Volltext: VIII. Jahrgang, 1903 (VIII. JG., 1903)

Seite 66. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Die Einweihung der Herz Jesu-Kirche 
in Lustenau. 
Am 26. April 1. J. fand im Vororte Lustenau bei 
Linz die Konsekration der dortigen neu erbauten Herz 
Jesu-Kirche statt. Die Zeremonie, zu der viele hoch¬ 
gestellte Persönlichkeiten erschienen waren und zahl¬ 
reiche Gäste aus nah und fern herbeiströmten, vollzog, 
vom herrlichsten Frülilingswetter begleitet, Se. Exzellenz 
der hochwürdige Bischof Dr. P. M. Doppelbauer in 
gewohnter erhebender Weise, was auf die anwesenden 
Gläubigen einen tiefen Eindruck machte. Ueber die Einzel¬ 
heiten der Feierlichkeit haben die Tagesblätter bereits so 
eingehend berichtet, dass uns nichts übrig bleibt, Neues 
mitteilen zu können. Was den Kirchen bau selbst an¬ 
betrifft, so erschien im vorjährigen Jahrgang unserer 
Blätter in Nr. 11 eine bautechnische Abhandlung samt 
Illustrationsbeigabe von der Lustenauer Herz Jesu-Kirche, 
worin nicht nur die Gestaltungsweise des Baues, sondern 
auch dessen innere Ausschmückung ausführlich be¬ 
sprochen wurde. Wir haben deshalb jetzt nur die Urteile 
zusammen zu fassen, die von den Auftraggebern des 
Baues und von auswärtigen Sachverständigen anlässlich 
des nun fertiggestellten Gotteshauses abgegeben wurden. 
So lautete u. a. das Urteil des hochwürdigen Bischofs, 
dass die Kirche nicht schöner und edler gedacht und 
nicht solider ausgeführt hätte werden können. Ausser 
dem geistigen Urheber des Baues, dem Herrn Architekten 
und jetzigen Oberinspektor sämtlicher erzbischöflicher 
Kirchen in Freiburg im Breisgau, Herrn Raimund 
Jeblinger, dessen Wissen und Können leider hier 
einen zu geringen Wirkungskreis fand, gebührt auch die 
vollste Anerkennung dem hiesigen Baumeister Herrn 
Gustav Steinberger für die technisch richtige und 
solide Ausführung des Baues trotz des Umstandes, dass 
der Architekt die grösste Zeit abwesend war und er 
somit manche Schwierigkeiten, die sich bei der Aus¬ 
führung ein stellten, allein überwinden musste. Auch in 
ästhetischer Beziehung liess Herr Steinberger als 
Unternehmer der ganzen Herstellung des Gotteshauses 
es an nichts fehlen, so dass das Gesamturteil aller Un¬ 
parteiischen dahin lautet, dass die Herz Jesu-Kirche in 
Lustenau nächst dem Mariä Empfängnis-Dome als das 
schönste Gotteshaus in unserer Landeshauptstadt Linz 
bezeichnet werden kann. W. A. 
Das neue Programm für die von der Donau- 
regulierungs-Kommission auszuführenden 
Strombauten. 
In der Plenarsitzung der Donauregulierungs-Kom- 
mission vom 5. Februar 1. J. wurde das neue Programm 
für die von dieser Kommission an der Donau in Nieder¬ 
österreich auszuführenden Strombauten revidiert und 
genehmigt. Anlass zur Revision des Bauprogrammes 
gab das Gesetz betreffend den Ausbau künstlicher Wasser¬ 
strassen, welches die Vertiefung und Verbesserung der 
Fahrrinne der Donau, die doch das Kanalnetz aufnehmen 
soll, in vorher ganz ungeahntem Masse notwendig er¬ 
scheinen lässt. 
Das Programm, welches nunmehr im Drucke vor¬ 
liegt, gibt in seinem ersten Teile eine Geschichte der 
bisherigen Arbeiten der Kommission und fährt dann fort: 
„Die frühere Absicht der Donauregulierungs-Kom- 
Nr. 9. 
mission konnte nur die sein, die dem Schiffahrtsverkehre 
hinderlichsten Stromstrecken und zwar soweit dies mit 
Hilfe des hiefür zur Verfügung stehenden Teiles des 
Pauschalkredites für Strombauten überhaupt möglich sei, 
zu verbessern. 
