Volltext: II. Jahrgang 1905 (II. Jahrgang 1905)

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Ansprüche des überlebenden Ehegatten. Hier wird ausgeführt: Das 
gesetzliche Erbrecht, letztwillige Zuwendungen, der Wittibstuhl, 
Abfertigung, Retentionsrecht und Wiederverheiratung. 
Der dritte Abschnitt hat den Titel: Abweichende Güter¬ 
rechtsordnungen. Dieser Abschnitt handelt von der Widmung des 
Gesamtvermögens zur Ehesteuer, dann von der allgemeinen und 
partikulären Gütergemeinschaft. — Bei dem Titel Allgemeine 
Gütergemeinschaft findet sich an erster Stelle die Abhandlung über 
„gerönnte1) Ehe“. — Die ganze rechtshistorische Arbeit ist mit großem 
Fleiße und genauer Fachkenntnis hergestellt, bei allen einzelnen 
Rechtsdoktrinen sind gewissenhaft und im Originaltexte die Quel¬ 
len angeführt und sie ist mit vielen erläuternden Bemerkungen 
versehen. — Für jeden Rechtshistoriker, aber auch für jeden ge¬ 
bildeten Oberösterreicher und Angehörigen der Diözese Linz hat 
die in Rede stehende juridische Abhandlung großes Interesse. 
Dr. iur. Koberger. 
J. Strnadt, Die eiiischildicfen Ritter im 13. Jahr¬ 
hundert mn Kreinsmümster. Erweiterter Abdruck aus der 
„Linzer Zeitung“ 1895. Linz, 1905, 15 ff*. 
Außer den freien Rittern, dem späteren hohen, und den 
Ministerialen oder Dienstleuten, dem späteren niederen Adel, be¬ 
gegnen in den Urkunden seit der zweiten Hälfte des 12. Jahr¬ 
hunderts in zunehmender Zahl unfreie Ritter (milites). Deren 
Verbreitung besonders um Kremsmünster im einzelnen nachzu¬ 
weisen, ist der Zweck der vorliegenden Arbeit, die bereits im Jahre 
1895 in der „Linzer Zeitung“ unter dem Strich zu lesen war, jetzt 
aber in allerdings nicht wesentlicher Erweiterung geboten wird. 
Anregend ist der Hinweis auf die auffallende Tatsache, daß der 
größere Teil dieser ritterlichen Eigenleute um Kremsmünster mit 
dem scheidenden 13. Jahrhundert wieder verschwindet. Strnadt 
hat recht, wenn er die Beantwortung der Frage, wie das zu erklären 
sei, aus einer Erschließung der wirtschaftsgeschichtlichen 
Quellen erhofft. Dr. K. Schiffmann. 
Das älteste Traditioiisbucli des Uochstlftes Fassau. 
Seit Redlich die Aufmerksamkeit wieder auf die Tra¬ 
ditionsbücher des südöstlichen Deutschlands gelenkt (Mitt. d. Inst, 
f. öst. Gesch. V [1884] 1 ff.) und darauf hingeAviesen hat, welch wichtige 
Anhaltspunkte für die chronologische Bestimmung und für die 
kritische Verwertung des vorliegenden Materials überhaupt durch 
die Feststellung der diplomatischen Seite der Codices gewonnen 
werden können (Deutsche Geschichtsblätter I [1900] 89 ff.), ist 
hierin ein erfreulicher Fortschritt zu erkennen. Auf diese An- 
9 Dieser Ausdruck ist bisher nicht befriedigend erklärt wor- 
den. Man nahm gewöhnlich altdeutsche Herkunft an. Er ist aber 
docli Avohl aus dem französischen garant abzuleiten. 
Dr. K. Schiffmann.
	        
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