Volltext: X. Jahrgang, 1905 (X. JG., 1905)

Seite 110. 
Öberösterreichische Bauzeitung. 
Nr. 12. 
Schicht bewirken konnte. So leicht cs ist, eine Bronze 
in der Werkstatt zu patinieren, so schwierig ist es be- 
einem frei aufgestellten Monumente; von Praktikern wird 
ein wiederholtes Befeuchten mit Salzlösungen, von anderen 
ein Brünieren mit Schwefeläther angeraten; indes in den 
meisten Städten ist dies wegen Mangel an Spezialarbeitern 
und aus anderen Gründen unausführbar. Auch das von 
Magnus 1869 vor geschlagene Einreiben mit Knochenöi 
ist bei größeren Bildwerken nicht durchführbar; an 
kleineren Monumenten soll es z. B. in Frankfurt a. M. 
mit Erfolg geschehen sein. 
Herr Brühl hat das Aachener Kriegerdenkmal wieder¬ 
holt mit einer Lösung von 10 bis 20 Teilen absoluter 
Essigsäure in 100 Teilen Knochenöl abgerieben, wobei 
die Essigsäure den chemischen Vorgang — die Bildung 
von grünem ölsauren Kupfer — beschleunigt; das Denk¬ 
mal zeigt noch den metallischen Grund, hat sich indes 
mit einem dünnen Anflug überzogen, welcher einen na¬ 
türlichen, guten Eindruck macht; weitere Erfahrungen 
müssen abgewartet werden. 
Wenn sich die Künstler entschlössen, ihre Bronze¬ 
werke nicht eher aufzustellen, als bis dieselben mit einem 
dauerhaften grünen Edelroste versehen sind, so würde 
die Kalamität der Schwärzung neuer Denkmäler aufhören. 
Auch ist nicht einzusehen, warum die künstliche Bildung 
der Patina verwerflich sei; daß sie möglich ist, das zeigt 
jedes Schaufenster von Bronzewaren und namentlich die 
Franzosen verstehen das Patinieren in vortrefflicher Weise. 
Wäre es nicht zweckmäßiger, die Denkmäler von vorn¬ 
herein mit einer an den Antiken so sehr bewunderten 
Färbung auszustatten, als sie aus ästhetischer Scheu der 
unfehlbaren Verunstaltung in kürzester Frist zu über¬ 
liefern? Vielleicht haben selbst die alten Griechen nicht 
allein den parischen Marmor bemalt, sondern sind auch 
vor dem Färben und Antikisieren ihrer Bronzen nicht 
zurückgescheut! J. St. 
Aus den Gemeinderats-Sitzungen in Linz. 
In der ain 31. Mai abgehaltenen Sitzung des Ge¬ 
meinderates in Linz wurden folgende Bauangelegenheiten 
erledigt. 
Gemeinderat Sedlacek berichtet über den von den 
Eheleuten Wagerer, Schillerstraße Nr. 62, eingebrachten 
Rekurs gegen die den Eheleuten Fr ü häuf erteilte 
Baubewilligung zur Errichtung einer Waschküche beim 
Hause Starhembergstraße 49 und beantragt nach ein¬ 
gehender Erörterung aller Verhältnisse, dem Rekurse 
stattzugeben und die Baubewilligung zurückzuziehen. 
Der Antrag wird angenommen. 
Nach dem Anträge des Gemeinderates Gmein er 
wird die vom Stadtbauamte in Vorschlag gebrachte teil¬ 
weise Umpflasterung der Landstraße zwischen der 
Magazin- und Langgasse bewilligt und die dafür ver¬ 
anschlagten Kosten per 3500 K genehmigt. 
Den Hauptgegenstand bildete der Bericht des Ge¬ 
meinderates Ec kl über das Anbot der Oberösterreichischen 
Baugesellschaft betreffend Grundabtretung, Straßenher¬ 
stellung und Kanalisierung bei den Stockbauerngründen. 
