Volltext: X. Jahrgang, 1905 (X. JG., 1905)

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X. Jahrgang, Nr. 6. 
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Linz. 15. März 1905. 
Öberösterreichische Banzeitung 
Zeitschrift für Bauwesen 
Organ des „Vereines der Baumeister in Oberösterreich“ 
Redaktion und Administration: Buchdruckerei C. KOLNDORFFER, LINZ, Domgasse Nr. 5. 
Mau pränumerlert auf die OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
I ganzjährig mit K 20.- ( ganzjährig mit . K 16 
die I halbjährig . . „ 10.- fur * halbjährig . 
’ vierteljährig . 5I vierteljährig . 
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Erscheint am t. und 15. 
jedes Monat. 
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INSERATE und OFFENER SPRECHSAAL laut aufgelegtem billigsten 
Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober¬ 
österreichischen Bauzeitung“, Linz, Domgasse Nr. 5, ferner bei 
allen größeren Annoncen-Expeditionen des In- u. Auslandes. Eventuelle 
Reklamationen und Beschwerden direkt an uns erbeten. 
Inhalt. Ein Beispiel der Übelstände im Baugewerbe. — Klagen 
der Baumeister in Deutschland. — Zur Prüfung der Pflastersteine. — 
Unser heutiges Bauholz. — Über Personenäufzüge in Wohnhäusern und 
Fabriken. — Die Industrie in Bosnien. — Aus den Gemeinderatssitzungen 
in Linz. — Lokale Baunotizen. — Patentliste. — Vergebung von Bau¬ 
arbeiten und Lieferung von Bauartikeln. — Briefkasten. — Aus der 
Fachliteratur. — Offene Stellen. — Angesuchte Baulizenzen in Linz. — 
Anmeldungen für Wasseirbezug aus dem städt. Wasserwerke. — Inserate. 
Ein Beispiel der Übelstände im 
Baugewerbe. 
Da der „Verein der Baumeister in Oberösterreich“ in 
seiner letzten Generalversammlung am 19. Februar 1. J- 
beschlossen hat, an die oberösterreichische Statthalterei 
eine Eingabe zu riohtep, worin gebeten wird, dem immer 
mehr zunehmenden Pfuscherwesen im Baugewerbe ein 
Ziel zu setzen, so dürften nachstehende Zeilen, die uns 
ein Baumeister aus einer Provinzstadt Oberösterreichs 
zur Verfügung stellte, geeignet sein, der obenerwähnten 
Eingabe Nachdruck zu verleihen. Der Einsender be¬ 
spricht die Schäden und die Schädlinge im Bauwesen 
in seinem Revier in folgender Weise: Es ist eine be¬ 
kannte Tatsache, daß die Bauarbeiter zumeist heimische 
Leute sind, die, wenn sie wegen ungebührlichen Be¬ 
nehmens von ihrem Meister entlassen werden, sich nicht 
in einen anderen Dienst begeben, sondern auf eigene 
Rechnung als Pfuscher fortarbeiten. Unter solchen Um¬ 
ständen werden von denselben Arbeiten ausgeführt, die 
der Bauordnung nicht im entferntesten entsprechen und 
die sich ein ordentlicher Meister weigern würde, einem 
Bauherrn,' der freilich nicht das geringste Verständnis 
vom Bauwesen besitzt, zur Herstellung zu bringen. Wie 
es in meinem Bezirke zugeht, ist erschrecklich! Die 
Zimmermaler brechen; Fenster und Türen aus, setzen 
Sparherde etc., sie sind eben Gewerbsleute für alles! 
