Nr. 2.
OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG.
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neuerlich behufs dieser Parcellierung eingereicht worden
wäre, beantragt, die Entscheidung des Landesausschusses
zur Kenntnis zu nehmen und das Parcellierungsgesuch
des Herrn Niedermayr unter näheren Bedingungen zu
genehmigen. Gemeinderath Dr. Schnopfhagen bemerkt,
e£ habe seinerzeit im Landessanitätsrathe ein Gutachten
über die Verlegung des Friedhofes abgegeben, das un¬
beachtet blieb. In diesem Gutachten habe er die sani¬
tären Verhältnisse besprochen und auch darauf hinge¬
wiesen, dass die Entwicklung der Stadt im Osten durch
den Friedhof gehemmt sei. Nun liege ein solcher Fall
vor, weil man sich nicht entschliessen könne, den Fried¬
hof aufzulassen. Es wurde nicht nur der Friedhof nicht
aufgelassen, sondern man erbaute ein provisorisches
Leichenhaus, wodurch auf Jahre hinaus die Verlegung
verhindert erscheint. Er möchte den heutigen Fall zum
Anlass nehmen, den Gemeinderath zu ersuchen, die Ver¬
legung des Friedhofes neuerlich in Berathung zu ziehen
und auf irgend geeignete Weise dahin, zu wirken, dass
der Friedhof aufgelassen werde. Man müsse bedenken,
dass, wenn heute der Friedhof ein Hindernis für die Ent¬
wicklung der Stadt ist, er es nach der Auflassung noch
50 Jahre sein werde, weil ein bestehender Friedhof erst
nach 50 Jahren verbaut werden darf. Gemeinderath
Endlweber beantragt, die Anregung des Vorredners wegen
Auflassung des Friedhofes der Sanitätscommission zur
Berathung zuzuweisen. Beide Anträge werden sodann
angenommen.
Gemeinderath Endlweber berichtet über die Mitthei¬
lung des Consortiums der elektrischen Anlage in Linz,
betreffend Begünstigungen für Lichtconsumenten, und
beantragt: Der Gemeinderath nimmt die von dem Con¬
sortium für die Errichtung elektrischer Anlagen in Linz
in der Eingabe vom 22. December 1896 vorgeschlagenen
Aenderungen der Bedingungen für die Lieferung von
elektrischen Strom genehmigend zur Kenntnis. Diese Be¬
günstigungen sind:
a) Für die Abzweigung von den Strassenleitungen
in die angrenzenden Liegenschaften ohne Rücksicht darauf,
ob die Abzweigung auf Bestellung erst bewirkt werden
wird, oder ob sie schon besteht, hat der Stromabnehmer
in theilweiser Abänderung des § 5 für eine Anlage bis
zu 10 Glühlampen ein Pauschale von 10 fl., für eine An¬
lage von 11 bis 20 Glühlampen ein Pauschale von 15 fl.,
bei Anlagen von 21 bis 60 Glühlampen für jede Lampe
1 fl. an das Elektricitätswerk zu entrichten. Für Ab¬
zweigungen behufs des Anschlusses von mehr als 60
Glühlampen werden gemäss § 5 der Bedingungen die
effectiven Anschlusskosten berechnet, b) Die im § 11 der
Bedingungen festgesetzten Beträge für die Miete der
PJlektricitätszähler werden dahin ergänzt und abgeändert,
dass Elektricitäts-Verbrauchsmesser für 10 Glühlampen
mit einer jährlichen Miete von 3 fl. neu eingeführt, und
dass für die Zähler bis zu 20 Glühlampen die jährliche
Miete mit 5 fl.' (statt 71/2 fl.) festgesetzt wird.
2. Der Bürgermeister wird ersucht, das Consortium,
beziehungsweise dessen Vertreter, Dr. Beurle, hievon in
Kenntnis zu setzen.
Gemeinderath Dr. Beurle erklärt, dass er sich der
Abstimmung enthalte, worauf der Antrag angenommen
wird.
Local-Baunachrichten.
Maurerarbeiten pro 1897. Der Gemeinderath hat in
seiner Sitzung vom 7. Jänner d. J. die städtischen
Maurerarbeiten für das Jahr 1897 dem Linzer Baumeister
Herrn Franz Weikl zugesprochen.
Pflastersteinlieferung. Die Beistellung des Pflaster¬
steinmaterials pro 1897 im Gesammtkostenbetrage von
24.838 fl. 50 kr. wurde von Seite der Stadtvertretung an
folgende Firmen übertragen: Johann Pöchtrager in Neu¬
felden, Leopold Heindl in Mauthausen, und an die beiden
Pflasterermeister in Linz: Johann Oberhuber und Johann
Herrle.
Strassen- und Brückenwesen. Der Landesausschuss
beschloss Canalherstellungen an der Vöcklabruck-Wolfs¬
egger Bezirksstrasse in der Gemeinde Wolfsegg mit 79 fl.
56 kr., an der Haag-Aistersheimer Bezirksstrasse in der
Gemeinde Weibern mit 32 fl. 90 kr., Canal- und Mauer¬
herstellungen an der Josefsthaler und an der Prägarten-
Zell-Weissenbacher Bezirksstrasse in der Gemeinde Prä¬
garten mit 32 fl. 32 kr. und 98 fl. 50 kr., Brückenher¬
stellung an der Steyr-Leonsteiner Landesstrasse in der
Gemeinde Grünburg mit 129 fl. 86 kr. und die Ausdeh¬
nung des Steinwurfes zum Schutze der Steyr-Leonsteiner
Landesstrasse zu Grünburg mit 368 fl. 5 kr. zu ge¬
nehmigen.
Jubiläum Schachermayer. Anknüpfend an unseren
heutigen Artikel: „Ein Jubiläumsfest“ haben wir noch
nachzutragen, dass die beiden schmiedeisernen Bilder¬
rahmen von den Gehilfen Ferdinand Thilo (Werkstätte:
M. Schachermayer), Rudolf Lelaut (Werkstätte: Le-
laut) und A. Graf (Werkstätte: G. Gstöttner) in kunst¬
voller Weise zur Ausführung gebracht wurden.
Nachtrag zum Neubau der Frau Nina Hörzinger.
In der Liste der Industriellen, die bei dem Neubau der
Frau Nina Hörzinger auf der Landstrasse Nr. 46 bereits
thätig waren, oder ihre Thätigkeit zu beginnen haben,
ist noch nachzutragen, dass die Installation der elek¬
trischen Beleuchtungs- und Telegraphen-Anlage der Firma
Peters & Rothmayer, Linz, Graben 17, übertragen wurde.
Ertheilte Baulicenzen in Linz.
Vom 1. bis 15. Jänner 1897 wurden von Seite des Bürgermeisteramtes folgende Baulicenzen ertheilt.
Bauwerber
Oertliehkeit
Art des Baues
Baumeister
Actiengesellsehaft
Bau eines Heissdampfkessels u.
Dampfschornsteins, sowie Er¬
Kraus & Comp.
Locomotiv-Fabrik
Lustenau 147
weiterung des Schmiedege¬
bäudes
O.-Oe. Baugesellschaft.