Die genannte Gesellschaft bietet der Gemeinde einen 
größeren Grundkomplex in der Nähe des städtischen 
Wasserwerkes gegen dem an, daß die Gemeinde einen 
Teil der Kanalisierung, Wasserleitung und Beleuchtung 
auf dem Bauernberg schon jetzt durchführt, anstatt erst 
später. Die Kosten dieser Straßenherstellung würden 
sich auf 10.000 K, die Kosten der Kanalisierung auf 
31.000 K und die Kosten der Wasserleitung auf 4400 K 
belaufen. Die jährlichen Beleuchtungskosten betragen 
200 K. Der Berichterstatter stellt sohin den Antrag: 
Der Gemeinderat beschließe, auf das Anbot der 
Oberösterreichischen Baugesellschaft von Punkt 1 bis 
Punkt 5 einzugehen, bedingt sich aber, daß der im 
Parzellierungsplane der Oberösterreichischen Baugesell¬ 
schaft vom 9. Jänner 1905 mit den Buchstaben rot I und 
H grün ausgewiesene Grund im Ausmaße von 185 Quadrat¬ 
klafter = 665 Quadratmeter als öffentliches Gut an die 
Stadtgemeinde Linz abgetreten werde. Das unter Punkt 
6 bis 9 gestellte Anbot wäre unter Aufrechthaltung aller 
darin enthaltenen Bedingungen dahin abzuändern, daß 
die der Stadtgemeinde Linz gehörige Parzelle 1833/2 
nicht in das Eigentum der Oberösterreichischen Bau¬ 
gesellschaft übergeht, sondern ihr nur das Schotteraus- 
beutungs- und im Punkt 7 näher bezeichnete Benützungs¬ 
recht auf die Dauer von 30 Jahren ohne weiteres Entgelt 
eingeräumt werde. Zur Bedeckung der durch den Bau 
des Kanales und der Straße auflaufenden Kosten, wofür 
im Präliminare pro 1905 nicht vorgesehen ist, sind die 
Beträge von 10.000 K für die Straßenherstellnng und 
von 31.400 K für die Kanalisierung in das Präliminare 
pro 1906 des Millionenanlehens einzustellen. Die 4000 K 
für die Wasserleitung sind aus dem Verlängerungsfonds 
zu decken. Die Ausschreibung der Arbeit für die Her¬ 
stellung des Straßenkanales ist nach Einlangung der 
Zustimmung der Oberösterreichischen Baugesellschaft zu 
den Abänderungen sofort zu veranlassen. Die Herstellung 
der unter I bezeichneten Straße ist an die Oberöster¬ 
reichische Baugesellschaft um den offerierten Pauschal¬ 
betrag von 10.000 K zu übertragen. Das Vorverkaufs¬ 
recht um den Preis von 1 K 60 h per Quadratklafter 
und die Verpflichtung, den Untergrund nicht zu ver¬ 
unreinigen, sind auf den Parzellen Nr. 1836, 1837, 1838 
und 1839 der Katastralgemeinde Kleinmünchen grund¬ 
bücherlich sicherzustellen. Die Schotterentnahme aus 
Parzelle 1833/2 darf nur in dem Maße erfolgen, daß jede 
Verunreinigung des Grundwassers, insbesondere aber auch 
durch atmosphärische Niederschläge ganz ausgeschlossen 
ist, wie dies bereits mit Erlaß der k. k. Bezirkshauptmann¬ 
schaft Linz vom 26. April 1904, Z. 5251 und 12.817 
ex 1904, rücksichtlich der der Baugesellschaft gehörigen 
Nachbarparzellen Nr. 1836, 1837 und 1839 angeordnet 
wurde. 
Nach einer längeren Debatte von Seite der Herren 
Gemeinderäte Ec kl, Dr. Gerber t, Sedlacek, Spiel¬ 
mann, Dametz, König, Uhlik, wird der Antrag mit 
Ausschluß der 30 jährigen Zeitdauer einstimmig und der 
Beisatz betreffend die 30 jährige Dauer mit Majorität 
angenommen. 
* * 
❖ 
(Sitzung am 7. Juni.) 
Gemeinderat Eckl berichtet wegen Umpflasterung 
eines Teiles des Franz Josefplatzes und beantragt: 
Der Gemeinderat beschließe die Umpflasterung eines 
Teiles der Fahrbahn des Franz Josefsplatzes zwischen den 
Tramwaygeleisen und dem westlichen Rinnsal, ferner die 
Erneuerung eines Teiles des Pflasters unterhalb des 
Fiakerstandplatzes und die Neupflasterung der Trottoire 
vor den Häusern Nr. 20 und 21. Das Steinmateriale ist 
aus der Jahreslieferung pro 1905 zu entnehmen, während
	        
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