Volltext: II. Jahrgang, 1897 (II. JG., 1897)

Nr. 24. 
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 187. 
genommen. Die Baukosten des Vorortecanales beziffern 
sich mit 70.000 fl., die des Zweigcanales vom Versorgungs¬ 
hause mit 25.000 fl., und jenes von der „Union“-Fabrik 
mit 17.000 fl. 
c) Der Hauptsammel-Canal. 
Derselbe umfasst ein Entwässerungsgebiet von 
540 Hektar und bezweckt die Abfuhr der aus beiden 
Hauptcanälen vereinigten Wässer in die Donau. Die 
secundliche Abfuhrmenge beträgt 8*2 Cubikmeter. Beim 
Anfangspunkte liegt der Hauptsammelcanal im erhöhten 
Terrain und tritt nach einer Länge von 400 Metern in 
das Inundationsgebiet der Donau. Beim Feuchtner, beim 
Blankenauer übersetzt er einen Donauarm, dessen Sohle 
tiefer als der Canal selbst liegt, und mündet nach einer 
Länge von 2000 Metern in die Donau. Die definitive Aus¬ 
mündung des Canals kann erst nach erfolgter Regulierung 
des Donauufers in diesem Theile hergestellt werden. Für 
die Strecke oberhalb des Inundationsgebietes wurde ein 
Canalprofil in Eiform im Durchmesser von L50 Meter 
gewählt, dessen Verhältnis der Höhe zur Weite 3:2 be¬ 
trägt. Im Inundationsgebiete musste zur Construction 
eines stark gedrückten Profiles gegriffen werden, um 
eine Ueberdeckung des Canales im natürlichen Terrain 
zu finden. Zum Schutze des Gewölbes bei Hochwasser 
wurde, nachdem die gelinge Ueberdeckung des Terrains 
eine Auswaschung nicht hindern kann, eine Ver¬ 
stärkung durch eiserne Schliessen angeordnet, wie selbe 
beim Sammelcanale über die Strasserinsel mit Erfolg 
.angewendet wurden. Das Gefälle im Inundation sgebiete 
wurde auf 0*002 ermässigt, um sich mit dem Profile 
tiefer ins Terrain senken zu können. Oberhalb des Inun¬ 
dationsgebietes beträgt dasselbe 0*004. Die Baukosten des 
Hauptsammelcanales sind mit 127.000 fl. veranschlagt. 
Für die Gesammtkosten der drei Hauptcanäle mit 
den Zweigcanälen zu den Fabriken und dem Versorgungs¬ 
hause hat die Stadt 350.000 fl. präliminiert, und wird im 
nächsten Frühjahre nach erfolgtet* Concursausschreibung 
mit den Arbeiten begonnen werden. d. r. 
Ueber Gas-Explosionen. 
Zur Aufklärung von Gas-Consumenten. 
Wir haben schon anlässlich der Gas-Explosion im 
Baumann’schen Hause auf dem Promenadeplatz unseren 
verehrten Lesern versprochen, einen belehrenden Aufsatz 
über Verhütung von Gas-Explosionen vorzulegen, und 
kommen wir erst heute in die Lage, dieses unser Ver¬ 
sprechen erfüllen zu können. Ueber diesen Gegenstand 
schreibt uns ein Fachmann: 
Dass von einem grossen Theile unseres Publicums 
dem Leuchtgas noch eine leichte Explosionsfähigkeit zu¬ 
geschrieben wird, ist leider eine Thatsache, die auf Un¬ 
kenntnis beruht und daher in den Tages- und Wochen¬ 
journalen einer Aufklärung bedürfte. Ein explosives 
Gemenge kann nur dann entstehen, wenn sich Leuchtgas 
vorher mit der Luft in gewissen Mengenverhältnissen 
mischt. Ueber dieses Mischungsverhältnis ist Folgendes 
.anzuführen: Bei einer Mischung von ein Volumen Gas 
auf vier bis fünf Volumen atmosphärischer Luft bildet 
sich noch keine explosive Mischung. Tritt jedoch mehr 
Luft zum Gas hinzu, so wird das Gas explosiv, bei einem 
Mischungsverhältnis von ein Volumen Gas auf etwa zehn 
Volumen Luft erreicht die Explodierbarkeit ihr Maximum, 
von da nimmt sie wieder ab, und bei einem Mischungs¬ 
verhältnis von ein Volumen Gas auf vierzehn Volumen 
Luft hört sie wieder auf. 
