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Meister 24 ; den Polier 22 «(, wenn er den Meister vertrat, sonst
20^ ; den Gesellen 20 ; für den Lehr jungen in den beiden ersten Jah¬
ren 16 $ , im 3. Jahre 20 ^j,; den Mörtelkocher 12 ; den Mörtel¬
oder Steinträger 10 \. Im Winter erhielten sie für die Arbeitszeit
vom Beginne des Tageslichtes bis Sonnenuntergang um je 4 </
weniger.
Die Zimmerleute sollten im Sommer folgenden Lohn erhal¬
ten: ein Zimmermann, der feinere Arbeiten verfertigte, 20 </ ; ein
solcher für die Bauernarbeit 17 ; ein geschickter Knecht 14 V ;
ein gewöhnlicher Zimmermann 12 ^ ; ein Lehrjunge 10 +1 (12 + \).
Im Winter gab man ihnen um je 2 +1 weniger.
Ländliche Taglohn-Arbeiter wurden nur mehr als Mäher,
Schnitter und Drescher zugelassen. Ein Mäher erhielt für das
Abmähen eines Tagwerkes 14 ^, ein Schnitter eben so viel, ein
guter Drescher 10 «ty,, wenn er im Winter 3 Lagen Getreides vor
Beginn des eigentlichen Tages und 3 Lagen nach Sonnenuntergang
drosch.
Dem gewöhnlichen Tagwerker hatte man im Sommer s
im Winter 6 außer der Kost zu geben.
Der jährliche Verdienst dieser Arbeitsleute gestaltete sich
(300 Arb eit stage, 6 Sommer- und 6 Wintermonate gerechnet) un¬
gefähr folgendermaßen: Der Maurermeister verdiente 31 fl., Spin
Geselle 25 fl.; ein feiner Zimmermann 26—27 fl., der für Bauern¬
arbeit 23 fl., der gewöhnliche Zimmermann 15:—16 fl.; ein Tag¬
werker 10 fl., alles in damaliger Währung verstanden.
Der Dienstbotenlohn wurde in folgender Weise festgesetzt:
Ein Baumann hatte auf Höfen mit großem Feldbau 8 fl., sonst 6 fl.
zu erhalten; ein guter Mitterknecht 6 fl., ein anderer 4—5 11'; ein
Futterknecht, der im Sommer auch das Vieh zu hüten hatte, 4 fl.,
bei geringer Viehanzahl 3 —3V2 fl.; ein Menknecht 3 €L~} (= 3 fl.
20 kr.), ein Menbube 2 (= 2 fl. 17 kr.). Diese Ordnung der
Dienstbotenlöhne galt auch für die Pfarrhöfe.
1 Pfund Rindfleisch kostete (1553) 6 ^7, 1 Pf. Kalbfleisch
(1543) 3 ^,1 Pf. Schaffleisch (1543) 1 kr. Für ein Paar Ochsen
zahlte man (1553) zwischen 26—30 fl., für ein Paar Schweine 5V4 fl.,
für 10 Kühe oder 100 Schafe oder 38 Lämmer 46 fl. Ein Haus nebst
Garten kostete (1585) in den Landstädten des Herzogtums c. 40 fl.
(Sugenheim 422 Anm. 91.)
Im Jahre 1588 wurden für die Steuerbeamten als Durch¬
schnittspreise des Getreides bestimmt: Münchener Scheffel Weizen
2 iL (= 2 fl. 17 kr.), Korn 2 fl., Gerste 1 //■ (= 1 fl. 8 kr.), Hafer
1 fl. (Riezler VI 182 Anm. 4.)