Volltext: VI. Jahrgang, 1901 (VI. JG., 1901)

Seite 90. ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. Nr. 12. 
Lebensmittel- und Brennmaterial-Magazine und mehrere 
für andere Zwecke verfügbare Kellerräume. 
Im Erdgeschosse: 7 Wohnungen für die Unter- 
officiere, 4 Dienstzimmer für die Unteröfficiere, Magazine 
und Kanzleien. 
Im I. und II. Stocke: 8 Mannschaftszimmer, 
2 Schulzimmer, sowie Zimmer für Professionisten. 
I m III. Stocke: Die. Mannschaftszimmer für Ersatz¬ 
reservisten und mehrere Magazine. 
Sämmtliche Aborte liegen im Stiegenhausrisalit, 
ebenso die Waschräume. 
Das Kasernengebäude wird so situiert, dass die 
untergeordneten Räume, als Gänge, Aborte, Waschräume 
und Stiegen nach NW. zu liegen kommen, während die 
Mannschaftszimmer die Lage nach SO. erhalten. Die 
Wasserversorgung des Gebäudes wird durch die städtische 
Wasserleitung erfolgen. Als Deckenconstruction werden 
in den Seitenflügeln gewöhnliche Tramdecken, im Mittel¬ 
risalit, wegen der grösseren Spannweite, Traversendecken 
verwendet. Sämmtliche Decken sind auf 400 kg Stütz¬ 
last per Quadratmeter berechnet. Die Heizung im ganzen 
Gebäude erfolgt mit Meidinger-Oefen. 
b) Das Augmentations-Magazin, 
ein einfacher Bau, von dem es sich nicht verlohnt, eine 
bildliche Darstellung vorzuführen, erhält im Erdgeschosse 
und im ersten Stockwerke die Magazine für Monturen, 
Wäsche, Stiefel und Tournister etc. der einzelnen Truppen¬ 
körper. Das Gebäude wird mit Luftabzügen und Rauch¬ 
schloten versehen, damit in Kriegszeiten die Magazine 
auch als Mannschaftsbelag verwendet werden können. 
Das Erdgeschoss wird nicht unterkellert, sondern kommt 
um 60 Centimeter höher gelegt als die Strasse selbst. 
Als Deckenconstruction kommt im Erdgeschoss Ziegel¬ 
gewölbe zwischen Eisenträgern mit 600 kg Stützlast per 
Quadratmeter, und im ersten Stockwerke gewöhnliche 
Tramdecken mit 400 kg zur Anwendung. Sämmtliche 
Thüren werden aus Eisenblech hergestellt, während die 
einfachen Fenster durch Stangen und Drahtgitter Schutz 
erhalten. 
Von besonderem Interesse in der ganzen Kasernen¬ 
anlage ist das 
c) Landwehr-Marodenhaus, 
über welches wir in unserer nächsten Nummer den 
1. Juli d. J. in Wort und Bild eingehend berichten 
werden. d: r. 
Die Wasserstrassenvorlage im Abgeordneten- 
hause. 
Bericht von Professor A. O e 1 w e i n.*) 
Mit geradezu elementarer Gewalt ist die Lösung 
unserer Wasserstrassenfrage in den Vordergrund der 
parlamentarischen Action geschoben worden. Am 4. März 
d. J. haben 124 Abgeordnete aus den verschiedenen 
Parteien, darunter auch solche, die später gegen die 
Vorlage sprachen und stimmten, beantragt: 
„Die Herstellung nachfolgender Schiffahrtscanäle, 
wobei die Flusstrecken, durch welche die Canalstrecken 
unterbrochen werden, gleichfalls, soweit dies zur Her¬ 
stellung der Schiffahrtswege nothwendig erscheint, der 
Regulierung und Schiffbarmachung zu unterziehen sind, 
*) Aus der „Zeitschrift des Oesterreichischen Ingenieur- und 
Architektenvereines“. 
a) Donau-Odercanal, 
b) Donau-Moldau-Elbecanal, 
c) Oder-Weichsel- und Weichsel-Dnjestercanal.“ 
Zum Zwecke der Bedeckung sollte ein Baufond ge¬ 
schaffen werden, welchem während der Jahre 1901 bis 
1920 alljährlich ein Betrag von 22 Millionen Kronen zu¬ 
gewiesen wird. 
