Volltext: V. Jahrgang, 1900 (V. JG., 1900)

Seite 10. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BÄU ZEITUNG 
Nr. 2. 
Bitterlich eben schafft, und die den Dichter in jungen 
Jahren, zu jener Zeit darstellt, in welcher er seine unsterb¬ 
lichen Werke schuf. 
Der andere Salon, in Weiss und Grün, wird neue 
Bilder der Stadt selbst geben: Zunächst eine grosse 
Vogelperspective auf Wien im Jahre 1900, gezeichnet 
von Penol, gemalt von Darnaut, dann zwei figuren¬ 
reiche Ansichten: Der Stephansplatz während der Firmung 
und der Rathhausplatz während einer Abendmusik, ge¬ 
malt von Geller, und zwei Supraporten: Corso auf der 
Ringstrasse und Corso im Prater, gemalt von Lenz. Die 
beiden dem städtischen Museum entlehnten Aquarelle 
Rudolf Alts: altes Rathhaus und Makart-Atelier, werden 
auf Staffeleien besondere Plätze, erhalten. 
Das Arrangement, und die Durchführung dieses Theiles 
der Ausstellung besorgen Architekt Professor Mayreder 
und Regierungsrath Dr. Glossy. Dem Ersteren wurde 
auch die Herausgabe eines Albums übertragen, das in 
einer Reihe von Bildern Alt- und Neu-Wien darstellen und 
mit einem kurzen Text in deutscher, französischer und eng¬ 
lischer Sprache versehen sein soll. Dieses Album wird bereits 
bei der Firma Ger lach & Schenk erschienen sein. 
Die technische Ausstellung der Gemeinde Wien 
bildet einen Theil der Gesammtausstellung des öster¬ 
reichischen Ingenieurwesens, deren Durchführung einem 
eigenen staatlichen Specialcomite übertragen ist. Obmann 
dieses Oumites ist der k. k. Oberbaurath, Stadtbaudirector 
Fr. Berger und die Gemeinde Wien ist in demselben 
durch die Gemeinderäthe Dr. R. Mayreder und 
J. Bünsdorf vertreten. Das architektonische Arran¬ 
gement dieser Gesammtausstellung leitet der Architekt 
k. k. Oberbaurath Professor Otto Wagner. Die Be¬ 
theiligung der Gemeinde Wien an derselben wird von 
Baurath Sykora geleitet und ist eine zweifache. 
Zunächst veranstaltet die Gemeinde Wien eine selbst¬ 
ständige Ausstellung, welche im Sinne der für die Gruppe 
VI geltenden Bestimmungen die Gebiete des Strassen-, 
Canal- und Brückenbaues, der Wasserleitung und Gas¬ 
beleuchtung, der Stadtregulierung, des Strassenbalin- 
wesens und der Stadtsäuberung umfasst. Nach Massgabe 
des zur Verfügung stehenden, sehr beschränkten Raumes 
gelangt hier die Bethätigung der Gemeinde Wien auf 
den bezeichneten Gebieten nur in allgemein charak¬ 
terisierender Weise zur Darstellung, ohne dass in die 
Details, der verschiedenen Bauänlagen eingegangen wird. 
In zweiter Linie nimmt die Gemeinde Wien an der 
corporativen Ausstellung der Commission für die Wiener 
Verkehrsanlagen theil, wobei sie die Durchführung der 
Wienflussregulierung und die Anlage der Hauptsammel¬ 
canäle in entsprechender Weise zur Darstellung bringt. 
Für die gesammten in Rede stehenden Ausstellungs¬ 
zwecke hat der Gemeinderath einen Credit in der Höhe 
von 60.000 fl. bewilligt und eine eigene Commission zur 
Durchführung dieser Betheiligung eingesetzt, an deren 
Spitze btadtrath Dr. Mayreder als Obmann und Ge¬ 
meinderath C o s t e n o bl e als Obmannstellvertreter st.ehen. 
Auch auf die Entsendung von städtischen Beamten zum 
Studium der Ausstellung sowohl als auch besonderer 
Fragen der communalen Einrichtungen und Anlagen wurde 
Bedacht genommen. Die Entsendung erfolgt in einem 
achtfachen Turnus in der Dauer von je vier Wochen und 
übernehmen -die betreffenden Beamten auch die Führung 
und Ertheilung von Auskünften in den Ausstellungsräumen 
der Gemeinde Wien zu gewissen Tagesstunden. 
