Nr. 6.
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZELTUNG.
Seite 45.
Fangen wir mit dem zuletzt genannten Ausdruck an.
Man nennt ein Gebäude massiv, wenn es aus natürlichen
oder gebrannten Steinen hergestelit ist, also aus Materia¬
lien besteht, die imstande sind, dem Feuer einen be¬
deutenden Widerstand entgegenzusetzen. Dieser Aus¬
druck umfasst die Bezeichnungen feuersicher, feuerfest
und unverbrennlich und kann als vollständig richtig
gelten für Mauern und Brandmauern, sofern keine frei¬
tragenden Konstruktionen in Frage kommen. Wenn wir
aber zum Beispiel von einer „massiven“ Treppe sprechen,
so gibt das Wort „massiv“ nur die Erklärung dafür,
dass die Treppe aus natürlichen oder gebrannten Steinen
aufgeführt ist, aber nicht, dass sie auch feuerfest und
feuersicher ist, denn gerade die natürlichen Steine
springen unter der Einwirkung der Glut und würde eine
freitragende Treppe dadurch ungangbar werden. Das
Gleiche würde von solchen Deckenkonstruktionen zu
sagen sein. Hier genügt nicht die Bezeichnung „massiv“.
Wird also die Anlage eines Gebäudes, sei es ein Fabrik¬
gebäude, ein Speicher oder Warenhaus, begutachtet, so
können, wo es erforderlich ist, massive Wände verlangt
werden, da darin die Förderung der Feuersicherheit und
-festigkeit enthalten ist, es müsste aber bei anderen Kon¬
struktionen noch hervorgehoben werden, dass sie auch
feuerfest sein müssen.
Das Gleiche kann von der Bezeichnung „unver¬
brennlich“ gesagt werden; massive Baustoffe sind unver¬
brennlich, aber wie wir eben gesehen haben, nicht auch
gleichzeitig feuerfest und feuersicher.
Die am meisten vorkommenden Bezeichnungen sind
„feuersicher“ und „feuerfest“.
Wenn wir den ersten Ausdruck präzisieren wollen,
so können wir sagen, dass dieses Wort in der Technik
folgende Bedeutung hat: Wir nennen eine Konstruktion,
eine Wand feuersicher, wenn sie aus verbrennlichem
Material hergestellt ist und durch Gips, Kalkmörtel,
Blech etc. verkleidet und geschützt ist. So hat ein
Wohnhaus eine feuersichere Treppe, wenn diese als Holz¬
treppe unten berührt und geputzt ist ; so sind die ge¬
wöhnlichen Balkendecken feuersicher, wenn sie in der¬
selben Weise geschützt sind ; aber trifft diese Bezeichnung
wirklich zu, sind diese Konstruktionen im Sinne des
Wortes feuersicher? Nein, sie sind nur gegen ein An¬
brennen für eine mehr oder weniger lange Zeit geschützt
und werden durch das Feuer zerstört, sobald die
schützende Verkleidung abgefallen ist, sie sind so wenig
feuersicher, dass zum Beispiel eine dicht darunter be¬
findliche brennende Lampe eine Entzündung der brenn¬
baren Teile verursachen kann, ohne dass die schützende
Hülle beschädigt ist. Mag aber das Wort „feuersicher“ hier
nicht ganz zutreffend sein, es kann ruhig in diesem Sinne
weiter gebraucht werden, die Hauptsache bleibt, dass
ihm stets die gleiche Bedeutung beigelegt wird, das
heisst, dass es nur für solche Konstruktionen gebraucht
wird,* die an sich verbrennlich sind, aber gegen eine
leichte Entflammung durch äussere flammenabhaltende
Verkleidung geschützt sind.
„Feuerfest“ werden in der Praxis diejenigen Kon¬
struktionen genannt, welche unverbrennlich sind. Man
bezeichnet Eisenkonstruktionen allgemein als feuerfest.
