Volltext: VII. Jahrgang, 1902 (VII. JG., 1902)

Seite 86. 
Nr. 10 
OBERÖSTERREKHISCHiHJ BAUZEITUNG. 
Auch für Eisaufbewahrungshalleil dürfte sich die 
Anwendung eines solchen imprägnierten Strohdaches 
empfehlen. F. P. 
Feuersichere Thüren. 
Als Abschluss von Räumen, in denen feuergefährliche 
oder leicht brennbare Sachen aufbewahrt werden, finden 
wir vielfach eiserne Thüren, die eine Uebertragung des 
Feuers nach anderen Räumen verhindern sollen; eiserne 
Thüren werden auch vielfach als feuersichere Thüren von 
der Baupolizei vorgeschrieben. Demgegenüber muss be¬ 
tont werden, dass Eisenthüren nicht als feuersicher gelten 
können, da sie sich durch die Einwirkung der Hitze 
werfen, nicht mehr dicht abschliessen, die Flammen durch¬ 
lassen und dann nicht mehr ihren Zweck erfüllen. 
Bei Thüren aus Asbestcement, Monier- oder Rabitz¬ 
system wird allerdings dieser Nachtheil vermieden, diese 
Thüren werden aber durch häufiges Oeffnen und Zuwerfen 
dermassen beschädigt, dass sie schliesslich nicht mehr 
als feuersicher bezeichnet werden können. Derartige 
Thüren haben sich auch nicht recht eingebürgert. 
Es lag nahe, gewöhnliche Holzthüren dadurch 
gegen die Einwirkung der Flamme zu schützen, dass 
man sie auf der Seite, auf welcher sie geschützt 
werden sollten, mit Eisenblech verkleidete. Die Ver¬ 
kleidung auf einer Seite genügt jedoch noch nicht, 
um diese Thüren im Sinne der Baupolizei > feuersicher 
zu machen, vielmehr muss auch die andere Seite mit 
Eisenblechbeschlag versehen werden. 
Am widerstandsfähigsten sind die Thüren, wenn sie 
aus Eichenholz hergestellt werden, da bekanntlich 
Eichenholz am schwersten entflammbar ist, doch wird, 
schon der grösseren Kosten wegen, dieses Holz in den 
seltensten Fällen Verwendung finden. Ein Vortheil 
dieser Holzthüren mit beiderseitigem Eisenblechbeschlag 
ist der, dass sie sich unter der Einwirkung der Hitze 
nicht werfen. Eine noch grössere Widerstandsfähigkeit 
besitzen diese Thüren, wenn der Eisenblechbesclilag 
nicht nur ein beiderseitiger, sondern ein allseitiger ist, 
d. h. wenn der Rand ebenfalls beschlagen ist. 
Das Holz zwischen dem Eisenblech brennt nicht 
mit heller Flamme, sondern es verkohlt nur. Ist aber 
nur eine Seite beschlagen, so verkohlt es bedeutend 
schneller und verbrennt auch schliesslich, weil genügend 
Sauerstoff hinzutreten kann. Anders ist es schon, wenn 
beide Seiten beschlagen sind, aber auch da verkohlt der 
Rand am schnellsten, weil der Zutritt von Sauerstoff an 
diesen Stellen ermöglicht wird. Eine Holzthüre, die 
einen allseitigen Eisenblechbeschlag hat, wird wohl im 
geringen Grade auf der dem Feuer zugekehrten Seite 
ein wenig ankohlen, die Verkohlung wird aber, selbst 
bei längerer Dauer des Feuers, immer nur gering 
bleiben, weil kein Sauerstoff hinzutreten kann. 
Die Baupolizei schreibt nicht nur feuersichere, 
sondern auch rauchsichere Thüren vor, die selbstthätig 
zufallen. Die erstgenannten eisernen Thüren können 
vollständig dicht abschliessend hergestellt werden und 
bleiben auch dicht, solange sich das Eisen nicht wirft; 
wenn die Thür sich aber wirft, gestattet sie sowohl der 
Flamme, wie dem Rauch den Durchzug. Die Holzthüren 
mit beiderseitigem Eisenblechbeschlag werden, da sie' 
dem Feuer bedeutend länger widerstehen und sich 
nicht werfen, auch nicht den Rauch hindurchlassen, ein 
Vortheil, der ganz besonders dann nicht unterschätzt 
werden darf, wenn durch den rauchsicheren Abschluss 
ein Treppenhauä vor Verqualmung geschützt werden soll. 
