Seite 126.
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG.
Nr. 16.
ständigt werden. Nachdem es im eigensten Interesse
jedes Grundbesitzers liegt, dass vollkommene Ueberein-
stimmung zwischen dem Stande in der Natur, dem
Grundbuche und Cataster herrscht, ist ein persönliches
und pünktliches Erscheinen zu den commissioneilen Be¬
gehungen unbedingt nothwendig. Die Erhebungen werden
im südlichen Theile der Gemeinde Wald egg begonnen
und dürfte im heurigen Jahre nur diese Gemeinde voll¬
endet werden.
Spital-Zubau. Beim Isabellen-Kinderspital in der
Krankenhausstrasse kommt zwischen den Pavillon für
Blatternkranke ein Doppelpavillon für infectiÖse Kranke
zur Herstellung. Im rückwärtigen Rayon des Spitales
wird ein Desinfections-Pavillon mit Waschküche errichtet.
Der erstere Pavillon wird zwei grosse Krankensäle, zwei
Krankenzimmer, ein Operationshaus, ein Wärterzimmer
und vier Bäder enthalten. Das Project für diesen Zubau
hat Herr Baumeister Gustav Steinberger ausgearbeitet,
dem auch die Herstellung der beiden Pavillons übertragen
wurde.
Berichte über neue Erfindungen.
Aufgestellt durch das Patent- und technische Bureau
von A. Rohrbach & Co. in Berlin NW. 6, Marienstrasse 28,
Erfurt und Cassel.
Ein Fussbodenöler mit zwischen Streichmittel und
Oelbehälter befindlichem Lochboden ist Herrn Eduard
Helmke in Hitzacker geschützt worden. Die Neuerung
betrifft einen FussbodenÖler oder sogenannten Filter¬
pinsel, der ein gleichmässiges Aufträgen von Oel und
anderen Flüssigkeiten auf den Fussboden bezweckt, jedes
Spritzen oder Klecksen vermeidet und sich bequemer
handhaben lässt, als die gebräuchlichen Pinsel. Der Fuss¬
bodenÖler besteht aus einem Behälter mit durchlochtem
(Sieb-)Boden und einem unter letzterem angebrachten
zum Streichen des Oeles dienenden Mittel (aus Stoff,
Borsten o. dgl.).
Ein aus profilierten Metallblechen bestehendes
Geripp für Fachwerkbauten wurde der Firma E. de la
Sanoe & Kloss in Berlin geschützt. Das Geripp für
Fachwerkbauten besteht aus Stäben, welche aus Eisen¬
oder Stahlblech gefertigt und zusammengesetzt sind. Es
kommt nur ein einziges Profil zur Verwendung, nämlich
U-Eisen. Aus demselben sind die Fuss- und Kopf¬
schienen, die Verticalstäbe und Horizontalriegel, die
Fussbodenträger, Deckenträger und die Dachsparren
hergestellt, die dadurch mit einander verbunden werden,
dass man das zu befestigende Stück auf die Fläche des
anderen Profileisens auflegt und es dort durch Nieten,
Schrauben oder in anderer passender Weise befestigt.
Ein Verfahren zur Erzeugung einer Anfangs¬
spannung in der Drahteinlage von Betondecken u. dgl.
wurde von Herrn Architekt Franjz Kemnitz in Berlin
für Oesterreich zum Patent angemeldet. Durch Oesen
von in den Widerlagern befestigten Haltern wird ein
Draht in ununterbrochenem Zuge hin und her über das
ganze Deckenfeld gezogen und durch Zug an den'Enden
stark gespannt. Die Drahteinlage kann entweder durch
Zusammenwürgen mittels eines Nagels oder mittels eines
Hilfseiles nachgespannt werden.
Eine Platte zur Herstellung von Wänden, welche
auf den Stossfläclien keilförmige Ausschnitte zeigt,
wurde der Firma Albert Lugino & Oo. in Charlottenburg
geschützt. Die Platte vorliegender Erfindung erleichtert
die Herstellung von Wänden und deren Isolierung und
verbilligt ihre Fabrication. Die Platte, die in grösserer
Stärke, also über 5 Oentimeter, ausgeführt werden soll,
so dass sie einer inneren Versteifung nicht bedarf, ist
in der Mitte von einem Canal durchzogen und an den
Stossflächen mit keilförmigen Ausschnitten versehen.
