Volltext: VIII. Jahrgang, 1903 (VIII. JG., 1903)

Nr. 2. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 5. 
gange entgegengehenden Gewerbestande geschadet 
wird, wie oft man dieselben Leute sagen und klagen 
hört, die, wie vorher angegeben, diesem blühen 
sollenden Stand selbst durch ihre Handlungsweise als 
Totengräber dienen, ist für den ersten Augenblick gar 
nicht zu ermessen. Nur ein Pall von Tausenden 
anderen soll noch angeführt sein: Bin gutsituierter 
Handwerksmeister, der sich seine Wohlhabenheit durch 
Pleiss und Arbeitsamkeit erworben hatte, wollte sich in 
einen besseren Verein aufnehmen lassen, der in 
protziger Weise Handwerker als Mitglieder ausschliesst. 
Was macht nun unser Meister? Statt sich von so einem 
Vereine fernzuhalten, der nur auf den Titel sieht und 
nicht auf den Wert der Menschen, und diesen Verein 
durch Nichachtung zu strafen, kauft er sich für seine 
mühesamen Ersparnisse ein Haus, gibt, sich als „Haus¬ 
besitzer“ an und wird in den „besseren“ Verein auf¬ 
genommen. — Da ist doch hierzu jeder Kommentar 
überflüssig. Drum sei es hier zum Schluss in alle Winde 
hinausgerufen: Handwerker! Stehet alle Mann bei Mann, 
schützet und wahret Eure Standesehre dadurch, dass 
Ihr Euch zu jeder Stunde als Mitglied des ehrenhaften 
Handwerkerstandes bezeichnet und als Handwerker oder 
als Handwerksmeister offen und frei bekennt; denn was 
wäre die Welt ohne Handwerker. 
Lokale Baunotizen. 
Abänderung der Uebertragung von städtischen 
Arbeiten pro 1903. Der Gemeinderat hat in seiner den 
7. Jänner 1. J. stattgehabten Sitzung bei Vergebung der 
städtischen Arbeiten und Lieferungen pro 1903 folgende 
Abänderungen beschlossen. Es wurden nämlich die 
Schlosserarbeiten nicht der Firma Schachermayr 
sondern dem Herrn Karl Enzensimmer übertragen. 
Ferner gelangte auf Antrag des Gemeinderates Feilerer 
zur Annahme, die Lieferung von Bleiröhren für 1903 an 
Herrn Johann Herbsthofer, und die Lieferung der 
Pflastersteine auf Antrag des Gemeinderates Heinisch 
an die Firmen Anton Poschacher und Leopold 
Heindl in Mauthausen, Johann Oberhuber, Michael 
Baudisch und Matthias Mitsch, letztere drei in Linz, 
zu übertragen. Der Gesamtkostenbetrag des Pflasterungs¬ 
materiales beträgt 32.885 Kronen. 
Zum Bau des Yorortekanales in Urfahr. In der am 
9. Jänner 1. J. stattgehabten Sitzung des Gemeinde¬ 
ausschusses in der Stadt Urfahr berichtete der Bürger¬ 
meister Dr. Hinsenkamp über die Ausführung des 
projektierten Vorortekanales Folgendes: Offerte haben 
gelegt Schratz & Sohn mit 78.928 Kronen, Bella & Neffe 
mit 74.417 Kronen und Josef Simon mit 56.585 Kronen. 
Da die Firma Schratz & Sohn ein neuerliches Anbot 
machte — es handelt sich nämlich um die Uebernahme 
der Kosten des Projektes — die Sektion einerseits eine 
Rücksichtnahme auf das neuerliche Anbot nicht für 
tunlich erachtete, da der Termin bereits abgelaufen 
war, anderseits der Wunsch ausgesprochen wurde, die 
heimische Firma zu berücksichtigen, so einigte sich die 
Sektion zu dem Anträge, die hinsichtlich des Vorortekanales 
eingebrachten Offerte der Firmen Schratz & Sohn, Rella 
& Neffe und Simon zurückzuweisen und die Gemeinde¬ 
vorstehung zu beauftragen, diese Firmen zu verständigen, 
binnen sechs Tagen neue, den gestellten Bedingungen 
entsprechende Offerte einzureichen. Bürgermeister Doktor 
Hinsenkamp bemerkt noch, dass er, um die Angelegen¬ 
heit rasch zu erledigen, die Firmen in die Gemeinde¬ 
kanzlei gebeten habe, damit dieselben noch für die 
heutige Auschussitzung die Offerte legen, damit eventuell 
sogleich die Vergebung erfolgen könne. Da aber eine 
Einigung nicht erzielt worden sei, könne seine Absicht, 
heute noch die Entscheidung zu fällen, nicht erfüllt 
werden. Gemeinderat Ennsthaler spricht den Wunsch 
aus, es möge die Firma Schratz & Sohn, als in Urfahr 
ansässig und grosser Steuerzahler, nach Möglichkeit 
berücksichtigt werden. — Sodann wird der obige Antrag 
angenommen. 
