Volltext: IV. Jahrgang, 1899 (IV. JG., 1899)

Seite 2. 
OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Nr. 1. 
Das Aeussere des Baues ist in geschmackvollem 
modernen Villenstil gehalten und sind die Innenräume 
ihrer Benützung entsprechend behaglich und wohnlich 
durchgebildet. Wandverkleidungen der Diele und des 
Speisezimmers, Brüstungsgeländer der Treppen und 
Gallerien, sowie sämmtliche Thüren erhalten ihre Aus¬ 
führung in gebeiztem Natureichenholz. Als Fussboden¬ 
belag kommen in den Wohnräumen harte Brettel, in der 
Küche, im Badezimmer und in den Aborten Xylolith zur 
Anwendung. In der durch zwei Geschosse reichenden 
Diele, sowie im Speisezimmer vollendet eine reichere 
Stuckarbeit neben den einer altdeutschen Möbeleinrichtung 
stilgerecht angepassten Wandvertäfelung die aparte 
Innenausstattung dieser Räume. 
Die Installation der Trinkwasserleitung, Einführung 
des elektrischen Stromes für Beleuchtung sämmtlicher 
Räume, sowie Einrichtung des Telephons im Gebäude 
vervollkommnen und sichern die Möglichkeit eines an¬ 
genehmen und bequemen Aufenthalts daselbst. 
Zum Schlüsse sei noch erwähnt, dass die Einrichtung 
einer im rückwärtigen Theile des Gartens situiert ge¬ 
dachten Dependence in Aussicht genommen ist, in welcher 
die Waschküche, sowie ein Depot für Gartenwerkzeuge 
und Requisiten ihren Platz finden werden. 
Die approximativen Kosten des completen Villenbaues, 
exclusive der Herstellung des Nebengebäudes und der 
Anlage des Gartens, sowie ausschliesslich der diversen 
Nebenherstellungen, wie: Trottoir, Einfriedung etc. be¬ 
tragen circa 21.000 fl. d. r. 
Die Normalisierung der Donau bei Linz für 
Niederwässer von —200 Centimeter L. P. 
Von S. Stern, k. k. Ingenieur in Linz. 
Es ist gewiss nicht nöthwendig, hier von jenen Ver¬ 
änderungen zu sprechen, welchen ein Fluss durch Hinder¬ 
nisse, durch Frost oder durch Errosion im Laufe der Zeit 
unterworfen ist, also von jenen Veränderungen, die der 
Lauf des Flusses durch die Wanderung der Geschiebe 
erfährt, auch nicht von jenen Verheerungen und Ver¬ 
wüstungen, welche der unregelmässige, willkürlich dahin- 
fliessende Strom an den angrenzenden Liegenschaften 
anrichtet. 
Aber gerade diese schädigende Thätigkeit des Wassers 
war es, welche die Menschen in ihrem Streben nach 
grösstmöglicher Bequemlichkeit und Sicherheit Mittel er¬ 
sinnen liess, den Fluss ohne schadenbringende Erschei¬ 
nungen und ohne wesentliche Aenderung des Laufes 
selbst weiterzuführen. Dazu kam die Notwendigkeit, 
die Erzeugnisse des Bodens und der Industrie gegenseitig 
austauschen zu können und hiezu das Wasser als billigste 
Communication zu benützen, -so dass wir als Grundzüge 
und als Bedingung für die erste Regulierungsmethode 
ansehen können : 
Die Sicherheit gegenHochwasser bei mög¬ 
licher Schiffahrt im Flusse. 
Dieser Zweck wurde wohl auch erreicht, und ge¬ 
nügten die Anlagen den an sie gestellten Anforderungen, 
bis in den Eisenbahnen ein neuer Verkehrsweg entstand 
und die natürlichen Wasserstrassen nicht mehr ver¬ 
mochten, dem ungeahnten Aufschwung dieses Transport¬ 
weges Concurrenz zu bieten. Da trat eine neue Aufgabe 
an die Techniker heran, die, den Fluss zur Wasser¬ 
strasse geeignet umzugestalten, welche Forderung 
heute umso energischer gestellt werden muss, als auch 
die Eisenbahnen nicht mehr vermögen, alle Bedingungen 
zu erfüllen, welche die stetig vorwärtsschreitende Cultur- 
arbeit der Menschen an einen Verkehrsweg stellt, der 
noch wirtschaftlich vortheilhaft erscheinen soll. An die 
Lösung dieser Frage herantretend, begnügte man sich 
damit, die Flüsse so zu verbauen, dass sie für mittlere 
Wasserstände die ungehinderte und womöglich freie 
Schiffahrt gestatten sollten. Nach diesem Grundsatze 
wurden fast alle Flüsse und in allen Ländern reguliert. 