Diese keilförmigen Ausschnitte gestatten es, der Platte
nicht nur ein geringes Gewicht zu geben, was man auch
durch anders gestaltete Ausschnitte oder durch die Canäle
schon erreichen kann, sondern ermöglichen vor allen
Dingen ein einfaches und billiges Herstellen solcher
Platten, welche sich beim Aufführen der Wand bequem
sachgemäss versetzen lassen, nur geringer Mengen
Material zum Verbinden mit einander bedürfen und in
der Wand weite Hohlräume herstellen, die eine wirkungs¬
volle Isolierung der Wand gegen Schall bilden. Die
Platte wird aus Gips, Cement o. dgl. mit oder ohne Zu¬
sätzen in einer geeigneten Form hergestellt, in welche
den Ausschnitten entsprechende Keilstücke eingesetzt
sind. Nach dem Erhärten der Plattenmasse bedarf es
dann nur eines leichten Schlages gegen die Keilstücke,
um dieselben aus dem Stein, herausnehmen zu können,
ohne letzteren zu beschädigen.
Eine freitrtagende Marmortreppe aus inein ander¬
greifenden Marmorplatten ist Herrn Heinrich Ochs in
Dortmund, Sölderstrasse 166, geschützt worden. Die aus
Marmorplatten gebildete freitragende Treppe -erhält die
nöthige Festigkeit dadurch, dass die die Steigung be¬
stimmenden Marmorplatten mit den als Auftritt dienenden
Platten durch Einlassen, beziehungsweise Verklinken fest
verbunden sind. Auf diese Weise werden die Schub¬
kräfte wirksam aufgenommen, so dass derartige Treppen
auch bei Verwendung verhältnismässig dünner Marmor¬
platten eine ausreichende Festigkeit erhalten.
Eine Laufplatte zum Auflegen auf gestrichene
Fussboden hat Herr Aug. Gerhards in Dresden, Wald¬
schlösschenstrasse 16, geschützt erhalten. Die Platte ist"
mit nur geringe Berührungsstellen darbietenden Stütz-
füsschen versehen, wodurch die Platte in gewisser Ent¬
fernung vom Fussboden gehalten wird. In Schritt¬
abständen auf gestrichene Fussboden aufgelegt, soll sie
das Uebergehen nach beliebigen Stellen ermöglichen, ohne
dass dadurch der Anstrich merklich beeinträchtigt wird.
Eiue verdeckte Fussbodeuuageluug wurde von
Herrn Schreinermeister Richard Endres in Ravens¬
burg für Oesterreich zum Patent angemeldet. — Die
stumpf aneinander stehenden Bretter werden auf ihrer
Unterlage durch von ihrer Kante mit einem besonderen
Eintreiber eingeschlagene, an beiden Enden spitze Nägel
befestigt, deren obere Spitzen .wagrecht umgebogen
werden, um als Verdübelung mit dem nächsten Brett
zu dienen.
Aus der Fachliteratur.
Die Gebiirennovelle vom 18. Juni 1901. Die wichtigen,
besonders in den Realitätenverkehr tief eingreifenden Neue¬
rungen, welche das Gesetz vom 18. Juni 1901 gegenüber der
Gebürennovelle vom 16. August 1899 gebracht hat, recht-
fertigen allein die Herausgabe des vor mehr als anderthalb
Jahren erschienenen Commentars in einer den neuen Vor¬
schriften angepassten Form; überdies galt es, den Complex
von Erläuterungen und Entscheidungen zu verarbeiten, welche
die Praxis im Anschlüsse an die Nothverordnung vom Jahre
1899 in reichem Masse zutage förderte. — Dies die Ausgangs¬
punkte des in Kürze erscheinenden Buches, welches dem ur¬
sprünglichen Ziele, in erster Linie als ein praktischer Führer