Nr. 24.
ÖBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG.
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genommen. Die Baukosten des Vorortecanales beziffern
sich mit 70.000 fl., die des Zweigcanales vom Versorgungs¬
hause mit 25.000 fl., und jenes von der „Union“-Fabrik
mit 17.000 fl.
c) Der Hauptsammel-Canal.
Derselbe umfasst ein Entwässerungsgebiet von
540 Hektar und bezweckt die Abfuhr der aus beiden
Hauptcanälen vereinigten Wässer in die Donau. Die
secundliche Abfuhrmenge beträgt 8*2 Cubikmeter. Beim
Anfangspunkte liegt der Hauptsammelcanal im erhöhten
Terrain und tritt nach einer Länge von 400 Metern in
das Inundationsgebiet der Donau. Beim Feuchtner, beim
Blankenauer übersetzt er einen Donauarm, dessen Sohle
tiefer als der Canal selbst liegt, und mündet nach einer
Länge von 2000 Metern in die Donau. Die definitive Aus¬
mündung des Canals kann erst nach erfolgter Regulierung
des Donauufers in diesem Theile hergestellt werden. Für
die Strecke oberhalb des Inundationsgebietes wurde ein
Canalprofil in Eiform im Durchmesser von L50 Meter
gewählt, dessen Verhältnis der Höhe zur Weite 3:2 be¬
trägt. Im Inundationsgebiete musste zur Construction
eines stark gedrückten Profiles gegriffen werden, um
eine Ueberdeckung des Canales im natürlichen Terrain
zu finden. Zum Schutze des Gewölbes bei Hochwasser
wurde, nachdem die gelinge Ueberdeckung des Terrains
eine Auswaschung nicht hindern kann, eine Ver¬
stärkung durch eiserne Schliessen angeordnet, wie selbe
beim Sammelcanale über die Strasserinsel mit Erfolg
.angewendet wurden. Das Gefälle im Inundation sgebiete
wurde auf 0*002 ermässigt, um sich mit dem Profile
tiefer ins Terrain senken zu können. Oberhalb des Inun¬
dationsgebietes beträgt dasselbe 0*004. Die Baukosten des
Hauptsammelcanales sind mit 127.000 fl. veranschlagt.
Für die Gesammtkosten der drei Hauptcanäle mit
den Zweigcanälen zu den Fabriken und dem Versorgungs¬
hause hat die Stadt 350.000 fl. präliminiert, und wird im
nächsten Frühjahre nach erfolgtet* Concursausschreibung
mit den Arbeiten begonnen werden. d. r.
Ueber Gas-Explosionen.
Zur Aufklärung von Gas-Consumenten.
Wir haben schon anlässlich der Gas-Explosion im
Baumann’schen Hause auf dem Promenadeplatz unseren
verehrten Lesern versprochen, einen belehrenden Aufsatz
über Verhütung von Gas-Explosionen vorzulegen, und
kommen wir erst heute in die Lage, dieses unser Ver¬
sprechen erfüllen zu können. Ueber diesen Gegenstand
schreibt uns ein Fachmann:
Dass von einem grossen Theile unseres Publicums
dem Leuchtgas noch eine leichte Explosionsfähigkeit zu¬
geschrieben wird, ist leider eine Thatsache, die auf Un¬
kenntnis beruht und daher in den Tages- und Wochen¬
journalen einer Aufklärung bedürfte. Ein explosives
Gemenge kann nur dann entstehen, wenn sich Leuchtgas
vorher mit der Luft in gewissen Mengenverhältnissen
mischt. Ueber dieses Mischungsverhältnis ist Folgendes
.anzuführen: Bei einer Mischung von ein Volumen Gas
auf vier bis fünf Volumen atmosphärischer Luft bildet
sich noch keine explosive Mischung. Tritt jedoch mehr
Luft zum Gas hinzu, so wird das Gas explosiv, bei einem
Mischungsverhältnis von ein Volumen Gas auf etwa zehn
Volumen Luft erreicht die Explodierbarkeit ihr Maximum,
von da nimmt sie wieder ab, und bei einem Mischungs¬
verhältnis von ein Volumen Gas auf vierzehn Volumen
Luft hört sie wieder auf.
