Volltext: VII. Jahrgang, 1902 (VII. JG., 1902)

Seite 192. 
Nr. 23. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
auf Mitteilungen, dass man im kommenden Jahre 
Bauten zur Ausführung bringen lassen will, deren 
niedere Herstellungskosten jede Solidität sowie Schön¬ 
heitssinn ausschliessen, daher den misslungenen Speku¬ 
lations-Bauten in unserer Landeshauptstadt beigezählt 
werden müssten. Kornhoff er. 
Patentliste 
über in Oesterreich und in Deutschland angemeldete und 
erteilte Patente, zusammengestellt von Viktor Tischler, 
Ingenieur und Patentanwalt, Wien, VII/2, Siebensterngasse 39. 
Mit Ausnahme von Recherchen erhalten die P. T. Abonnenten 
und Inserenten jede Auskunft kostenlos. 
In Oesterreich ausgelegte Patente: 
Zwischendecke. Johann Lux, Wien. — A 1025 — 02. 
Dachkonstruktion für Fabriksbauten. Fa. Sequin & Knobel, 
Rüti. — A 1025 — 02. 
Schalldichte Decke. Lorenz Cenek, Königliche Wein¬ 
berge. — A 3214 — 00. 
Gerade Decke. Lorenz Cenek, Königliche Weinberge. 
- A 2439 — 01. 
In Oesterreich erteilt: 
Verfahren zur Herstellung künstlicher Steine. Florimond 
Denaeyer, Lebbeke. — No. 10.007. 
Trockenanlage für Ringöfen. Ignaz Drapala, Wien. — 
No. 10.044. 
In Deutschland angemeldet: 
Dackeindeckung mit sechseckigen Metallplatten. Niko¬ 
laus Monshausen, Milwaukee. — M. 20.400. 
Vorrichtung zur Herstellung von Ziegelsteinen, welche 
auf allen sechs Seiten geriffelt sind. Anton Hilverling, 
Hörde i/W. — H. 28.164. 
Schnecke für Ziegelstrangpressen. Ottomar Erfurth, 
Teuchern. — E. 8100. 
Transportable Handschneid- und Handlochmaschine für 
Schiefersteinplatten. W. Ewald Haas, Elberfeld. — 
V. 4364. 
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Mosai’k- 
platten u. dgl. — Nilsson & Körte, Hamburg. — 
N. 5998. 
Verfahren zum Hydratisieren von hochwertigem Kalk. 
W. Olschewsky, Berlin. — O. 3963. 
Kunst balken-Schneidmaschine. H. Sieg wart, Luzern. — 
S. 15.710. 
In Deutschland erteilt: 
Gips- oder Zementdiele. William Nelsen, Dresden. — 
No. 137.855. 
Dachfalzziegel. T. von Hamvassy, Budapest. — No. 137.924. 
Verfahren zum Giessen von Steinen aus Hochofenschlacke. 
Verwaltung der Hubertushütte, Ober-Lagiewnik. — 
No. 137.858. 
Selbsttätige, durch die Abschneidevorrichtung bewegte 
Stempelvorrichtung für Strangpressen. Kurt Hoff- 
mann, Siegersdorf. — No. 137.918. 
Platte o. dgl. für Bau- und andere Zwecke aus zwei 
durch Kitt mit Zwischenlagen aus Pappe o. dgl. unter 
Druck verbundenen Blechtafeln. Wilhelm Antony, 
Trier. — No. 138.036. 
Tonbearbeitungs-Maschine. Jakob Bührer, Konstanz. — 
No. 138.022. 
Herstellung von Kunststeinen unter Zusatz von Rück¬ 
ständen aus der Leblanc- oder Ammoniaksoda- 
Fabrikation. Hubert Seifarth, Haspe i/W. — No. 138.054. 
Eingesendet. 
Von der Direktion der Arbeiter-Unfall-Versicherungs¬ 
anstalt für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg 
in Salzburg, erhalten wir folgende Zeilen zur Verlautbarung: 
Folgen eines verbreiteten Unfuges bei Baufülirungen 
am Lande. 