;; Wiener Communalblatt“ 
Zur Kehricht-Abfuhr. 
Da die Verbesserung der Kehricht-Abfuhr auch bei 
unserer Gemeindeverwaltung derzeit in Verhandlung steht, 
so dürften nachstehende Zeilen, die wir dem „Wiener 
Communalblatt“ entnehmen, unseren Stadtvätern von 
Interesse sein. Der Gemeinde Wien wurden nämlich so 
wie unserer Gemeinde zur staubfreien Kehricht-Ein- 
sammlüng und Abfuhr mehrfache Systeme vorgelegt, und 
hat der Wiener Stadtrath in dieser sanitären Angelegen¬ 
heit vor Kurzem folgende Beschlüsse gefasst, die vielleicht 
zur Darnachrichtung dienen können. 
1. Die angebotenen Abfuhrsysteme von Leopold 
Bürger, Baurath Ehr re-t, Wallegg (Buttensystem), 
„Kinsbrunner“ der Berliner Staubschutz-Gesellschaft, 
Nossian und Wall egg (Sacksystem), Oe hl er und 
Nossian (Patent- Aufsatzkästen), Swalla (Patent- 
Kehricht wagen ohne Normalgefässe), sowie von Lebach 
& Comp, und Reinhold Müller (beide Patent-Kehricht¬ 
wagen) seien abzulehnen; 
2. das Kehrichtabfuhr-System Karl Heller sei unter 
nachstehenden Bedingungen neuerlich einer Erprobung 
zu unterziehen: a) Der Sammelwagen und die hiezu er¬ 
forderlichen Gefässe müssen vom Patentinhaber unent¬ 
geltlich beigestellt und im gebrauchsfähigen Zustande 
erhalten werden, b) Die Dauer der Erprobung setzt die 
Gemeinde beliebig fest, wird jedoch nicht über ein Jahr 
ausgedehnt, c) Durch die Erprobung erwächst dem Unter¬ 
nehmer (Patentinhaber) keinerlei Recht auf die Einführung 
des Systems, selbst bei günstigem Erfolge nicht. Bei Ab¬ 
lehnung des Systems werden keine Gründe namhaft 
gemacht; 
3. dem Ansuchen der Unternehmer Fortelka & 
Hauser um Gewährung einer Subvention von 845 fl. 
zur Herstellung eines Sammelwagens sammt Normal- 
gefässen ihres Systems wird unter der Bedingung will¬ 
fahrt, dass die Ausübung des Patentes der Gemeinde 
unentgeltlich überlassen wird; 
4. falls die Inhaber des patentierten Kehrichtabfuhr- 
Systems „Syrmaphor“ wesentliche Verbesserungen an 
ihrem Systeme vornehmen, so wäre ein neuerlicher 
Versuch mit diesem Systeme zu machen, welcher jedoch 
an die gleichen Bedingungen wie beim .Heller7sehen 
System geknüpft ist; 
5. Gregor Dollinar wäre aufzufordern, ein Modell 
seines patentierten Kehrichtkastens der Gemeinde zur 
Begutachtung vorzulegen; 
6. die vom Stadtrat he Grünbeck beantragte 
nächtliche Einsammlung und Abfuhr des Hauskehrichtes 
mit Normalkübeln sei nicht einzuführen; 
7. die Einsammlung des Hauskehrichtes im I. Bezirke 
sei nicht auf die Stunde von 6 bis 7 Uhr morgens ein¬ 
zuschränken, sondern die derzeitige Einsammelzeit bis 
auf Weiteres zu belassen; 
8. das Ansuchen der Hausbesitzervereine des I., X. 
und XV. Bezirkes, dass die Gemeinde die Einführung 
des Kehrichtsystems „Koprophor“. in diesen Bezirken 
verfüge und für die Beistellung und Erhaltung der Ge¬ 
fässe eine Gebür von 1 kr. per Gefäss und Tag von jenen 
Hauseigenthümern einhebe, welche sich zur Benützung 
der Normalgefässe dieses Systems bereit erklären, sei 
abzuweisen; 
9. um aber einen Versuch zur Verbesserung der 
Kehrichteinsammlung und Abfuhr in grossem Mass- 
stabe zu machen, wäre seitens der Gemeinde principiell
	        
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