Es ist nicht zu bezweifeln, dass sie es wirklich sind,
denn bei den bei Bränden beobachteten höchsten Tem¬
peraturen von 1200—1400° 0. ist das Eisen unverbrenn¬
lich, aber was nutzt hier die Unverbrennlichkeit, wenn
die Tragfähigkeit des Eisens schon bei einer Temperatur
von 350° C. um 10 Perzent, sinkt und mit erhöhter Tem¬
peratur schliesslich gleich Null ist, eine Tatsache, auf
die wir nicht näher einzugehen brauchen, da sie ge¬
nügend bekannt ist. Feuerfest werden solche Kon¬
struktionen doch auch erst, wenn sie genügend gegen
Glut und Flamme geschützt sind. Warum heissen solche
Konstruktionen dann aber immer „feuersicher“, da doch
damit nur feuerfeste Baukonstruktionen gemeint sind?
Diese allgemein gebrauchte Bezeichnung kennzeichnet
doch so recht die Unklarheit der einzelnen Ausdrücke.
Es wäre gut, wenn diese Bezeichnungen so gewählt
würden, dass ein Irrtum nicht möglich ist. Alle neueren
Deckenkonstruktionen, die unter Verwendung von Eisen
und Zement, Beton etc. hergestellt sind und doch feuer¬
fest zu nennen sind, werden als „feuersicher“ bezeichnet,
ein Ausdruck, der sich in wissenschaftlichen Abhand¬
lungen, in offiziellen Verordnungen und auch in An¬
kündigungen und Beschreibungen neuer Erfindungen
wiederfindet. Einheitliche Bezeichnungen sind aber sehr
erwünscht und besonders ist es notwendig, die beiden
Ausdrücke „feuerfest" und „feuersicher“ zu trennen.
Neue Bezeichnungen brauchen darum nicht eingeführt
zu werden.
Wir verstehen also unter feuerfesten Konstruktionen
solche, die aus unverbrennlichen Stoffen hergestellt sind
und bei denen auch die Hitze keine Veränderung der
Form verursacht, Konstruktionen, die dem Feuer einen
bedeutenden Widerstand entgegensetzen; wir könnten
dafür auch „feuerbeständig" sagen.
Den Ausdruck „feuersicher“ haben wir bereits oben
genauer erklärt.
Wenn bei Berichten, Gutachten, Beschreibungen der
für die Feuertechnik wichtigen Baustoffe und bei Auf¬
stellung von Forderungen stets die richtigen Bezeich¬
nungen gebraucht werden, so werden sie jedem so ge¬
läufig werden, dass Irrtümer ausgeschlossen sind.
„Feuerpolizei“.
Aus den Gemeinderats-Sitzungen in Linz.
(Sitzung am 4. März 1903.)
Ueber Antrag des Gemeinderates Dimrnel wird
dem Gesuche der Eheleute Josef und Katharina
Krenn, Hausbesitzer, Landstrasse Nr. 89, und der Ehe¬
leute Josef und Maria Dietscher, Hausbesitzer
Bürgerstrasse Nr. 61 und Landstrasse Nr. 63, um Er¬
teilung der zwölfjährigen Steuerfreiheit beziehungsweise
um Bewilligung einer Frist zum Nachweise der zeitlichen
Gebäudesteuer-Befreiung Folge gegeben.
Ueber Antrag des Gemeinderates Heinisch werden
die Berichte über den Schotterverbrauch im Stadtgebiete
Linz sowie in den Vororten im Jahre 1902 und über das
im Jahre 1902 gelieferte und verbrauchte Pflasterstein-
materiale genehmigend zur Kenntnis genommen. In An¬
gelegenheit der Regulierung des Elisabethkai beantragt
Gemeinderat Dr. Maurhard: Der Gemeinderat bewillige
in Ausführung der Regulierung des Elisabethkai (Ge¬
meinderatsbeschluss vom 1. Oktober 1902) die Fortsetzung
der Strassenregulierung längs der Fabrikskaserne. (Ein¬
stimmig angenommen.)
Lokale Baunotizen.
Verein der Baumeister in Oberösterreicli. Die
Generalversammlung des „Vereines der Baumeister in Ober-
Österreich^ hat am 8. März I. J. in Anwesenheit von eilf