Volltext: II. Jahrgang 1905 (II. Jahrgang 1905)

82 
Das letztere wurde auch verhindert durch das Ein¬ 
greifen der bayrischen Regierung. Herzog Albrecht V. 
hatte nach der Visitation durchaus nicht das Gefühl, 
daß man angesichts dieser Zustände verzweifeln müsse; 
er schreibt in der Instruktion für seine Gesandten bei 
der Salzburger Rrovinzialsynode (1562): „Denn wir be¬ 
finden die Mängel dermaßen beschaffen, daß denselben 
vermittelst der Gnade Gottes wo nicht gar, so doch 
zu gutem Teile noch begegnet werden möchte.“1) 
Eine Besserung der Lage erhoffte der Herzog durch 
einzelne Zugeständnisse, wie des Laienkelches und der 
Priesterehe.2) Mit Entschiedenheit aber wies er sonstige 
religiöse Neuerungen zurück und ging gegen die Wider¬ 
strebenden mit Verfolgung vor.3) Als erste Tat der nun 
durchzuführenden Gegenreformation betrachtete er die 
Ausbildung eines tüchtigen Klerus.4) 
Die Reform der Kirchenzustände Bayerns wurde 
eingeleitet durch die Salzburger Provinzialsynode des 
Jahres 1562, deren wichtigstes Ergebnis in dem Beschlüsse 
lag, eine „Reformationsformel“ auszuarbeiten, die 
durch Diözesansynoden dem Klerus bekannt gemacht 
und deren Durchführung strenge überwacht werden 
Bei Knöpfler, Kelchbewegung 77. 
2) Vgl. die Rede des herzoglichen Gesandten Dr. Augustin 
Baumgartner auf dein Trienter Konzil sowie die Gesandtschaft 
Albrecht V. an Papst Pius IV. Riezler, Gesch. Bayerns IV (1899) 
512 ff. Knöpfler a. a. 0. 95 ff., 106 ff. Zu beachten ist der Wort¬ 
laut des Gesuches; der Herzog wünschte, daß verheiratete 
Männer, die sich durch Tüchtigkeit und wissenschaftliche Bildung 
auszeichneten, „certa quaedam munera ecclesiastica, in- 
primis autem divini verbi praedicationem obire licite possent“. 
3) Sieh die Beispiele bei Knöpfler a. a. 0. 65—70. 
4) Vgl. die zweite Instruktion für seine Gesandten auf der 
Salzburger Synode (1562) bei Knöpfler 89. In dieser Beziehung 
sind die Bischöfe nicht von jeder Schuld freizusprechen (gegen 
Reichenberger, Wolfgang von Salm 28). Eine durch die „Mi߬ 
achtung“ des geistlichen Standes hervorgerufene „Zwangslage“ der 
Bischöfe kann man für die Mitte des 16. Jh. gelten lassen, aber 
nicht für die frühere Zeit; denn diese Mißachtung war zum großen 
Teil eben die Folge des wissenschaftlichen und sittlichen Verfalles 
des Klerus. Dem nicht vorgebeugt zu haben, war die Schuld der 
geistlichen Obrigkeit.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.