Die hohe Regierung sah sich dazu veranlasst, in 
diesem Sinne eine Gesetzesvorlage einzubringen, die aber 
ausser den vorgenannten Wasserstrassen noch eine 
schiffbare Verbindung vom Donau-Odercanal nächst 
Prerau über Nordmähren und Nordböhmen bis an die 
mittlere Elbe bei Jaromir und die Canalisierung der Elbe 
bis Melnik enthielt. Für den Ausbau war vom Jahre 
1904 ein Zeitraum von 20 Jahren in Aussicht genommen. 
Die Regierung sollte ermächtigt werden, in der Periode 
von 1904 bis 1912 einen Maximalbetrag von 250 Millionen 
Kronen auszugeben, die weitere Deckung war dann einem 
späteren Gesetze Vorbehalten. Hiebei wurden Beitrags¬ 
leistungen aus Landesmitteln, von Interessenten und den 
Städten Wien und Prag vorausgesetzt. 
Diese Regierungsvorlage wurde dann einem Wasser- 
strassenausschusse, bestehend aus 36 Mitgliedern, zur 
Berathung zugewiesen, der den Abgeordneten Dr. Lueger 
zu seinem Obmanne und den Abgeordneten Dr. Max 
Menger zu seinem Berichterstatter wählte. 
Der Gesetzentwurf der Regierung, der lediglich auf 
den Ausbau eines österreichischen Wasserstrassennetzes 
zielte, erfuhr nun im Wasserstrassenausschusse eine 
wesentliche Aenderung. Die landwirtschaftlichen Ab¬ 
geordneten Böhmens wiesen vorwiegend auf die ihnen 
dann drohende Concurrenz in ungarischen Bodenproducten 
hin; andere Abgeordnete bekämpften die im Gesetz¬ 
entwürfe nur unbestimmt vorgesehenen Beiträge der 
Interessenten und der Städte Wien und Prag; wieder 
andere die hohe Belastung der Länder. 
Gleichzeitig wurde seitens der landwirtschaftlichen 
Abgeordneten geltend gemacht, dass die Regulierung 
der Müsse eine wesentlich dringendere Angelegenheit 
sei als der Bau der Schiffahrts-Wasserstrassen.. Die Re¬ 
gierung begnügte sich nach längeren Verhandlungen, 
bezüglich der zu leistenden Beiträge damit, dass solche 
nur mehr von den Ländern allein mit 12*5 °/0 der Bau¬ 
kosten zu leisten sind, andere Beiträge der Interessenten, 
sowie jene der Städte Wien und Prag entfallen sollen, 
Zu ersterem hätte dann noch die Zustimmung der Land¬ 
tage zu erfolgen. 
Aus dem dann folgenden Compromiss zwischen der 
Regierung und den Abgeordneten der verschiedenen 
Parteien ergab sich der Gesetzesentwurf, der dem hohen 
Hause unterbreitet wurde und der auch mit wenigen 
Abänderungen am 1. Juni in dritter Lesung mit 198 gegen 
46 Stimmen (Alldeutsche und Agrarier) angenommen 
wurde. 
Darnach wurden von den ursprünglich für die Wasser¬ 
strassen mit 250 Millionen Kronen vorgesehenen Bei¬ 
trägen des Staates 75 Millionen Kronen für Fluss¬ 
regulierungen und Meliorationen abgetrennt und verbleibt 
bis zum Jahre 1914 ein Betrag von 175 Millionen Kronen 
ausschliesslich der Herstellung der Wasserstrassen. Weitere 
Beträge sind vom Jahre 1914 an wieder vom Parlamente 
anzusprechen. Der Meliorationsfonds wird auf 2v5 Millionen 
Kronen erhöht, die übrigen im Budget für Wasserbauten 
eingestellten Beträge werden nicht vermindert. 
Mit diesem für die künftige wirtschaftliche Ent-
	        
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