Volltext: V. Jahrgang 1908 (V. Jahrgang 1908)

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berichten weiß, daß er einst Ludwig; dem Reichen zu 
sagen sich erkühnte: ,Gnädiger Herr, Ihr seid für das 
Volk da, nicht das Volk für Euch; das Volk ist auch 
Volk ohne Euch, aber Ihr seid ohne das Volk kein 
Herr4.“ 
Ein rein heraldischer Stein und eine der frühesten 
Arbeiten Jörg Gärtners ist die Gedenkplatte für Marx 
und Wolf gang Sunzinger zu Sunzing in der Pfarr¬ 
kirche zu Mining am Inn. Ersterer starb 1508, während 
das Sterbedatum für Wolfgang Sunzinger unausgefüllt 
blieb (15 unnd im —)J) Den Grabstein ließ ohne Zweifel 
Wolfgang Sunzinger, der Testamentsvollstrecker seines 
Bruders,2) der Pfleger zu Hackelberg bei Passau war, 
durch Jörg Gärtner verfertigen. Der Stein enthält unter 
einer Doppelarkade von Blattwerk zwei Wappenschilde 
mit Helmzieren und Helmdecken. In den Stützen zum 
Blattwerk sind noch die spätgotischen Formen festge¬ 
halten, indem der Meister noch nicht knorrige Stämme 
verwendete, sondern schlanke Säulchen mit Basis und 
Kapital. 
Tritt uns Jörg Gärtner, nach den erhaltenen Wer¬ 
ken zu schließen, nur als Steinmetz entgegen, so bietet 
uns das dritte Kunstzentrum Eggenfelden in seinem 
fruchtbarsten und tüchtigsten Meister Matthäus Kreniß 
zunächst einen hervorragenden Bildschnitzer, der aber 
ebenso als Steinmetz neben dem Passauer Meister seine 
Stellung als Bahnbrecher der Frührenaissance-Plastik in 
Niederbayern behauptet. Seine Werke sind zerstreut im 
Inntale, besonders im Bezirke Altötting, im Rott- und 
Vilstale. Den Höhepunkt seiner Tätigkeit bilden die drei 
prächtigen Türen der spätgotischen Stiftskirche in Alt¬ 
ötting (um 1514 ff. entstanden). Trotz mancher Unter¬ 
schiede, die aber in der Verschiedenartigkeit des Relief¬ 
stils ihre Ursache haben, rühren sie doch von einem 
0 Halm, Joerg Gärtner 11 läßt Wolfgang S. irrtümlicherweise 
1504 sterben. Vgl. dagegen diese Zeitschr. IY (1907) 129, Anm. 1. 
Wolfgang S. starb 1538 und erhielt von seinen Nachkommen ein 
eigenes Grabdenkmal. 
2) Ygl. diese Zeitschr. IY (1907) 228.
	        
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