nebst dem erforderlichen Brennstoff zur Ware den vor¬ 
züglichsten, gleichmäßigsten Brand zu erzielen, was ich 
bei anderen komplizierten Ofensystemen niemals er¬ 
reichen konnte. Je einfacher der Öfen ist, desto weniger 
sind Manipulations-Beobachtungen und auch weniger 
Reparaturen während der Betriebszeit nötig. 
Ich kann daher allen Ziegeleibesitzern, welche einen 
Ringofen zu erbauen gedenken, aus meiner mehr als 
40jährigen fortwährenden Tätigkeit in der Ziegelei- und 
Kalkbranche nur anraten, wenn sie auf vorteilhaften und 
billigen Betrieb ihres Unternehmens rechnen wollen, den 
hier beschriebenen einfachen oblongen, vorne abgerun¬ 
deten Ringofen verbesserten Hoffmannschen Systems 
sich errichten zu lassen. 
Über Feuersicherheit der Bauarten. 
(Von Emil Vogl). 
Die stetige Entwicklung der Bautechnik in Gemein¬ 
schaft mit den epochalen Hilfsmitteln im Bereiche dieser 
Wissenschaft mußte naturgemäß im Stromlaufe ihres 
Fortschrittes auch ein nicht minder belangreiches Motiv, 
das der Feuersicherheit stets im Auge behalten, sollte 
die konkrete Lösung der Doppelaufgabe bei Entwurf und 
Ausführung eines Neubaues keine einseitige sein. Aller¬ 
dings finden wir bei historischer Beleuchtung, daß es 
Epochen gab, wo auf die praktische Feuersicherheit aus 
mancherlei örtlichen Gründen nur wenig Augenmerk 
gerichtet wurde, die Lösung demnach speziell von unserem 
Standpunkte eine immerhin verwerfliche war. — Als 
Grundthese soll schon in den Anleitungen des Bauwesens 
der leider so oft leichtfertig genug perhorreszierte Satz 
gelten, daß die Konstruktion beim soliden Hochbau der 
Feuersicherheit in allem streng Rechnung zu tragen habe. 
Dieser in den modernen Staaten gesetzlich inartikulierten 
Anforderung müssen wir umso größeren Nachdruck ver¬ 
leihen, als wir mit Betrübnis zu konstatieren Gelegenheit 
nehmen, daß selbst die sois-dit maßgebenden Kreise, also 
Gemeinderäte, Ingenieurämter, Feuerkommissariate und 
sonstige Lokalämter diesem in seiner Wichtigkeit so un¬ 
begrenzten Faktor nicht die gebührende Beachtung und 
Anwendung zu Teil werden lassen. Dies ist ein Übel¬ 
stand, dem mit gleichen streng gehandhabten Mitteln von 
Hause aus gesteuert werden muß, wie es auch bei fach¬ 
männischer Bemängelung von Konstruktions-Details eines 
Baues mit vollem Recht zu geschehen pflegt. Und sind 
denn die die Feuersicherheit eines aufzuführenden Baues 
betreffenden Umstände auch nur um ein Atom weniger 
belangreich, als die die Anlage, Konstruktion, Ausführung, 
die sanitätlichen oder gar ästhetischen Gründe betreffende? 
Sollte die Frage'der Feuersicherheit — heute denn mehr 
als je — bei Vorlage des Bauplanes nicht eine der 
wesentlichsten sein, von deren richtiger und gewichtiger 
Beantwortung auch die eventuelle Verweigerung der Bau¬ 
lizenz abhängig zu machen wäre? Als würde die konstruk¬ 
tive Sicherheit oder die ästhetische und künstliche Aus¬ 
führung in irgend einer der Feuersicherheit nachteiligen 
Relation zu bringen möglich sein. Die klassische Bauschule 
kann auch in dieser Richtung der modernen lehrreiche 
Auskunft erteilen. Von den Griechen und Römern ist 
alle Kunstgelehrsamkeit — auch im Baufache abgeleitet 
worden; warum unterläßt man es, die zu beherzigenden 
Vorteile, denen wir dort begegnen, als prophylaktische 
Vorsichtsmaßregeln zugunsten der Feuersicherheit in 
Geltung zu bringen. Von ihnen können wir es lernen, 
daß die „Cohorten“ schon den Entwurf eines Neubaues 
der Prüfung unterzogen, also gerade das Gegenteil dessen 
taten, was unsere moderne Weisheit zu aktivieren für 
opportun hält. Das vollendete Gebäude wird in punkto 
Feuersicherheit einer Besichtigung, oft ganz oberfläch¬ 
lichen, unterzogen. Wir brauchen hier nicht besonders 
zu betonen, daß so manchem Übelstande und für immer 
ausrottbaren Gefahren einfach vorgebeugt werden könnte, 
wenn auch de facto eine Überprüfung der Pläne seitens 
der Feuerpolizei stattfände, ehe noch der Bau in Angriff 
genommen wird. 
