Volltext: V. Jahrgang, 1900 (V. JG., 1900)

ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEIT UH G. 
B. Wirkungskreis. 
Der Delegation obliegt zunächst die Führung der 
laufenden Geschäfte, die Vorbehandlung der auf dem. 
nächsten Baumeistertage zur Berathung kommenden 
Fragen und die Einleitung des nächsten Tages selbst'. 
Der Delegations-Präsident hat den nächsten Bau¬ 
meistertag zu eröffnen und die Wahl des Präsidenten, 
Vicepräsidenten und der Schriftführer für den Tag selbst 
durch die Versammlung vorzunehmen. 
Der Delegation obliegt weiters die Ausführung von 
Beschlüssen und in der Weise, wenn und wie ihr die¬ 
selben vom Baumeistertage übertragen werden. 
C. Geschäftsordnung. 
§8. 
Der Delegation gehören als stimmberechtigte Mit¬ 
glieder an: 
a) der von dem jeweilig vorhergegangenen österreichi¬ 
schen Baumeistertage für die Delegation gewählte 
Präsident und 
b) die von diesem Tage gewählten Mitglieder, von * 
denen eines als Vicepräsident für die Functions¬ 
dauer der Delegation von derselben gewählt wird. 
§9- 
Die Delegation fasst ihre Beschlüsse mit einfacher 
Stimmenmehrheit und ist beschlussfähig, wenn ausser 
dem Vorsitzenden (Präsident oder Vicepräsident) noch 
fünf stimmberechtigte Mitgliedei* anwesend sind. 
§ io. 
Mitglieder, welche drei aufeinander folgenden Sitzun¬ 
gen ferne blieben, ohne sich entschuldigt zu haben, oder 
deren Entschuldigung von der Delegation nicht als 
gerechtfertigt anerkannt wird, körmen durch einen Dele¬ 
gations-Beschluss als ausgetreten betrachtet werden, 
doch müssen hier mindestens sechs Ausschliessungsvoten 
vorliegen. 
§ 11. 
Für ausgeschiedene oder ausgetretene Mitglieder 
hat seitens der Delegation eine Cooptation durch Wahl 
mittelst einfacher - Stimmenmehrheit zu erfolgen. Für 
den Fall jedoch, als bei der durch den unmittelbar 
vorhergegangenen österreichischen Baumeistertag statt¬ 
gehabten Wahl der Delegation sich für einzelne Candi- 
daten Minoritäten ergaben, treten dieselben vor der im. 
ersten' Absätze ^titulierten Wahl der Reihenfolge nach 
in die Delegation ein. 
§12. 
Der Delegation bleibt Vorbehalten, zur Einver¬ 
nehmung über einzelne Fragen oder zur Berathung über 
einzelne Gegenstände Experten mit berathender Stimme 
beizuziehen. 
§ 13. 
Zu Anfang jeder Sitzung hat das über die voraus¬ 
gegangene Sitzung vom Schriftführer verfasste Protokoll 
zur Verlesung zu kommen, welches im Falle einer Ge¬ 
nehmigung vom Vorsitzenden zu unterfertigen ist. 
§ 14. 
Der Vorsitzende, bestimmt die Tagesordnung und 
die Referenten; er ertheilt in den Sitzungen das Wort 
Druck von C. Kolndorffer, Linz, Domgasse 5. -r- 
iii der Reihenfolge, nach welcher es verlangt wurde und 
hat das Recht, die schriftliche Vorlage eines Antrages 
zu verlangen. 
Der Vörsitzende stimmt bei allen Abstimmungen 
mit und kommt bei Stimmengleichheit jenem Votum die 
Majorität zu, für welches, der Vorsitzende seine Stimme 
abgegeben hat. 
§ 15.’ 
Jede Discussion muss geschlossen werden, wenn 
der Antrag auf Schluss der Debatte gestellt und von der 
Mehrheit der Anwesenden angenommen worden ist. 
Ein Antrag auf Schluss der Debatte muss sofort 
zur Abstimmung gebracht werden und dürfen, wenn der¬ 
selbe angenommen wird, nur noch die zum Worte Vor¬ 
gemerkten sprechen. 
Dem Referenten ist jederzeit das Wort zu ertheilen 
und gebürt ihm überdies das Schlusswort. 
§ 16. 
Es steht jedem Mitgliede der Delegation frei, gegen¬ 
über einem Beschlüsse derselben zu verlangen, dass seine 
•Ansicht ins Protokoll aufgenommen werde. 
§ 17. 
Die von der Delegation ausgehenden Schriftstücke 
werden vom Präsidenten gezeichnet; die Correspondenz 
mit den affiliierten Vereinen kann auch im Aufträge des 
Präsidenten vom Schriftführer geführt und gezeichnet 
werden. 
Der ständige Delegierte für Oberösterreich, Herr 
Wilhelm Bauer, Baumeister, erhielt von der ständigen 
Delegation der Baumeister Oesterreichs, Wien, folgendes 
. Schreiben: 
Wien, am 26. Juli 1900. 
Sdhr geehrter Herr Oollega! 
Wir erlauben uns hiemit Ihnen die Voranzeige 
zu machen, dass in .einer Besprechung des Präsidiums 
und der Wiener Delegierten beschlossen wurde, die 
diesjährige Sitzung der ständigen Delegation für den 
15. October 1. J. anzuberaumen, und bitten Sie, falls 
Sie in dieser Sitzung irgendwelche Gegenstände zur 
Behandlung bringen wollen, uns' ehestens hievon 
Mittheilung zu machen, damit dieselben rechtzeitig 
auf die Tagesordnung gesetzt werden können. Sonst 
müssten Sie Ihre Anträge unter dem Punkte „Even- 
tualia“ der Tagesordnung einbringen. 
Die Einladung zur Sitzung am 15. October 1. J. 
nebst Tagesordnung wird Ihnen rechtzeitig zugehen. 
In collegialer Hochachtung 
f. d. ständige Delegation: 
Der Präsident: Der Schriftführer: 
A. Gürlich. Carl Stigler. 
Um dem vorhin ausgesprochenen Wunsche nach- 
kommen zu können, ist es nothwendig, dass am Dienstag 
den 4. September 1900 eine Mitglieder-Versammlung des 
Vereines der Baumeister in Oberösterreich um 8 Uhr 
abends im Gasthofe „zur Austria“ stattzufinden habe, 
bei welcher diesbezügliche einschlägige Beschlüsse etc. 
und Mittheilungen vorgebracht werden können. 
Indem ersucht wird, an dieser Versammlung zahl¬ 
reich sich zu betheiligen, erfolgt hiezu die geziemende 
Einladung. 
Der Ausschuss des Baumeister-Vereines 
in Oberösterreich. 
Verantwortlicher Redacteur Carl Kolndorffer. 
Eigenthümer und Verleger Eduard Kornhoffer. —
	        
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