Da nun das so geschaffene Mittelwasserprofil auch die 
mittleren Hochwässer ungehindert abführen konnte, 
schien der angestrebte Zweck vollkommen erreicht. 
Betrachten wir aber den Lauf des Flusses zur Zeit 
der geringsten Wasserführung, zur Zeit der Niederwässer, 
so sehen wir jenes Spiel sich wiederholen, das früher, 
wenn auch viel schädigender, sich zeigte. Der Fluss 
serpentiniert in seinem regulierten Bette, schafft in den 
Con caven übermässige Tiefen, in den Convexen Ver¬ 
flachungen des Gefälles, so dass sich einerseits Strom¬ 
schnellen mit übermässiger Geschwindigkeit bilden, 
während an anderen Stellen die Schiffe nicht die not¬ 
wendige Tauchungstiefe finden. 
Gerade diese schlechten Uebergänge aber sind es, welche 
den Grad der Schiffbarkeit eines Flusses bestimmen, da 
an denselben die maßgebende, die minimalste Tiefe näm¬ 
lich, vorhanden ist. Diese geringste Tiefe so gross zu 
schaffen und zu erhalten, dass die freie Gross-Schiffahrt 
im Strome, selbst bei den kleinsten Wasserständen und 
mit voller Ladung der grössten, üblichen Binnenschiffe 
ungehindert erfolgen kann, ist der Zweck der Normali¬ 
sierung. 
Wie soll nun dieses Ziel erreicht werden? 
Bei einem für die Schiffahrt günstigen Uebergänge 
von einer Ooncaven zur anderen liegen die Tiefen an 
beiden Ufern einander gegenüber, ohne sich, wie beim 
schlechten Passe, zu übergreifen, so dass der Strom¬ 
strich aus der oberen Tiefe in die untere Rinne conti¬ 
nui er lieh übergeht, die Geschiebe einen Wehrrücken 
mit verlängertem Absturz bilden. Der Stromstrich 
eines guten Passes geht derart, dass er im Punkte der 
grössten Krümmung dem concaven Ufer am nächsten 
ist, sich allmählich von demselben entfernt, um im Wende¬ 
punkte der Krümmung auf das andere Ufer überzugehen. 
Der Stromstrich darf also nicht parallel zum Ufer¬ 
leitwerke verlaufen, er darf nicht senkrecht zu den Ufern 
der Geschieberücken passieren, sondern muss das Fluss¬ 
bett diagonal kreuzen. 
Soll nun von einer Ooncaven zur anderen der Ueber- 
gang der Wassertiefen (von einem Maximum zum anderen) 
ein alhnahliger sein, und soll auf den zwischen den Tiefen 
gelegenen Geschiebebarren noch genügende Tauchungs¬ 
tiefe vorhanden sein, so wird es erforderlich, den Einbau 
von Werken zu bewirken, welche die bei kleinsten Wasser¬ 
ständen vom Strome geführten Wassermengen zusammen¬ 
fassen und muss die Tracierung der Ufer nach dem 
Gesetze vor sich gehen, nach welchem der grössten 
Krümmung auch die grösste Wassertiefe entspricht. 
Daraus folgt für die Uferform nicht der Kreisbogen, sondern 
eine Curve mit zunehmender Krümmung, also die Kreis¬ 
evolvente oder die Lemniscate. Der Einfachheit halber 
kann auch der Korbbogen Anwendung finden. 
Dieses Gesetz der Krümmung wurde von Woltmann 
in einem seiner Werke schon im Jahre 1808 aufgestellt. 
Woltmann berechnet für die richtige Curve jene Linie,
	        
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