Volltext: II. Jahrgang, 1897 (II. JG., 1897)

Nr. 18. 
OBERÖSTERREICHISCHE BAUZEITUNG. 
Seite 139. 
zweigung zu einer Zapfstelle in das Rohr eingesetzt und 
das Abzweigstück nicht genügend sauber in den Haupt¬ 
strang eingeführt sein, so dass Theile vorstehen, an denen 
sich das Wasser stösst oder dergleichen. Auch kann sich 
bei einer derartigen Reparatur oder durch Senkung oder 
Verbiegung eines Rohrstückes eine Ansammlungsstelle 
für die ja immer im Leitungswasser enthaltene Luft, ein 
sogenannter Luftsack, gebildet haben. 
Das in der Leitung fliessende Wasser treibt die in 
derselben zufällig, z. B. nach dem Absperren des Haupt¬ 
hahnes und Wiederöffnen desselben oder in dem Wasser 
an und für sich enthaltene Luft vor sich her, welche 
dann, wenn die Leitung nicht ein stetiges Gefälle hat, 
sich in den höher liegenden Theilen mit Gefällwechsel 
ansammelt und dadurch dem Fortfliessen des Wassers 
hinderlich 'wird. Die Luft wird mit Gewalt bei etwaigen 
Endigungen oder Biegungen gegen die Rohrwandungen 
getrieben und verursacht hier einen heftigen Anprall, der 
sich durch Brummen oder in besonders ungünstigen 
Fällen durch starkes Knattern bemerkbar macht. Unter 
Umständen kann dieser Anprall sogar so stark werden, 
dass die Haltbarkeit der Röhren gefährdet wird. Jeden¬ 
falls gehören derartige Geräusche nicht zu denjenigen, 
welche einem den Aufenthalt in den betreffenden Räumen 
zu einem angenehmen gestalten. 
Dieser Uebelstand lässt sich nun, wenn ein gleicli- 
mässiges Gefälle der Leitung nicht mehr hergestellt 
werden kann, durch Anbringung von Lufthähnen an den 
höchsten Stellen der Leitungen beseitigen, oder noch 
besser durch Aufsetzen von Hohlkörpern an diesen Stellen, 
welche die ausgeschiedene Luft aufnehmen und so als 
Windkessel wirken. Dieselben werden ebenfalls zum zeit- 
weisen Ablassen der Luft mit Hahn ausgerüstet. 
Zweckmässig ist es auch, die Rohrenden für die Zapf¬ 
hähne im obersten Stock über die Zapfhahnmündungen 
hinausgehen zu lassen. Es kann sich dann die Luft in 
diesem überhöhten Theile ansammeln und wirkt hier 
gewissermaßen als Luftkissen bei dem Anprall des Wassers. 
Zu grosse Ansammlung von Luft kann aber nicht statt¬ 
finden, da dieselbe ja durch die Zapfhähne mit ab¬ 
geführt wird. W. B. 
Aus der diesjährigen Industrie- und Gewerbe- 
Ausstellung zu Leipzig. 
Von unseren Mitarbeiter Baumeister A. Altendorf in Leipzig. 
In der so hochinteressanten und reichhaltigen Industrie- 
und Gewerbe-Ausstellung zu Leipzig erregt eine Neu¬ 
heit von hervorragender Bedeutung grosses Aufsehen, 
es ist dies ein Gas-Backofen, der in der Gas- und 
Wasserhalle voü der Firma Robert Kutscher zu Leip¬ 
zig ausgestellt ward und sich zeitweilig in Thätigkeit be¬ 
findet. Derselbe ist aus Eisenblech construiert und hat 
eine schrankartige Form, seine \ orderfront ist mit Thüren 
versehen, seine Rückwand aber mit der Gasleitung Ver¬ 
bünden. Die Gasröhren verzweigen sich sodann im Innern 
des Ofens, beziehungsweise im Untertheil desselben und 
nachdem das Gas entzündet ist, entwickelt sich drinnen 
eine so grosse Hitze, dass jede Art von Backwerk gebacken 
werden kann. Gleichzeitig wird im Innern noch Wasser¬ 
dampf erzeugt, durch welchen das Backwerk braun wird. 