Bei jeder im Gebrauch stehenden Gasleitung findet 
sich nun das in den Röhren und im Gasmesser enthaltene 
Gas stets abgeschlossen von der atmosphärischen Luft, 
und zugleich unter einer gewissen Spannung, die ihm 
von der Gasfabrik aus mitgetheilt wird und die sich 
durch die in den Strassen liegenden Hauptröhren bis in 
die einzelnen abzweigenden Privat-Beleuchtungsanlagen 
fortpflanzt. Oeffnet man einen Lampenhahn, so strömt 
bekanntlich das Gas jederzeit unter einem gewissen Druck 
aus und ein ähnlicher Druck ist auch im Innern der ge¬ 
schlossenen Leitungsröhren, sowie im Gasmesser überall 
vorhanden. Dieser Druck aber verhindert, dass Luft von 
aussen in das Innere einer Rohrleitung eindringen, resp. 
dass in der Rohrleitung oder im Gasmesser eine Ver¬ 
mischung des Gases mit atmosphärischer Luft stattfinden 
kann. Und aus diesem Grunde kann im Innern einer im 
Gebrauch stehenden, mit der Strassenleitung in Verbindung 
befindlichen Gasleitung eine Explosion nicht Vorkommen^ 
es mag die Rohrleitung kalt oder heiss sein. Strömt Gas 
aus Rohrleitungen in einem geschlossenen Raum aus, 
so kann sich eine explosive Mischung auch in diesem 
Raume nur dann bilden, wenn das Gas sich im unange- 
zündeten Zustande befindet. Wenn aus offen gelassenen 
Hähnen oder aus undichten Stellen einer Rohrleitung Gas 
in ein Local ausströmt, so kann eine Mischung von Gas 
und Luft in diesem Local entstehen, die beim Hinzu¬ 
bringen eines Lichtes explodiert. Glücklicherweise gibt 
sich jede Ausströmung alsbald zu erkennen und wird 
der Geruch, lange bevor eine explosionsfähige Mischung 
sich bildet, ein so intensiver, dass kaum ein Mensch sich 
in einer solchen Atmosphäre auf halten kann. Wenn das 
Publicum die einfache Vorsicht gebrauchen würde, solche 
Räume, in denen ein solcher Gasgeruch sich bemerkbar 
macht, niemals mit brennendem Lichte zu betreten, auch 
Röhrenleitungen, in denen man eine undichte Stelle 
vermuthet, niemals durch Ableuchten mit brennendem 
Lichte zu untersuchen, sondern, wenn man in solchen 
Fällen einfach die Fenster öffnen und das Local lüften 
würde, bis zur Untersuchung ein Fachverständiger her¬ 
beigestellt ist, so würden Gasexplosionen überhaupt zu 
den Unmöglichkeiten gehören. 
Bei Feuersbrünsten aber tritt wohl niemals der Fall 
ein, dass Gas unangezündet im geschlossenen Raume 
ausströmt. Beim Ausbrechen eines Feuers ist entweder 
eine grössere oder geringere Anzahl Flammen angezündet, 
oder es ist die ganze Leitung geschlossen. Im ersteren 
Falle brennen die Flammen ruhig fort, im letzteren Falle 
strömt überhaupt kein Gas aus. Erst wenn entweder 
durch Abschmelzen der Röhren oder durch äussere Be¬ 
schädigung weite Oeffnungen in den Röhren entstehen, 
kann mehr Gas ausströmen. Dann ist aber auch der 
Brand so weit vorgeschritten, dass das Gas nicht mehr 
unangezündet entweichen und das Local anfüllen kann, 
sondern es wird sich sofort entzünden und mit mehr 
oder weniger grosser Flamme fortbrennen. Eine Gas¬ 
explosion ist also beim Brande nicht zu befürchten. 
Im Allgemeinen ist die Gasbeleuchtung die am 
wenigsten gefährliche Beleuchtungsart, die wir in der 
Praxis besitzen. Namentlich jeder Lampenbeleuchtung 
gegenüber bietet sie die Vortheile, dass sie — mit Aus¬ 
nahme der wenigen mit Gummischläuchen versehenen 
Apparate — keine transportablen Flammen hat, und des¬ 
halb durch Umhertragen kein Feuer entstehen kann,
	        
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