Volltext: II. Jahrgang, 1897 (II. JG., 1897)

Seite 36. 
OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Nr. 5. 
ihnen für ihre Lieferung gebürenden Beträge fast stets 
sehr empfindlich ist. 
Hiezu kommt aber noch, dass durch die Gewährung 
einer Sicherstellung für den Bauhandwerker der wirksamste 
Damm gegen leichtfertige und schwindelhafte Bau¬ 
unternehmungen entgegengesetzt werden würde. 
Sowohl Baucredite, als auch Belehnungen seitens 
öffentlicher Institute würden beim Bestände privilisrierter 
Ansprüche von Bauhandwerkern — selbstverständlich nur 
dann gewährt werden, wenn der Ausweis dafür erbracht 
ist, dass diese Ansprüche der Bauhandwerker befriedigt 
oder sichergestellt sind. 
Bei einem soliden Bauunternehmer ist dies selbst¬ 
verständlich und würde also für ihn dadurch keine 
Einschränkung oder Erschwerung seiner Thätigkeit 
herbeigeführt werden. 
Die Hintanhaltung oder Erschwerung leichtfertiger 
Unternehmungen liegt aber nicht nur im Interesse der 
Einzelnen, die dadurch zu Schaden kommen können, 
sondern auch der Gesammtheit. 
Selbstverständlich dürfte aber durch das den Bau¬ 
handwerkern einzuräumende gesetzliche Pfand- und 
Vorzugsrecht früher erworbenen Rechten nicht nahe¬ 
getreten werden. 
Da aber jeder Bauhandwerker in der Lage ist, bevor 
er eine Bestellung für einen Neu- oder Umbau annimmt 
— aus den öffentlichen Büchern sich zu überzeugen, ob 
und mit welchen Beträgen die Realität belastet wurde 
so ist auch jeder in der Lage, sich darüber zu informieren, 
ob er das Geschäft wagen kann oder nicht. 
Nach dem von mir gestellten An trage handelt es sich 
nicht um eine dauernd auf dem unbeweglichen Vermögen 
lastende Verpflichtung, sondern nur um solche Ver¬ 
pflichtungen, welche anlässlich von Neu- und Umbauten 
erwachsen sind und möglichst bald zur Zahlung gelangen 
sollen. 
Die Festsetzung eines Pfandrechtes auf Immobilien 
ohne förmliche Verbücherung steht also nicht im Wider¬ 
spruche mit der Grundbuchsordnung oder ist doch damit 
leicht in Einklang zu bringen. 
Ich bitte daher den hohen Landtag, meinem Antrag 
im Interesse des so nothwendigen Schutzes für die Bau¬ 
handwerker zuzustimmen. 
Zur Ergänzung meines Antrages in Form der Be¬ 
ziehung erlaube ich mir, noch den Zusatzantrag zu 
stellen, die Gewerbecommission möge innerhalb acht 
Tagen über diesen meinen Antrag berathen und sodann 
dem Hause Bericht erstatten. (Bravo! Bravo!) 
Der Antrag wird der Gewerbecommission zugewiesen. 
Wohn- und Geschäftshäuser aus Asche, Schutt 
und dergleichen. 
Hergestellt von L. Wagner, Baumeister, Wiesbaden. 
„Das Alte stürzt; es ändert sich die Zeit und neues 
Leben blüht aus den Ruinen.“ Diese Worte scheinen 
uns das passende Motto zu einer Besprechung der 
Wagner’schen Erfindung zu bilden. Das Alte, d. h. die 
bisher übliche Art zu bauen, kann wenigstens in das 
Schwanken und Stürzen gerathen, wenn die Wagner’sche 
Methode allgemein üblich wird. Derselbe benutzt, so un¬ 
glaublich dies klingen mag, zum Bauen nur noch Asche; 
Schutt und Abfälle jeder Art. 
