Volltext: Braunauer Heimatkalender 1923 (1923)

III. Partielle Mondesfinsternis am 26. August. Beginn 10 Uhr 
22 Min. vormittags, Mitte 11 Uhr 40 Min., Ende 12 Uhr 27 Min. 
mitteleuropäische Zeit. Diese Finsternis kann nur in Nordamerika, im 
westlichen Teil. von Südamerika, im Stillen Ozean, in Australien und 
im Norden Asiens gesehen werden. Das Ende derselben ist in Nordamerika, 
im Nordwesten Südamerikas, im Stillen Ozean, in Australien und im 
östlichen Asien sichtbar. 
IV. Totale Sonnenfinsternis am 11. September. Anfang 7 Uhr 
14. Min. morgens, Mitte 9 Uhr 30 Min., Ende 12 Uhr 20 Min. mittel¬ 
europäische Zeit. Diese Finsternis beginnt im äußersten Norden Asiens 
und ist sichtbar in Nordamerika und in den norwestlichen Teilen von 
Südamerika. 
vom 7ochresregenten. 
Als sogenannter Jahresregent soll nach der abergläubischen Meinung 
der alten Astrologen im Jahre 1923 der Planet Saturn herrschen. 
Dieser Planet ist von allen Planeten unseres Sonnensystems der inter¬ 
essanteste und merkwürdigste, und zwar infolge des eigentümlichen Ring¬ 
systems, das ihn umgibt und in welchem die Kugel, resp. der Planet, frei 
schwebt. Er ist von der Sonne im Mittel 1417 Millionen Kilometer 
und ebenso weit von der Erde entfernt. Um die Sonne bewegt er sich 
in 20 Jahren, 154 Tagen und 30 Minuten, um feine eigene Achse jedoch in 
10 Stunden 28 Minuten 27 Sekunden. Diesen Planeten begleiten noch 
acht Monde. Wie allen Planeten, so haben sie auch dem Saturn einen 
gewissen Einfluß auf die Erde und deren Bewohner zugeschrieben, resp. 
angedichtet. Nach deren Meinung soll das Saturnjahr mehr feucht als 
trocken sein. Es soll allerlei böse Krankheiten, Fieber usw. geben. Auch 
Mel Gewürm und Ungeziefer; außerdem sollen die Menschen so in selbem 
geboren, alle Eigenschaften, nur keine guten besitzen. 
Sdftenordnung. 
Bolle Fasttage, also Fleischfast- und Abbruchstage sind während der 
Fastenzeit nur Aschermittwoch, der Quatembermittwoch, alle 
Freitage und der Karsamstag bis 12 Uhr mittags. An 
allen anderen Tagen der Fastenzeit, also auch am Gründonnerstag 
(und am Karsamstatz von 12 Uhr mittags an) ist der Genuß von 
Fleischspeisen erlaubt. 
Außer der Fastenzeit sind volle Fasttage die Mittwoche und 
Freitage der Quatemberwoche sowie der Vorabend von 
Pfingsten und Weihnachten. 
Bloße Fleifchfasttage sind alle Freitage des Jahres. 
r Bloße Abbruchstage sind alle Tage der heiligen Fastenzeit, mit 
Ausnahme der obgenannten vollen Fasttage, dann alle Samstage in 
den Quatemberwochen und schließlich dieVorabende von Maria 
Himmelfahrt und Allerheiligen. 
Außer der Fastenzeit ist an gebotenen Fasttagen und am Haupt- 
Lirchenpatrozininm niemals Fasttag, weder Fleisch- noch Abbruch-Fasttag.
	        
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