Volltext: Braunauer Heimatkalender 1926 (1926)

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Wenn der Testamentmacher nicht schreiben kann, so ist die An¬ 
wesenheit^ aller drei Zeugen erforderlich. Einer davon schreibt neben 
das dmiömoieit des Testators dessen Namen unter den Aussah. 
Kann der Testator nicht lesen, so müssen ebenfalls alle drei 
Zeugen anwesend sein. Einer liest das Testament vor, die beiden 
andern überzeugen sich,, daß nichts- falsches vorgelesen und nichts 
ausgelassen wurde... Sodann erklärt der Testator, daß das gelesene 
sein letzter Wille sei. Hierauf unterschireiben [ich alle. 
Das Testament legt man m einen Umschlag und versiegelt 
diesen, Es kann mich dem Gericht zur Aufbewahrung noergeben 
werden. 
Das mündliche Testament. In Gegenwart von brei 
Zeugen kann^ auch ein mündliches Testament gemacht werden. Der 
Testator erklärt den Zeugen, was nodji seinem Tode mit seinem Ver¬ 
mögen geschehen soll. Bei einfachen Testamenten ist diese Form 
geeignet, bei umfangreicheren und verwickelteren aber nickt ratsam 
weil zn wenig verläßlich!. — Jedenfalls sollen sich die Zeugen 'im- 
Mltkelbar, nachdem sie das Testament angehört haben, zusammen® 
setzen und dieses niederschreiben und unterfertigen: wie leicht vergißt 
ftch sonst etwas. Ueberdies ersparen sich bie Zeugen einen Gang zum 
Gericht, wenn sie nach dem Tob bes Testators eine solche Auf¬ 
zeichnung emsenben. 
Testamentszevge« 
io c?le ^?en Testamentszeugen müssen 1. männlichen Geschlechtes, 
l8,.-*6 E unb verständige Leute fein; 2. Die Sprache des Te¬ 
stator-, verstehen und Gr mündlichen Testament) lesen und schreiben 
können; Z durfen niemals wegen eines gewinnsüchtigen Verbrechens 
Egestrait.sem; 4. lm Testament Weber etwas erhalten, noch mit 
Fe&£"' , r .&an? Bedacht werden, im 1. Grad verwandt oder 
Derschwagert fern; 5. nicht Ordensleute sein; 6. beim mündlichen 
MÄlner"sein ben Testator persönlich kennen und verläßliche 
mim n 
In jede Wirtschaft gehört eine Hausapotheke. 
' , Au jeder Familie und in jeder Wirtschaft ist es oft notwendia 
daß die Haus- und Arzneimittel rasch! zur Hand sind. Folgend ver- 
%$£%£?% mb foUcn b-h-- in feinem 
ArzueiWittel zu innerer DertvendttAg. 
1/ Dieses Abführmittel wird in Dosen von 
t'L Nasser oder Kamillentee gelöst, ini^- 
S% S ausgewachsenen Rindern unb Pferden eingeschüttet 
toofe ahn deren Kopf nicht zu hoch gehalten werben bZ Das 
utten muß langsam unb unter wiederholtem Absetzen erfolgen.
	        
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