Vermittelst angebrachter Glimmerscheiben kann von 
aussen der Backprooess im Innern beobachtet werden, 
auch ist ein Thermometer vorhanden, an dem man die 
vorhandene innere Hitze ablesen kann. Noch sei erwähnt, 
dass die Backware auf die im Ofen etagenweise einge¬ 
schobenen Eisenplatten gelegt wird und dass hier jede 
Art von Backwerk erzeugt werden kann. Diese neue Art 
von Backofen ist natürlich viel wohlfeiler als ein ge¬ 
mauerter Backofen und dürfte jedenfalls eine grosse 
Zukunft haben, umsomehr, da er auch als Trocken-Ofen 
verwendet werden kann. 
Ein neues Thürband. Jedermann wird wissen, dass 
knarrende, ungleiclunässig sich bewegende oder sich sen¬ 
kende und schlecht drehbare Thüren sehr unangenehm 
sind und viel Aergernis hervorrufen. Diesen TTebelständen 
wird in einfacher leichter Weise abgeholfen, wenn man 
statt des bisherigen Thürbandes das neue patentierte 
„Heureka-Thürband“ von Hermann Kiefling in Leip¬ 
zig, Pfaffendorferstrasse 42, anwendet, was sich schon 
in vielen Fällen als sehr praktisch erwiesen hat. Es hat 
starke Eisenconstruction, sein oberer Dorn mit der 
kugeligen Stützfläche ruht in einer Pfanne des unteren 
Zapfens und das Oel bleibt zwischen den reibenden 
Flächen stehen. Zugeführt wird dasselbe von oben durch 
ein kleines Loch, welches von innen mittelst einer Feder 
verschlossen gehalten wird, damit nicht Staub etc. ein- 
dringen kann und das Oel verdirbt. Es ist also hier nicht 
nöthig die Thür erst auszuheben, wenn man sie einölen 
will, es geschieht dies vielmehr am besten mittelst einem 
kleinen Oelbehälter wie er zum Einölen der Nähmaschinen 
etc. gebraucht wird, und kann solches" von jedem Kinde 
besorgt werden. Wir haben uns selbst von der Vortreff¬ 
lichkeit dieses Thürbandes überzeugen können, wir wollen 
es deshalb der Beachtung aller Interessenten, namentlich 
den Herren Bautechnikern, hiermit empfehlen und noch 
bemerken, dass es nur. um weniges theurer als andere 
Thürbänder ist. 
Aus den Gemeinderaths-Sitzungen in Linz. 
Sitzung vom 1. September. 
Gemeinderath Endlweber berichtet über die Gleichen¬ 
geld-Bewilligung beim Schlachthofbau für die dort Be¬ 
schäftigten. Da dieser Gegenstand nicht auf der Tages¬ 
ordnung steht, wird derselbe dringlich behandelt. Der 
Antrag des Berichterstatters lautet: 1. Mit Rücksicht 
auf die bisherige Uebung wird den beim Baue des städti¬ 
schen Schlachthofes beschäftigten Arbeitern eine soge¬ 
nannte Gleichen-Remuneration bewilligt. Es erhält jeder 
der drei Maurerpoliere einen Betrag von 50 fl., jeder der 
drei Zimmerpoliere einen Betrag von 25 fl., jeder Maurer, 
Handlanger, Lehrling, Zimmermann und jede Taglöhnerin 
einen dem täglichen Lohne gleichen Betrag. Die Aus¬ 
zahlung dieser Beträge hat durch städtische Organe auf 
Grund der betreffenden Wochenlisten zu erfolgen. Der 
erforderliche Betrag von rund 540 fl. ist aus dem Credite 
für den städtischen Schlachthof zu entnehmen. 2. Dem 
als Aufsichtsorgan beim Schlachthofbaue beschäftigten 
städtischen Polier wird eine entsprechende Remuneration 
bei zufriedenstellender Dienstleistung nach Vollendung 
der Anlage in Aussicht gestellt. 3. Der im Principe 
gleiche Vorgang ist auch bezüglich jener städtischen 
Bauten einzuhalten, welche sich derzeit bereits in der 
Ausführung befinden. 4. Die zweite Section wird ein¬ 
geladen, darüber zu berathen, ob nicht eine andere Form 
dieser Gratification zu wählen wäre und hätte im bejahen¬ 
den Falle die entsprechenden Anträge rechtzeitig einzu-
	        
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