Mit Bezug auf die Feuersicherheit beim Entwerfen 
eines Neubaues kommen lediglich zwei Momente, die 
einander ergänzen, in Betracht: erstens die Feuersicher¬ 
heit der Baukonstruktion und zweitens die des Bau¬ 
materials selbst. Über einzelne Baukonstruktionen können 
vom Gesichtspunkte der Feuergefährlichkeit derselben 
Einwendungen von höchst bedenklicher Natur erhoben 
werden, die selbst bei modernen Neubauten noch immer 
ungeschmälerte Anwendung finden, ja es gibt Feuer¬ 
polizei-Verordnungen und Bauvorschriften, die derlei von 
uns zu perhorreszierende Verfügungen, der Feuersicherheit 
gerade zuwiderlaufende Anordnungen, gutheißen und 
trotz mehrfacher Einwendungen auch zur Geltung kommen 
lassen. Noch immer finden wir Wohngebäude, bei denen 
die Decktramanlage gleichzeitig zum Tragen des Dach¬ 
stuhles oder wenigstens einzelner Teile desselben ver¬ 
wendet wird. Eine solche Konstruktion involviert den 
Totalbrand des Gebäudes. Als Bauerleichterung sei selbe 
nur gestattet, im Falle die oberste Dachbalkenlage ein 
Ziegelpflaster erhält, ln Kornhallen, Lagerhäusern, Werk¬ 
stätten u. dgl. finden wir nicht selten Unterzüge ohne 
Säulenstützen, die weder bei den Auflagern, noch sonstwo 
oft in einer Lichten von 6 — 10 m irgend eine feuersichere 
Umhüllung haben. Der freie Tram soll wenigstens an der 
unteren Seitenansicht eine feuersichere Decke erhalten, 
zumindest soll aber das Auflager derart umgeben sein, 
daß ein eventueller Brandeinfluß auf letzteres die ganze 
freie Konstruktion nicht in eine verderbliche Mitleiden¬ 
schaft zu ziehen imstande sei. Ein Versäumnis wie das 
leztangeftihrte bleibt konstant ein konstruktiver Übel¬ 
stand, eine akute Gefahr, bis ein an sich unbedeutendes 
Unglück solche Mängel nur fördernd für die Wucht der 
elementaren Zerstörungskraft vorfindet. Sehr prägnant 
hebt sich die Unvollständigkeit der meisten Bauordnungen 
hervor, wo selbe vom feuersicheren Abschluß des obersten 
Stockwerks zu sprechen kommen. Der praktische Feuer¬ 
polizist zuckt mit zynischem Lächeln über diese akade¬ 
mische Prophylaktik. 
In Ungarn, auch in Ostereich, geschieht diese Ab¬ 
grenzung in der Regel mittels Estrich oder Ziegel be¬ 
legten Dubeldeckeü, die als feuersicher gelten. Und sind 
sie es auch in Wirklichkeit? In den meisten Fällen sind 
sie es nicht, aus dem Grunde, weil die mathematisch not¬ 
wendige Höhe, resp. Stärke der Träme nie eingehalten 
wird. Bei unserer „leichten“ Bauart ist es nur Supposition, 
es ist überhaupt nur schwer möglich, denn wie könnte
	        
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