So wie keine Construction für immer dem Feuer zu 
widerstehen vermag, so auch nicht die feuersicheren 
Thüren, aber wir erreichen durch sie, dass das Feuer 
längere Zeit aufgehalten wird, wenigstens solange, bis 
die Feuerwehr zur Stelle ist. Dazu sind aber* wie wir 
oben gesehen haben, nur die Holzthüren mit beider¬ 
seitigem und im erhöhten Masse mit allseitigem Eisen¬ 
blechbeschlag imstande., 
Wenn ferner verlangt wird, dass diese Thüren 
selbstthätig zufallend eingerichtet werden müssen, so 
ist diese Forderung berechtigt. Es gibt eine grosse 
Zahl von Fällen, wo z. B, Dachstuhlbrände nur darum 
eine so grosse Ausdehnung angenommen haben, weil 
die feuersicheren Thüren, welche die Oeffnungen in 
Brandmauern abschliessen sollten, offen standen. Wenn 
ferner in einem Raume, der mit einer Menge leicht 
brennbarer Stoffe angefüllt ist, ein Feuer entsteht, so 
werden die in dem Raume befindlichen Personen hin¬ 
auslaufen, ohne daran zu denken, die Thüre hinter sich 
zuzumachen und der Vortheil der feuer- und rauch¬ 
sicheren Thüren gierige verloren. Die Erfahrung lehrt 
ausserdem, dass selbst da, wo selbstthätig zufallende und 
feuersichere Thüren vorhanden sind, diese festgestellt 
oder festgeklemmt werden, besonders wenn ein häufiges 
Oeffnen nothwendig ist. Hier ist. es die Aufgabe-, der 
Polizei, auf das Strengste darauf zu achten, dass 
diesem Unfug gesteuert wird, denn diesa Thüren sollen 
nicht nur während der Nacht, ihren , Zweck erfüllen, 
sondern auch hauptsächlich bei Tage, wenn in, den 
oberen Stockwerken Personen beschäftigt sind, denen 
beim Feuer der Rückweg dadurch abgeschnitteu wird, 
daös durch das Öffenstehen der Thüren das Treppen¬ 
haus verqualmt. ^ Feuerpolizei“. 
Aus den Gemeinderaths - Sitzungen in Linz. 
In der am 7. Mai 1. J. stattgehabten Sitzung des 
Gemeinderathes in Linz wurden folgende Bauangelegen¬ 
heiten erledigt: 
Gemeinderath Heiniscli beantragte die Lieferung 
von 4000 Siebener Strassenpflasterwürfel im Kostenbeträge 
von 1840 K dem Herrn Mathias Mitscli zu übertragen 
(würde angenommen). Ueber Antrag des Gemeinderathes 
Beyer erhielt die Ausführung der Spenglerarbeiten für 
den Volksgarten-Salonbau Los 2 im Betrage von 2460 K 
der Spenglermeister Herr Leopold Koller. Schliesslich 
beantragt Gemeinderath Feilerer die Rohrlegung für 
die Wasserleitung in der Dürnberger-, Pilwein-, Bruckner-, 
Edelbacher- und Novaragasse an Herrn Theodor Weiden- 
weber zu vergeben, welcher Antrag ebenfalls ange¬ 
nommen wurde. 
Local-Baunotizen. 
Flussregulierungen in Oberösterreicli. Aus Altheim 
berichtet man: In nächster Zeit wird an die Regulierung 
der Mühlheimer Ache, des in dieselbe fliessenden Loh¬ 
baches, sowie der Mündungsstrecken des St. Veiter und 
Pollinger Baches, geschritten werden. Die zum Ausbau 
gelangende Strecke wird circa 14 Kilometer lang sein 
und erfordert einen Kostenaufwand von 1,400.000 Kronen. 
Das Arbeitsprogramm ist auf drei Jahre vertheilt und 
umfasst die Oorrection und Verbreiterung, sowie theil-
	        
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