Dann ist wiederum ein ehemaliger konzessionierter 
Maurer oder Zimmermann, jetzt Maurer- oder Zimmer- 
m eis t er genannt, so gefällig, durch Zahlung von 2 bis 
4 Kronen per Jahr für Krankenkasse und Unfallver¬ 
sicherung, seinem Spezi das Privilegium zu geben, auf 
seinen Namen, auf eigene Rechnung im Umkreise von 
3 bis 4 Stunden, Bauarbeiten ausführen zu dürfen. Be¬ 
züglich Beschaffung der nötigen Baumaterialien hierzu 
gibt es Händler und Provisionsagenten genug, welche 
keine Steuer bezahlen und ihre mitunter defekten Waren 
nur an den Mann zu bringen trachten. Unter solchen 
gewerblichen Zuständen, die den redlichen Steuerzahler 
schädigen, wäre es wohl notwendig, wenn die k. k. Ge¬ 
werbebehörde dem Pfuscherwesen energisch an den 
Leib rücken, ja dasselbe sukzessive gänzlich ausrotten 
würde. Um dies zu erreichen, müßte nicht, wie es jetzt 
üblich ist, der Pfuscher erst dann gerichtlich zur 
Verantwortung gezogen werden, wenn er mit seiner 
Arbeit schon fertig ist, sondern man müßte ihm be¬ 
hördlicherseits gleich nach erfolgter Anzeige die Arbeit 
an Ort und Steile einstellen, welcher Unannehmlichkeit 
sich gewiß wenig Bauherren aussetzen würden. 
Wird so ein Unbefugter gleich anfangs seiner Tätig¬ 
keit erhascht, so kommt die Amtshandlung, Geld- oder 
Arreststrafe, oftmals aber Aufhebung der Strafen im 
Gnadenwege, und der Pfuscher arbeitet unbesorgt weiter. 
Diesen Übelständen muß abgeholfen werden! Der 
Staat gibt die Konzessionen aus gegen Steuerleistung, 
mithin ist der Staat der Verpächter und der s.teuer- 
zahlende Gewerbetreibende der Pächter, welcher 
gewiß den Anspruch auf Schutz gegen unbefugte 
Schädigung machen darf. 
Die Klagen der Baumeister in Deutschland. 
Über die stetige Zunahme des Pfuscherwesens im 
Baugewerbe bringt die „Berliner Baugewerbszeitung“ 
folgenden interessanten Artikel: 
Die Klagen der Baumeister in Deutschland nehmen 
täglich mehr an Stärke und Umfang zu. Wir wissen 
nicht, wie weit sie auch außerhalb des fachlichen Kreises 
Teilnehmer finden, denn die Voraussetzung davon bedingt 
das Verständnis dafür und an dieser wichtigen Bedin¬ 
gung mangelt es bis jetzt sehr. Aber das können wir 
bezeugen, daß, soweit die Kenntnis in den jetzigen Ver¬ 
hältnissen des Baugewerbestandes geht, diese Klagen als 
richtig und berechtigt nach allen Seiten hin, sowohl in 
betreff des Baugewerbes selbst, als in Anbetracht seiner 
eigentlichen Vertreter und bisherigen Pfleger befunden 
und als der schleunigsten Abhilfe bedürftig erkannt 
werden. 
Soll wirklich, so frägt man sich kopfschüttelnd in 
sachverständigen Kreisen, der Baugewerbestand, der unter 
allen Gewerben die rühmlichste, ja eine kultur- 
und weltgeschichtliche Vergangenheit hat, soll 
er wirklich sich auf lösen? Soll er zerfallen und anheim¬ 
fallen einesteils an einen Teil von Theoretikern, ander¬ 
seits an ganze Handlanger und halbe Gesellen? Soll der 
jetzige Befund der Baugewerbsmeister, die nach Theorie 
und Praxis zusammenfassen und durch diese Zusammen¬ 
fassung die praktische Baukunst als Gewerbe darstellen, 
soll dieser Befund auf den Aussterbe-Etat gesetzt sein? 
Ja, was noch schlimmer und trauriger ist, soll ein an¬ 
sehnlicher Teil dieses Befundes dem Verarmungs-Etat 
anheimfallen?
	        
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