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Kitte, das mit Maximilian Josef 1777 erfolgte. Dieses Ereignis veran¬
laßte den „bayerischen Erbfolgekrieg", 1778/1779.
Karl Theodor, Kurfürst von der Pfalz, als Haupt der älteren
Linie des Hauses Wittelsbach und rechtmäßiger Erbe der bayrischen
Länder, ließ sich vom Kaiser Josef II. bewegen, alte Ansprüche Oester¬
reichs auf Niederbayern mit dem Jnnviertel anzuerkennen im Beitrage
zu Wien, Jänner 1778, dem die Besetzung von Niederbayern samt Jnu-
viertel durch österreichische Truppen folgte. Dem trat abermals Friedrich
der Große von Preußen entgegen. Es folgten direkte Unterhandlungen
zwischen Oesterreich und Preußen, die kein Ergebnis lieferten, und so be¬
gaben sich Kaiser Josef und König Friedrich zu ihren Heeren an der
böhmisch.schlesischen Grenze. Der folgende kurze Krieg ohne Schlacht
führte zum Frieden zu Teschen, Mai 1779, in dem der Vertrag zu Wien
aufgehoben- worden ist, doch blieb das Jnnviertel mit den südöstlich an¬
stoßenden Hausruckteilen bei Oesterreich, der Inn bildete die Grenze
zwischen Oesterreich und Bayern.
Dreißig Jahre blieb diese Grenze, dieser Zustand unangefochten.
Im Mat 1809 gewann der österreichische Erzherzog Karl gegen Napoleon
den ersten großen Sieg in der blutigen Schlacht bei Aspern und Eßling,
toeUern aber den 6. Juli 1809 Oesterreichs Niederlage in der mörderi¬
schen Schlacht bei Wagram und dieser am 14. Oktober 1809 der Friede
zu Wien" folgte, worin Oesterreich ein Gebiet von zweitausend Quadrat-
meilen mit 3,500.000 Einwohnern verlor, darunter das Jnnviertel mit
den südöstlich anstoßenden Hausruckteilen an Bayern. Erst auf dem großen
Wiener Kongresse 1815 hat Oesterreich das Jnnviertel mit obigem An¬
hange endgültig wieder erhalten.
Kaiserlich französische Truppen hielten im Oktober 1809 das Jrm-
tmtel sowie den anstoßenden Teil des Hausruckviertels besetzt; es blieb
dieser Landesteil provisorisch unter französisch kaiserlicher Verwaltung bis
zum 29. September 1810, an welchem Tage er dem Königreich Bayern
unter der Regierung Seiner Majestät des Königs Maximilian Josef ein¬
verleibt worden ist.
In der Zeit vom Jänner bis Oktober 1810 bestand in Ried „die
provisorische französisch-kaiserliche Landeskommission" als oberste französisch-
kaiserliche Verwaltungsbehörde, welche das „Rieder Regierungsblatt"
herausgab. Obwohl diese Landeskommission mit der Regierungs-Kurrende
vom 23. Februar 1810, Nr. 1682, alle Dominien, Gemeinden, Pfarrer,
Expositi und Lokalkapläne sowie die Schullehrer verpflichtete, „das Re¬
gierungsblatt abzunehmen, selbes sorgfältig aufzubewahren und in den
„Registraturen zu hinterlegen", und obwohl der § 8 der zitierten Kurrende
„den Herren Dechanten, Pfarrern und Komitatsbeamten regen Eifer für
„die gute Sache zutraut und ihnen die Beförderung des Regierungs¬
blattes durch dessen Verbreitung an die Gebildeteren ihres Bezirkes
„und gefällige Sammlung der Liebhaber hiezu empfiehlt", dürfte« doch
nur mehr wenige vollständige Exemplare desselben vorhanden sein; denn
es lehrt ja die Erfahrung, wie schnell fliegende Blätter zugrunde gehen.