Bei jeder im Gebrauch stehenden Gasleitung findet
sich nun das in den Röhren und im Gasmesser enthaltene
Gas stets abgeschlossen von der atmosphärischen Luft,
und zugleich unter einer gewissen Spannung, die ihm
von der Gasfabrik aus mitgetheilt wird und die sich
durch die in den Strassen liegenden Hauptröhren bis in
die einzelnen abzweigenden Privat-Beleuchtungsanlagen
fortpflanzt. Oeffnet man einen Lampenhahn, so strömt
bekanntlich das Gas jederzeit unter einem gewissen Druck
aus und ein ähnlicher Druck ist auch im Innern der ge¬
schlossenen Leitungsröhren, sowie im Gasmesser überall
vorhanden. Dieser Druck aber verhindert, dass Luft von
aussen in das Innere einer Rohrleitung eindringen, resp.
dass in der Rohrleitung oder im Gasmesser eine Ver¬
mischung des Gases mit atmosphärischer Luft stattfinden
kann. Und aus diesem Grunde kann im Innern einer im
Gebrauch stehenden, mit der Strassenleitung in Verbindung
befindlichen Gasleitung eine Explosion nicht Vorkommen^
es mag die Rohrleitung kalt oder heiss sein. Strömt Gas
aus Rohrleitungen in einem geschlossenen Raum aus,
so kann sich eine explosive Mischung auch in diesem
Raume nur dann bilden, wenn das Gas sich im unange-
zündeten Zustande befindet. Wenn aus offen gelassenen
Hähnen oder aus undichten Stellen einer Rohrleitung Gas
in ein Local ausströmt, so kann eine Mischung von Gas
und Luft in diesem Local entstehen, die beim Hinzu¬
bringen eines Lichtes explodiert. Glücklicherweise gibt
sich jede Ausströmung alsbald zu erkennen und wird
der Geruch, lange bevor eine explosionsfähige Mischung
sich bildet, ein so intensiver, dass kaum ein Mensch sich
in einer solchen Atmosphäre auf halten kann. Wenn das
Publicum die einfache Vorsicht gebrauchen würde, solche
Räume, in denen ein solcher Gasgeruch sich bemerkbar
macht, niemals mit brennendem Lichte zu betreten, auch
Röhrenleitungen, in denen man eine undichte Stelle
vermuthet, niemals durch Ableuchten mit brennendem
Lichte zu untersuchen, sondern, wenn man in solchen
Fällen einfach die Fenster öffnen und das Local lüften
würde, bis zur Untersuchung ein Fachverständiger her¬
beigestellt ist, so würden Gasexplosionen überhaupt zu
den Unmöglichkeiten gehören.
Bei Feuersbrünsten aber tritt wohl niemals der Fall
ein, dass Gas unangezündet im geschlossenen Raume
ausströmt. Beim Ausbrechen eines Feuers ist entweder
eine grössere oder geringere Anzahl Flammen angezündet,
oder es ist die ganze Leitung geschlossen. Im ersteren
Falle brennen die Flammen ruhig fort, im letzteren Falle
strömt überhaupt kein Gas aus. Erst wenn entweder
durch Abschmelzen der Röhren oder durch äussere Be¬
schädigung weite Oeffnungen in den Röhren entstehen,
kann mehr Gas ausströmen. Dann ist aber auch der
Brand so weit vorgeschritten, dass das Gas nicht mehr
unangezündet entweichen und das Local anfüllen kann,
sondern es wird sich sofort entzünden und mit mehr
oder weniger grosser Flamme fortbrennen. Eine Gas¬
explosion ist also beim Brande nicht zu befürchten.
Im Allgemeinen ist die Gasbeleuchtung die am
wenigsten gefährliche Beleuchtungsart, die wir in der
Praxis besitzen. Namentlich jeder Lampenbeleuchtung
gegenüber bietet sie die Vortheile, dass sie — mit Aus¬
nahme der wenigen mit Gummischläuchen versehenen
Apparate — keine transportablen Flammen hat, und des¬
halb durch Umhertragen kein Feuer entstehen kann,