An eine vollständige Ausbildung der Fahrrinne , in 
allen Stromstrecken, welche gegenwärtig jene Tiefe nicht 
besitzen, welche durch die Wasserstrassen-Aktion not¬ 
wendig geworden ist, zu denken, war nämlich der Donau¬ 
regulierungs-Kommission gewiss schon im Hinblicke auf 
die Unzulänglichkeit ihrer Mittel verwehrt. Eine derart 
weitgehende Ausgestaltung der Fahrrinne war aber auch 
vor der Erlassung des Wasserstrassengesetzes, wenn auch 
an sich wünschenswert, so doch keine unabweisbare 
Notwendigkeit und bildet auch keine gesetzliche Aufgabe 
der Donauregulierungs-Kommission. 
Ganz anders gestalten sich die Anforderungen, 
welche die Schiffahrt nach Fertigstellung der künstlichen 
Wasserstrassen an die Donau wird stellen müssen. 
Die Verbindung der die industriereichsten Gegenden 
Oesterreichs und Deutschlands durchziehenden Ströme 
unter einander und die dadurch geschaffene Verbindung 
weit entlegener Meere wird gewiss einen ungeahnten 
Aufschwung des Handels und Verkehres erzeugen. 
Die Intention, von welcher geleitet das Wasser¬ 
strassengesetz erlassen wurde, würde nun kaum in Er¬ 
füllung gehen, wenn der mächtigste Reichsstrom und 
das bedeutsamste Glied im Systeme der österreichischen 
Wasserstrassen, die Donau, nicht befähigt würde, den 
als Folge der Kanalanlagen zu erwartenden beträchtlich 
vermehrten Schiffsverkehr aufzunehmen und ohne jedes 
Hindernis im Strome auch jederzeit weiter zu leiten. 
Es konnte demnach keinem Zweifel unterliegen, dass 
infolge der Einbringung der .Kanalgesetz-Vorlage die 
Berücksichtigung der Schiffahrtsinteressen auf der Donau 
in weit höherem Masse würde erfolgen müssen. 
War nach dem Donauregulierungs-Gesetze vom 
Jalire 1899 beabsichtigt, die Schiffahrtsverhältnisse zu 
verbessern und zu stabilisieren, so zeigte sich jetzt die 
unabweisbare Notwendigkeit, alle der Schiffahrt minder 
günstigen Stellen im niederösterreichischen Donaulaufe 
womöglich noch vor Fertigstellung der Kanäle in einer 
derartigen Weise zu korrigieren, dass die Donau der 
Schiffahrt selbst in wasserarmen Zeiten überall die 
gleiche Fahrwassertiefe biete, welche sie in den Kanälen 
für ihre vollbeladenen Kähne findet. 
In dieser Richtung wird seitens der Schiffahrt zu¬ 
mindest gefordert, dass ihr selbst beim Eintritte der 
niedrigsten Wasserstände mit Rücksicht auf die erforder¬ 
liche Tauchtiefe von 1*8 Meter auch der Kanalfahrzeuge 
und mit Rücksicht auf den notwendigen Spielraum von 
0’5 Meter die Fahrtiefe von 2*3 Meter geboten werde. 
Die Schaffung einer derartigen Fahrwassertiefe im 
ganzen Donaulaufe in Niederösterreich würde — abgesehen 
von den der Donauregulierungs-Kommission hiefür zur 
Verfügung stehenden bescheidenen Mitteln — einen 
weiteren Betrag von 8 Millionen Kronen erheischen. 
Die Donauregulierungs-Kommission hat sich deshalb 
unmittelbar, nachdem der Gesetzentwurf über den Bau 
künstlicher Wasserstrassen den Vertretungskörpern vor¬ 
gelegt worden war, mit dem Berichte vom 12. Mai 1901, 
Zahl 1561, an die Regierung gewendet, derselben die 
hier in Betracht kommenden Verhältnisse im Zusammen¬ 
hänge mit der Frage der Verwendung des alten ab¬ 
gebauten Strombettes bei Wien als Zentralhafenanlage
	        
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