An seinen Bauten sind nicht nur die Mauermassen, 
Verputze, Bodenfüllungen, Dächer u. s. w., sondern auch 
die an den Gebäuden angebrachte Steinmetzarbeit 
aus Kies, Sand, Asche, Schutt und dergl. hergestellt und 
zwar in so täuschender Weise, dass sie selbst das Staunen 
des Fachmannes erregen. Eine solche Art zu bauen ist 
schon deshalb von weittragender Bedeutung, als für die 
ungeheuren Massen von Schutt, Asche u. dergl. eine 
neue, volkswirtschaftliche bedeutende Verwertung erzielt 
wird. Dazu kommt, dass diese Art zu bauen bedeutend 
billiger ist, als die sonst übliche, ein Factor, der in der 
heutigen Zeit doppelt schwer wiegt. Dabei besitzen die 
Bauten, was besonders hervorgehoben zu werden verdient, 
ausserordentlich hygienische Vortheile. Als solche be¬ 
zeichnen wir in erster Linie die absolute Trockenheit 
derselben, welche für die Gesundheit der Bewohner von 
grosseir. Einflüsse ist. Hinzu tritt die erhöhte Feuer¬ 
festigkeit. 
Das Verfahren ist einfach und ohne jede besondere 
Vorrichtung auch von Nichtfachleuten zu erlernen und zu 
betreiben und für alle Fälle nachweislich sehr rentabel. 
Dies ergibt sich schon daraus, dass man mittelst desselben 
eine Reihe der prächtigsten Bauartikel hersteilen kann 
Aus Sand mit dem nöthigen Bindemittel lassen sich zum 
Beispiel alle Sorten Sandsteine und Granit, aus Asche 
Rohbausteine und Betons, aber auch Verblender mit Hoch¬ 
glanzpolitur her stellen. Der Erfinder beabsichtigt, seine 
Erfindung in der Weise zu verwerten, dass er gegen eine 
einmalige billige Zahlung die Ausübung seines Verfahrens 
gestattet. Interessenten und Refleetanten wollen sich 
daher wegen dieses ausserordentlich lucrativen Verfahrens 
an den Erfinder selbst wenden. 
Die Wagner’sche Bauweise. 
Das Verfahren wird vom Baumeister L. Wagner in Wiesbaden 
gelehrt. 
Es handelt sich bei der Wagner’schen Bauweise in 
allererster Linie um einen „Spar beton“, der, bereits in 
allen Industriestaaten unter gesetzlichem Schutze stehend, 
nach mehreren Richtungen hin seinen Titel rechtfertigt 
und dieserhalb auch bereits allerorts anerkannt wird. 
Zur Ausführung dieser Betons kommt in erster Linie ein 
ganz einfaches Einschalungssystem zur Geltung, vermöge 
welchem das zeitraubende Spriessen und Stützen voll¬ 
ständig wegfällt; in gleicher Weise wird der so kost¬ 
spielig gewesene Holz verschnitt, welcher nach bisheriger 
Einschalungsart unvermeidlich war, unmöglich gemacht- 
An der seitherigen Einschalungsart und ihrer Um¬ 
ständlichkeit ist eigentlich der. Fortschritt des Betonbaues 
gehemmt gewesen; ferner war aber auch an der That- 
sache nicht zu rütteln, dass der Beton (selbst bei aller¬ 
bester Bereitung) immer eine 8—10mal geringere Zug¬ 
ais Druckfestigkeit hatte, und dies war wieder in manchen 
Fällen hindernd. 
Einen weiteren Missstand konnte man dann auch 
dem seitherigen Beton nicht absprechen, dass er an den 
Innenseiten (namentlich bei Temperaturwechsel) schwitzt 
und sich schwer Nägel einschlagen lassen. Gegen alle 
diese Uebelstände zieht der genannte Specialtechniker 
gründlich zu Felde und zwar mit nachgewiesenem Erfolge. 
Wie er die umständliche Schalung in eine denkbar ein¬ 
fache umwandelt, so ermöglicht sein System auch die 
Erreichung „jeder“ Zugfestigkeit des Betonkörpers auf 
ganz einfache Art und zwar bei Mischungsverhältnissen, 
die geradezu erstaunlich „mager“ sind (1 : 14 bis 1 : 20 
und darüber).
	        
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