Volltext: VI. Jahrgang, 1901 (VI. JG., 1901)

Seite 126. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Nr. 16. 
ständigt werden. Nachdem es im eigensten Interesse 
jedes Grundbesitzers liegt, dass vollkommene Ueberein- 
stimmung zwischen dem Stande in der Natur, dem 
Grundbuche und Cataster herrscht, ist ein persönliches 
und pünktliches Erscheinen zu den commissioneilen Be¬ 
gehungen unbedingt nothwendig. Die Erhebungen werden 
im südlichen Theile der Gemeinde Wald egg begonnen 
und dürfte im heurigen Jahre nur diese Gemeinde voll¬ 
endet werden. 
Spital-Zubau. Beim Isabellen-Kinderspital in der 
Krankenhausstrasse kommt zwischen den Pavillon für 
Blatternkranke ein Doppelpavillon für infectiÖse Kranke 
zur Herstellung. Im rückwärtigen Rayon des Spitales 
wird ein Desinfections-Pavillon mit Waschküche errichtet. 
Der erstere Pavillon wird zwei grosse Krankensäle, zwei 
Krankenzimmer, ein Operationshaus, ein Wärterzimmer 
und vier Bäder enthalten. Das Project für diesen Zubau 
hat Herr Baumeister Gustav Steinberger ausgearbeitet, 
dem auch die Herstellung der beiden Pavillons übertragen 
wurde. 
Berichte über neue Erfindungen. 
Aufgestellt durch das Patent- und technische Bureau 
von A. Rohrbach & Co. in Berlin NW. 6, Marienstrasse 28, 
Erfurt und Cassel. 
Ein Fussbodenöler mit zwischen Streichmittel und 
Oelbehälter befindlichem Lochboden ist Herrn Eduard 
Helmke in Hitzacker geschützt worden. Die Neuerung 
betrifft einen FussbodenÖler oder sogenannten Filter¬ 
pinsel, der ein gleichmässiges Aufträgen von Oel und 
anderen Flüssigkeiten auf den Fussboden bezweckt, jedes 
Spritzen oder Klecksen vermeidet und sich bequemer 
handhaben lässt, als die gebräuchlichen Pinsel. Der Fuss¬ 
bodenÖler besteht aus einem Behälter mit durchlochtem 
(Sieb-)Boden und einem unter letzterem angebrachten 
zum Streichen des Oeles dienenden Mittel (aus Stoff, 
Borsten o. dgl.). 
Ein aus profilierten Metallblechen bestehendes 
Geripp für Fachwerkbauten wurde der Firma E. de la 
Sanoe & Kloss in Berlin geschützt. Das Geripp für 
Fachwerkbauten besteht aus Stäben, welche aus Eisen¬ 
oder Stahlblech gefertigt und zusammengesetzt sind. Es 
kommt nur ein einziges Profil zur Verwendung, nämlich 
U-Eisen. Aus demselben sind die Fuss- und Kopf¬ 
schienen, die Verticalstäbe und Horizontalriegel, die 
Fussbodenträger, Deckenträger und die Dachsparren 
hergestellt, die dadurch mit einander verbunden werden, 
dass man das zu befestigende Stück auf die Fläche des 
anderen Profileisens auflegt und es dort durch Nieten, 
Schrauben oder in anderer passender Weise befestigt. 
Ein Verfahren zur Erzeugung einer Anfangs¬ 
spannung in der Drahteinlage von Betondecken u. dgl. 
wurde von Herrn Architekt Franjz Kemnitz in Berlin 
für Oesterreich zum Patent angemeldet. Durch Oesen 
von in den Widerlagern befestigten Haltern wird ein 
Draht in ununterbrochenem Zuge hin und her über das 
ganze Deckenfeld gezogen und durch Zug an den'Enden 
stark gespannt. Die Drahteinlage kann entweder durch 
Zusammenwürgen mittels eines Nagels oder mittels eines 
Hilfseiles nachgespannt werden. 
Eine Platte zur Herstellung von Wänden, welche 
auf den Stossfläclien keilförmige Ausschnitte zeigt, 
wurde der Firma Albert Lugino & Oo. in Charlottenburg 
geschützt. Die Platte vorliegender Erfindung erleichtert 
die Herstellung von Wänden und deren Isolierung und 
verbilligt ihre Fabrication. Die Platte, die in grösserer 
Stärke, also über 5 Oentimeter, ausgeführt werden soll, 
so dass sie einer inneren Versteifung nicht bedarf, ist 
in der Mitte von einem Canal durchzogen und an den 
Stossflächen mit keilförmigen Ausschnitten versehen. 
