Volltext: III. Jahrgang 1906 (III. Jahrgang 1906)

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Ablaßbriefen stand! Sie bedeutet lediglich, daß der Besitzer 
eines solchen Briefes einen Beichtvater wählen darf und 
daß dieser die Vollmacht erhält, den Besitzer von allen 
Sünden, auch den sonst reservierten, zu absolvieren, „genau 
als ob er in Rom beim Papste wäre . 
Angesichts einer solchen Predigt muß der Vorwurf,, 
man habe das Volk nicht ausreichend über den Ablaß be¬ 
lehrt, verstummen. Denn solche Belehrungen werden nicht 
vereinzelt gewesen sein. Soweit der Verfasser. 
Es werden sich auf Grund dieser überzeugenden Aus¬ 
führungen die protestantischen Forscher zu einer Revision 
ihrer Anschauung über diese Sache wohl oder übel ver¬ 
stehen müssen.
	        
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