Volltext: VIII. Jahrgang, 1903 (VIII. JG., 1903)

Seite 94 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Nr. 12. 
zu jedermanns Einsicht werden auch bei den Handwerkern 
und anderen Unternehmern Anstoss erregen. Jeder Kon¬ 
kurrent kann von dem Inhalt der Verträge Kenntniss 
nehmen und jeder Nachmann, dem der Unternehmer 
einen Teil der Bauarbeiten übertragen will, ist durch 
Einsicht des Bauvertrages in der Lage, die Preise zu er¬ 
fahren, zu denen sein Vormann die Arbeiten übernommen 
hat und wird darnach seine Preisforderungen einrichten. 
Ob die Bestimmungen über den Baugeld vertrag nicht 
die Erlangung von Baugeldern sehr erschweren werden, 
ist gewiss eine berechtigte Frage. Die Verpflichtung zur 
Kontrolle über die bestimmungsgemässe Verwendung der 
Baugelder wird viele abschrecken. Die Bestellung eines 
Treuhänders ist mit Kosten verbunden; nicht nur das 
Amtsgericht erhält eine Gebühr für die Bestellung, auch 
der Treuhänder hat Anspruch auf eine angemessene Ver¬ 
gütung. Alle diese Kosten wird der Baugeldgeber dem 
Eigentümer aufbürden. 
Bedenklich erscheint auch die Befugnis des Baugeld¬ 
gebers, die Baugelder nach Belieben an die Baugläubiger 
auszuzahlen und nur ein Fünftel zur gleichmässigen Ver¬ 
teilung zu reservieren. 
Auf geringere Bedenken will ich kein besonderes 
Gewicht legen. Ich sehe z. B. nicht ein, weshalb die 
Anmeldung der Bauforderungen vor der Bekanntmachung 
der polizeilichen Gebrauchsabnahme unzulässig und un¬ 
wirksam sein, weshalb sie nicht mit der Eintragung des 
Bauvermerks gestattet sein soll und fürchte, dass mancher 
Handwerker, der die Bekanntmachung nicht zeitig genug 
erfahren oder die einstweilige Verfügung des Gerichts nicht 
rechtzeitig erlangt hat, der Teilnahme an der Bauhypothek 
verlustig gehen wird. 
Ich würde es auch für zweckmässig halten, dass 
dem Eigentümer gestattet werde, von vorneherein eine 
genügende Sicherheit für die ganze Bausumme zu leisten 
und dadurch die Weitläufigkeiten und Kosten des Ver¬ 
fahrens auszuschliessen. 
Ich habe die hauptsächlichsten Bedenken in die 
Ihnen druckschriftlich mitgeteilten Leitsätze zusammen¬ 
gefasst, welche folgendermassen lauten: 
Der Hannoverische Städteverein erkennt an, dass 
durch die im Jahre 1901 veröffentlichten Entwürfe eines 
Reichsgesetzes, betreffend die Sicherung der Bauforde¬ 
rungen, insbesondere durch den Entwurf B, die unter 
den Nummern 2, 3 und 4 seines früheren Beschlusses 
hervorgehobenen Bedenken entfernt sind, dass dagegen, 
was das in Nr. 1 enthaltene Bedenken betrifft, das Ver¬ 
fahren zwar in mehrfacher Hinsicht vereinfacht, die Ge¬ 
fahr einer nachteiligen Einwirkung auf die reelle Bau¬ 
tätigkeit, einer Schädigung des soliden Baugeschäftes 
aber nicht beseitigt erscheint. Namentlich haben die Be¬ 
stimmungen der Entwürfe über die sogenannte Differenz¬ 
kaution und deren ausschliessliche Leistung in barem 
Gelde oder mündelsicheren Wertpapieren, über die Offen¬ 
legung des Baustellenwertes und die willkürliche Aus¬ 
wahl der zu befriedigenden Baugläubiger durch den Bau¬ 
geldgeber Bedenken erregt. 1). Gm. Ztg. 
Berichte von der Landesausstellung 
in Linz 1903. 
IV. 
