Volltext: V. Jahrgang, 1900 (V. JG., 1900)

Nr. 22. 
OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 171. 
a) Städtebau; 
b) städtischer Tiefbau; 
c) Feuerungstechnik, Heizung und Ventilation; 
d) Elektrotechnik ; 
e) Eisenbahnbetriebs-Lehre, Maschinendienst und Bahn¬ 
erhaltung ; 
f) technische Hygiene; 
g) technische Bakteriologie; , 
h) Beleuchtungswesen ; 
i) Schiffbau und Maschinenbau, Hafenausrüstung; 
k) Eisenhochbau; 
1) Meliorations-Wesen; 
in) Textilindustrie. 
Hiebei soll es zulässig sein, dass einzelne der unter 
h) bis m) genannten Lehrkanzeln anfänglich nur an ein¬ 
zelnen technischen Hochschulen errichtet werden. 
Ferner wären die Lehrkanzeln und Laboratorien der 
chemischen Fachschule entsprechend zu vermehren, ins¬ 
besondere durch Errichtung von Lehrkanzeln für physi¬ 
kalische Chemie. 
2. Der vierte österreichische Ingenieur- und Archi¬ 
tektentag erklärt die Errichtung von wissenschaftlichen 
Instituten und Laboratorien für Bau- und Maschinen¬ 
ingenieurwesen an den technischen Hochschulen und 
die Einführung der Uebungen an denselben unter der 
Leitung von ständig bestellten tüchtigen Fachmännern 
im Sinne einer zeitgemässen Ausgestaltung des tech¬ 
nischen Unterrichtes als eine dringende Nothwendigkeit. 
Was speciell den elektrotechnischen Unterricht an¬ 
belangt, so wären die betreffenden Institute derart aus¬ 
zugestalten, dass eventuell auch der Einrichtung von 
eigenen Studienabtheilungen für Elektroingenieure mit 
abschliessender Staatsprüfung nichts mehr im Wege sei. 
3. Um den Hörern der technischen Hochschulen 
ausser der allgemeinen Fachbildung auch eine Special¬ 
ausbildung nach der zukünftigen Berufsrichtung zu er¬ 
möglichen, wäre im Sinne der Lern- und Lehrfreiheit in 
jenen Gegenständen der zweiten Staatsprüfung, welche 
durch Einzelnzeugnisse nachzuweisen sind, innerhalb be¬ 
stimmter Gruppen eine freie Wahl zu gestatten. 
4. Der vierte österreichische Ingenieur- und Archi¬ 
tektentag erachtet eine Reform der Diplomsprüfung für 
dringend nothwendig. Diese Prüfung kann erst nach 
erfolgreich bestandenen Staatsprüfungen abgelegt werden 
und soll im Wege einer wissenschaftlichen Arbeit über 
ein selbstgewähltes oder gegebenes Thema und eine sich 
daran schliessende mündliche Prüfung aus dem be¬ 
treffenden Fachgebiete den Nachweis über die höhere 
technisch-wissenschaftliche Ausbildung erbringen. Die 
mit Erfolg abgelegte Diplomsprüfung wäre mit der Er¬ 
teilung des Doctorgrades zu verbinden. 
Jenen Technikern, welche sich das Diplom bereits 
erworben haben, wäre der Doctorgrad zuzüerkermen. 
10. Errichtung einer Akademie der technischen 
Wissenschaften. 
(Berichterstatter: Herr o. ö. Professor diplom. Ingenieur 
Friedrich Steiner.) 
Der vierte österreichische Ingenieur- und Architekten¬ 
tag drückt den Wunsch aus, dass an den bestehenden 
Akademien der Wissenschaften durch eine Vermehrung 
der Mitgliederzahl oder Schaffung einer eigenen Abthei¬ 
lung für technische Wissenschaften auch hervorragenden 
Ingenieuren Gelegenheit geboten werde, an den grossen 
Aufgaben der wissenschaftlichen Forschung im Rahmen 
dieser Akademien theilzunehmen. 