Diese keilförmigen Ausschnitte gestatten es, der Platte 
nicht nur ein geringes Gewicht zu geben, was man auch 
durch anders gestaltete Ausschnitte oder durch die Canäle 
schon erreichen kann, sondern ermöglichen vor allen 
Dingen ein einfaches und billiges Herstellen solcher 
Platten, welche sich beim Aufführen der Wand bequem 
sachgemäss versetzen lassen, nur geringer Mengen 
Material zum Verbinden mit einander bedürfen und in 
der Wand weite Hohlräume herstellen, die eine wirkungs¬ 
volle Isolierung der Wand gegen Schall bilden. Die 
Platte wird aus Gips, Cement o. dgl. mit oder ohne Zu¬ 
sätzen in einer geeigneten Form hergestellt, in welche 
den Ausschnitten entsprechende Keilstücke eingesetzt 
sind. Nach dem Erhärten der Plattenmasse bedarf es 
dann nur eines leichten Schlages gegen die Keilstücke, 
um dieselben aus dem Stein, herausnehmen zu können, 
ohne letzteren zu beschädigen. 
Eine freitrtagende Marmortreppe aus inein ander¬ 
greifenden Marmorplatten ist Herrn Heinrich Ochs in 
Dortmund, Sölderstrasse 166, geschützt worden. Die aus 
Marmorplatten gebildete freitragende Treppe -erhält die 
nöthige Festigkeit dadurch, dass die die Steigung be¬ 
stimmenden Marmorplatten mit den als Auftritt dienenden 
Platten durch Einlassen, beziehungsweise Verklinken fest 
verbunden sind. Auf diese Weise werden die Schub¬ 
kräfte wirksam aufgenommen, so dass derartige Treppen 
auch bei Verwendung verhältnismässig dünner Marmor¬ 
platten eine ausreichende Festigkeit erhalten. 
Eine Laufplatte zum Auflegen auf gestrichene 
Fussboden hat Herr Aug. Gerhards in Dresden, Wald¬ 
schlösschenstrasse 16, geschützt erhalten. Die Platte ist" 
mit nur geringe Berührungsstellen darbietenden Stütz- 
füsschen versehen, wodurch die Platte in gewisser Ent¬ 
fernung vom Fussboden gehalten wird. In Schritt¬ 
abständen auf gestrichene Fussboden aufgelegt, soll sie 
das Uebergehen nach beliebigen Stellen ermöglichen, ohne 
dass dadurch der Anstrich merklich beeinträchtigt wird. 
Eiue verdeckte Fussbodeuuageluug wurde von 
Herrn Schreinermeister Richard Endres in Ravens¬ 
burg für Oesterreich zum Patent angemeldet. — Die 
stumpf aneinander stehenden Bretter werden auf ihrer 
Unterlage durch von ihrer Kante mit einem besonderen 
Eintreiber eingeschlagene, an beiden Enden spitze Nägel 
befestigt, deren obere Spitzen .wagrecht umgebogen 
werden, um als Verdübelung mit dem nächsten Brett 
zu dienen. 
Aus der Fachliteratur. 
Die Gebiirennovelle vom 18. Juni 1901. Die wichtigen, 
besonders in den Realitätenverkehr tief eingreifenden Neue¬ 
rungen, welche das Gesetz vom 18. Juni 1901 gegenüber der 
Gebürennovelle vom 16. August 1899 gebracht hat, recht- 
fertigen allein die Herausgabe des vor mehr als anderthalb 
Jahren erschienenen Commentars in einer den neuen Vor¬ 
schriften angepassten Form; überdies galt es, den Complex 
von Erläuterungen und Entscheidungen zu verarbeiten, welche 
die Praxis im Anschlüsse an die Nothverordnung vom Jahre 
1899 in reichem Masse zutage förderte. — Dies die Ausgangs¬ 
punkte des in Kürze erscheinenden Buches, welches dem ur¬ 
sprünglichen Ziele, in erster Linie als ein praktischer Führer
	        
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