Die Werksgenossenschaft der Messerschmiede 
in Steinbach-Grünau wird auf der Ausstellung mit schönen 
Schneidewerkzeugen vertreten sein. 
* * 
* 
Der Ober österreichische Landesschützen¬ 
bund hat beschlossen, sich an der Landesausstellung 
zahlreich zu beteiligen. 
* * 
* 
Die Fr an ck- Fabrik wird in einer hübsch ge¬ 
formten Gruppe Erzeugnisse ihrer Fabrik ausstellen. 
* * 
* 
Die Union Aktiengesellschaft, Zündholz* und 
Wichsefabrik, wird eine grosse Kollektion ihrer Er¬ 
zeugnisse zur Ausstellung bringen. 
% * 
* 
Ueber Vorschlag der „Oberösterreichischen 
Bauz eitung“ dürfte das löbliche Gremium der Buch- 
und Steindrucker Oberösterreichs sich entschliessen, die 
Ausstellung mit einer Mustersammlung von allen in Ober¬ 
österreich erscheinenden Zeitungen zu beschicken. 
Ein hiesiger Kanditenfabrikant beabsichtigt 
in kunstvoll gearbeiteten Glasbehältern Zuckerwaren zur 
Ausstellung zu bringen. 
Lokale Baunotizen. 
Der Gesamtauflage unseres heutigen Blattes ist ein 
Prospekt der Pumpen- und Wagenfabrik von W. Garvens, 
Wien, I., Walfischgasse 14, beigelegt, den wir der Durch¬ 
sicht unserer geehrten Leser bestens empfehlen. 
Neubau. Herr Ernst Fleischer, Malermeister in Linz, 
lässt auf seinem leeren Grundstück, Harrachstrasse Nr. 16, 
ein zweistöckiges Wohnhaus erbauen, welches vom Urfahrer 
Baumeister Josef Keplinger projektiert wurde und von 
demselben auch zur Ausführung gebracht wird. 
Aufbau eines zweiten Stockwerkes und Errichtung 
eines Stallgebäudes. Der Fleischhauer Herr Alois 
Durstberger beabsichtigt auf seinem Wohn- und 
Geschäftshause, Fadingerstrasse Nr. 25, ein zweites 
Stockwerk und im Hofe ein Stallgebäude erbauen zu 
lassen. 
Hausbau. Herr Johann Krallinger aus Micheldorf 
hat das Haus Starhembergstrasse Nr. 33 käuflich an sich 
gebracht, lässt dasselbe demolieren und an dessen Stelle 
ein zweistöckiges Zinshaus erbauen. Das Gebäude wurde 
projektiert und wird ausgeführt vom Baumeister Herrn 
Gustav Steinberger. 
Grundankauf und Häuserbauprojekt. Wir erhalten 
die Nachricht, dass ein hiesiger Bürger den grossen 
Gartengrund Ecke der Schubert- und Bürgerstrasse um 
50.000 K angekauft hat und beabsichtigt denselben 
parzellieren und darauf 5 bis 6 Wohnhausbauten zur 
Ausführung bringen zu lassen. 
Heizanlage im neuen Dom. Wie wir erfahren, plant 
das Dombaukomitee den neuen Dom zur Winterszeit mit, 
Gas erheizen zu lassen. Es dürften hiezu 6—8 grössere 
Gasöfen nach dem System Siemens nötig sein. 
Brückenkonstruktionen. Die Lieferung und Auf¬ 
stellung von Brückenkonstruktionen in Innsbruck im 
Gesamtwerte von 550.000 K wurde in nachstehender 
Weise vergeben und zwar: die neuen Brücken im Bahn¬ 
hofe Salzburg und an der Verbindungskurve am Alterbach 
an die Firma Milde in Wien, der auszuwechselnde Lämmer¬ 
bachdurchlass an die Witkowitzer Gesellschaft, die auszu¬ 
wechselnde Brücke in der Linzer Reichsstrasse an die 
Erzh. Friedrich’schen Werke in Teschen, die Notgraben¬ 
brücke, die beiden Salzachbrücken und die neue Inn-
	        
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