11. Wasserwirtschaft und Regelung der Wasserrechts¬ 
verhältnisse. 
(Berichterstatter: Herr k. k. Oberbaurath Professor Arthur 
Oelwein.) 
1. Der vierte österreichische Ingenieur- und Archi¬ 
tektentag erachtet es für nothwendig, dass seitens der 
hohen Regierung nunmehr nach den günstigen Erfolgen 
des „hydrographischen Amtes“ im Interesse einer ziel¬ 
bewussten Wasserwirtschaft eine „Reichs-Wasserbau¬ 
behörde“ im Sinne des Antrages des österreichischen 
Ingenieur- und Architektenvereines vom Mai 1891 ins 
Leben gerufen und hiemit alle Agenden des Wasserbaues 
einer „Reichs-Centralstelle“ untergeordnet werden. 
2. Der vierte österreichische Ingenieur- und Archi¬ 
tektentag verweist auf die in der Geschäftsversammlung 
des österreichischen Ingenieur- und Architektenvereines 
vom 15. Mai 1897 gefassten Beschlüsse bezüglich der 
Ertheilung von Wasserrechten' zur Nutzung unserer Ge¬ 
wässer und ersucht, die hohe Regierung, im allgemeinen 
öffentlichen Interesse dahin zu wirken, dass bei Ver¬ 
leihung solcher Wasserrechte seitens der politischen Be¬ 
hörden in liberalster Weise vorgegangen werde. 
3. Der vierte österreichische Ingenieur- und Archi¬ 
tektentag erkennt den Ausbau eines österreichischen 
Wasserstrassennetzes durch Schiffbarmachung unserer 
Flüsse im Zuge des grossen Verkehres und durch den 
Bau von Schifffahrtscanälen von der Donau an die Elbe 
und Oder und eines Schifffahrtscanales nach Galizien bis 
an den Dnjester als eine unbedingte Nothwendigkeit für 
die wirtschaftliche Entwicklung Oesterreichs und ersucht 
die hohe Regierung dringend, die Durchführung desselben 
mit allen ihr verfügbaren Mitteln zu fördern. 
4. Der vierte österreichische Ingenieur- und Archi¬ 
tektentag erachtet eine eingehende Revision der gegen¬ 
wärtig zu Recht bestehenden Wasserrechtsgesetze, ent¬ 
sprechend den veränderten Verhältnissen und der inten¬ 
siven Ausnützung der Wasserkräfte, als nothwendig, wo¬ 
bei es wünschenswert erscheint, dass die Fassung der 
gesetzlichen Bestimmungen eine klare und jede will¬ 
kürliche Auslegung ausschliessende sei, dass das freie 
Ermessen der Behörden tliunlichst beschränkt und dass 
bezüglich Erwerbung von Wasserrechten ein Enteignungs¬ 
gesetz, analog jenem für Enteignung zu Eisenbahn¬ 
zwecken, neu geschaffen werde. 
12. Abhaltung des fünften Tages. 
Als nächster Versammlungsort wird Wien bestimmt. 
v Wiener GommunaTblatt.“ 
Austrocknung von Neubauten und Beseitigung 
von Feuchtigkeit in Wohnräumen. 
So reichlich dem Bauwesen auch Neuerungen jeder 
Art in den letzten Jahren zufliessen, auf dem Gebiete 
der Austrocknung von Neubauten und der Beseitigung 
der Schäden durch Feuchtigkeit ist es bisher immer 
beim Alten geblieben. Coakskörbe, in offener oder ge¬ 
schlossener Form, bilden noch immer die einzige Hilfe 
des Baumeisters zur Trockenlegung von Decken und 
Wänden und die Sanierung von Hausschwamm- und 
Schimmelbildungen etc. wird meistenteils noch in der 
veralteten und übertrieben kostspieligen Weise aus-
	        
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