Projektiertes Zweiggeschäft. Wie uns aus Wien 
mitgeteilt wird, beabsichtigt eine dortige Unternehmung 
für die Herstellung von Steinholz (Xyolith) und As¬ 
best f u s s b ö d e n kommendes Frühjahr in Kleinmünchen 
bei Linz ein Zweiggeschäft zu errichten. 
Todesfall. Am 5. d. M. ist der Baupolier der „Ober- 
österreichishen Baugesellschaft“, Matthias Schneider, 
an einem Herzschlag plötzlich verschieden. Der Ver¬ 
storbene, der zuletzt den Bau Sedlacek in der Auers¬ 
pergstrasse leitete, war ein tüchtiger Vertreter seines 
Faches und bei seinen Vorgesetzten sehr beliebt. Möge 
ihm die Erde leicht sein! 
Wasserleitung in Ried. Der Gemeindeausschuss der 
Stadt Ried hat beschlossen, die Ausarbeitung des Projektes 
für die städtische Wasserwerksanlage der Wiener Wasser¬ 
werksunternehmung des Baron Schwarz zu über¬ 
tragen. 
Anleihe zu Bauzwecken. Der Gemeinderat der Stadt 
Schärding hat beschlossen, bei der dortigen Sparkasse 
ein Anlehen von 65.000 Kronen für Bauzwecke aufzu¬ 
nehmen. 
Konkurrenz - Ausschreibung für österreichische 
Künstler. Das Komitee für die Errichtung eines 
KaiserinElisabeth-Denkmales in Wien schreibt 
eine Konkurrenz unter österreichischen Künstlern behufs 
Erlangung von Modellen aus. Für die besten Entwürfe 
sind Preise zu K 10.000, K 8000, K 6000, K 4000, 
K 2000 und K 1000 festgesetzt. Der Entwurf hat zu be¬ 
stehen: aus einer plastischen Darstellung (nebst der archi¬ 
tektonischen Ausgestaltung) des Denkmales im Mass- 
stabe 1 : 10, einem ausgeführten Modell der Porträtfigur 
in der Grösse von 80 cm, einem Situationsplan 1 : 100 
und einer Erklärung, aus welcher die für die Ausführung 
beantragten/Materialien zu entnehmen sind sowie einem 
approximativen Kostenvoranschlage. Das Preisgericht be¬ 
steht aus Delegierten nachstehender Korporationen: 
Ministerium für Kultus und Unterricht, Akademie der 
bildenden Künste in Wien, Genossenschaft der bildenden 
Künstler Wiens, Plastikerklub derselben Genossenschaft, 
Vereinigung der bildenden Künstler Oesterreichs, 
Künstlerbund „Hagen“, Kunstakademie in Prag, Kunst¬ 
akademie in Krakau und Hofärar und Kommune Wien. 
Näheres im Denkmal-Komiteebureau, I. Bez., Goldschmied¬ 
gasse 10. Einreichungstermin 1. März 1903, 12 Uhr mittags. 
Muss der Kostenanschlag bezahlt werden? Das 
Amtsgericht Leipzig hatte die Gewerbekammer in einer 
interessanten Protestsache um eine gutachtliche Aeusse- 
rung ersucht, worüber am 4. Juni 1902 verhandelt wurde. 
In der Angelegenheit handelte es sich darum, dass ein 
Geschäftsmann, der ein Grundstück zu kaufen beab¬ 
sichtigte, sich von einer Firma, die gewerbsmässig 
Schlosser- und Klempnerarbeiten in grösserem Umfange 
liefert, einen Kostenanschlag über die in dem Grund¬ 
stücke notwendigen Klempnerarbeiten hatte anfertigen
	        
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