Aus einer seitens eines k. k. Bezirksgerichtes durch¬ 
geführten StrafVerhandlung entnehmen wir folgenden, 
wiederholt vorgekommenen typischen Fall. Ein Bauer 
führte mit zwei von ihm mit Zustimmung des Maurer¬ 
meisters aufgenommenen Arbeitern einen kleinen Zubau 
aus. Der Maurermeister erhielt, wie dies vielfach üblich, 
für die leihweise Ueberlassung der Arbeiter und für die 
Bauaufsicht, die er tatsächlich nicht ausübte, eine kleine 
Entlohnung. Infolge des Einsturzes des einfachen, aber mit 
Baumaterialien überladenen Gerüstes verunglückte der 
Bauer und die beiden Arbeiter und trugen alle drei 
nicht unbedeutende Verletzungen davon. Sowohl der 
Bauer als auch der Maurermeister wurden vom Straf¬ 
gerichte der Uebertretung des § 335 St.-G. schuldig er¬ 
kannt und zu Arreststrafen in der Dauer von drei 
Wochen, beziehungsweise 10 Tagen und zum vollen 
Schadenersätze verurteilt. Da Bauten und bauliche 
Reparaturen häufig unter ähnlichen Verhältnissen aus- 
geführt werden, diene dies zur ernsten Warnung, einer¬ 
seits für die Bauherren in der Richtung, dass sie die 
Bauarbeiten, seien es auch einfache Reparaturen an 
Baulichkeiten, stets im Sinne der bestehenden Gewerbe¬ 
vorschriften dem befugten Gewerbetreibenden übertragen 
und sich nicht wegen eines möglicherweise eintretenden 
geringen Vorteiles der Gefahr einer strafgerichtlichen 
Verurteilung aussetzen, anderseits auch für die Bau¬ 
gewerbetreibenden selbst, dass sie endlich dem vielfach 
noch üblichen Unfuge des sogenannten „Meistergroschens“ 
energisch entgegentreten, da sie, wie der erwähnte Fall 
zeigt, leicht für die Fehler der Bauherren oder dritter 
Personen haftbar werden können. 
Offene Stellen. 
JLandesingenieur-, Geometer-, Bauadjnnkten- 
und Ausliilfstechniker-Stelle. 
Beim mährischen Landeskulturamte in Brünn gelangen 
nachstehende Dienststellen zur Besetznng, und zwar: eine 
Landesingenieur - Stelle in der IX. Rangsklasse, eine 
Landesgeometer - Stelle in der IX. Rangsklasse, eine 
Landesbauadjunkten-Stelle in der X. Rangsklasse und 
eine Aushilfstechniker-Stelle. Bewerberum diese Stellen 
haben den Nachweis über die an einer technischen Hoch¬ 
schule des Inlandes abgelegte zweite Staats- oder Diplom¬ 
prüfung zu erbringen, respektive müssen dieselben die Hoch¬ 
schule für Bodenkultur absolviert haben. Die Stelle eines 
Geometers kann nur an einen bereits längere Zeit praktisch 
tätig gewesenen Fachmann vergeben werden. Die Kenntnis 
beider Landessprachen ist erforderlich. Gesuche sind bis 
10. Dezember d. J. beim mährischen Landesauschuss-Präsidium 
in Brünn einzubringen. 
Briefkasten. 
An mehrere Leser unseres Blattes, hier. Ueber den Bau 
des Volksgartensalons können wir uns als Fachorgan erst 
nach der Fertigstellung des Gebäudes aussprechen. 
Herrn M. K. in Schärding. Die Fabrik, welche die von 
Ihnen genannten Artikel erzeugt, ist in Bodenbach in Böhmen; 
ob sie vertrauenswürdig ist, können wir nicht bestimmen. 
gjflir* Gesuche um Baubewilligungen sind 
diesmal nicht zu verzeichnen.
	        
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