Volltext: V. Jahrgang, 1900 (V. JG., 1900)

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Extrablatt. 
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Öberösterreichische Banzeitnng 
Zeitschrift für Bauwesen 
Organ des „Vereines der Baumeister in Oberösterreich“. 
Redaction und Administration: LINZ, Mozarztstrasse 28. — Herausgeber und Verleger: EDUARD KORNHOFFER. 
Man pränumeriert auf die OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG: 
anzjäLrig mit K 20.- _ t ganzjährig mit . K 16 
halbjährig . . 
01e halbjährig . . 
Provinz . A VSM6. 
\ vierteljährig . 
10 — 
für 
Loco 
8 
i vierteljährig 
Erscheint am 1. und 15. 
jedes Monat. 
INSERATE und OFFENER SPRECHSAAL laut aufgelegtem billigsten 
Tarif werden angenommen: Bei der Administration der „Ober¬ 
österreichischen Bauzeitung“, Linz, Mozartstrasse 28, ferner bei 
allen grösseren Annoncen-Expeditionen des In- u. Auslandes. Eventuelle 
Reclamationen und Beschwerden direct an uns erbeten. 
Verein der Baumeister in Oberösterreich. 
Wir erhielten folgendes 
Protokoll 
der 
constituierenden Sitzung der ständigen Delegation der 
Baumeister Oesterreichs 
am 15. August 1899. 
Als Präsident wurde gewählt Herr Anton Gürlich. 
Nach Cooptation des Obmannes des Vereines der 
Baumeister in Niederösterreich, Herrn Anton Krön es, 
wurde derselbe zum Vicepräsidenten und Herr Carl 
Stigler zum Schriftführer gewählt. 
Hochgeehrte Versammlung! 
Seitdem im Jahre 1882 der österreichische Bau¬ 
meistertag versammelt war, sind 17 Jahre verflossen, 
und während dieser Zeit hat sich der Mangel einer 
Concentrationsstelle unseres Standes sehr oft, zu wieder- 
holtenmalen sehr empfindlich fühlbar gemacht und es 
wurde vielfach beklagt, dass damals versäumt wurde, 
ein solch centrales Haupt aller Baumeister Oesterreichs 
zu schaffen; dieser Mangel ist wohl auch mit der Haupt¬ 
grund, dass durch eine so lange Zeit von beinahe zwei 
Decennien kein Baumeistertag mehr stattfand und wir 
nicht mehr Gelegenheit hatten, gemeinsam über unsere 
Standesangelegenheiten zu berathen und zu beschliessen, 
wie es heute der Fall ist. 
Der heute versammelte Baumeistertag erscheint 
daher berufen, diesem geschilderten Mangel abzuhelfen 
und unserem Stande eine Institution zu schaffen, welcher 
es obliegen wird, unsere Interessen zu concentrieren, zu 
berathen, die Durchführung gefasster Beschlüsse zu be¬ 
treiben und alles mit dem entsprechenden Nachdrucke 
zu vertreten, umsomehr als ja ein einzelner Verein oder 
eine Corporation hiezu weder berufen, noch imstande ist, 
es zu thun. 
Unter diesen Gesichtspunkten stelle ich folgenden 
Antrag: 
Der österreichische Baumeistertag wählt eine Dele¬ 
gation, welche Organisation, Wirkungskreis und Geschäfts¬ 
ordnung in nachstehender Weise festsetzt. 
A. Organisation. 
§ 1. 
Die Delegation besteht aus einem Präsidenten und 
zehn Mitgliedern, welche vom österreichischen Baumeister¬ 
tag gewählt werden, mit der Functionsdauer bis zu den 
Neuwahlen durch den nächsten Baumeistertag. 
Zum Zwecke der Vertretung aller Provinzen in der 
Delegation und zur Completierung überhaupt hat sich 
dieselbe durch Cooptierung zu ergänzen. 
§ 2. 
Nach der Wahl hält die Delegation eine con- 
stituierende Sitzung ab, in welcher ein Vicepräsident 
und ein Schriftführer gewählt werden. 
§3. 
Die Delegation hat ihren bleibenden Sitz in Wien 
und werden ihr daselbst vom Vereine der Baumeister in 
Niederösterreich dessen Vereinslocalitäten für ihre Zwecke 
zur Verfügung gestellt, woselbst auch das Archiv ver¬ 
wahrt wird. 
§ 4- 
Die Delegation ist berechtigt, nach Erfordernis zur 
Durchführung der Geschäfte eine honorierte Hilfskraft zu 
verwenden. 
§ 5. 
Die durch die Arbeiten der Delegation auflaufenden 
Kosten bestreitet vorschussweise der Verein der Bau¬ 
meister in Niederösterreich; sodann werden diese Kosten 
entweder vom nächsten Baumeistertage rückerstattet 
oder direct auf die theilnehmenden Vereine nach deren 
Mitgliederzahl aufgetheilt. 
§ 6. 
Die Delegation versammelt sich über schriftliche 
Einladung des Präsidenten. 
Eine "Sitzung muss auch dann einberufen werden, 
wenn vier Mitglieder dies schriftlich motiviert verlangen. 
Die Einladung zu der Delegationssitzung hat in der 
Regel auch die Tagesordnung zu enthalten.
	        
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