Volltext: II. Jahrgang 1905 (II. Jahrgang 1905)

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54. Der elcler herr Otth und der jung herr Otth, 
herrn von Traun, habent uns gestift zu hail irer seelen 
das lehen des halben hoffs zu Winnckhl1) und den andern 
halben thail herr Hörtneidt* 2.) 
55. Herr Ott von Traun, diener des herzogen, so 
er bei der Neustadt3) zu Feselau4) am todtbet arbait, 
hatt er mit inbrünstiger andacht und großer begier 
begert, zu Wilhering begraben zu werden. Das geschach. 
Darumb er dem gotshauße gegeben zu seelgeräth seinen 
hoff zu Mitterperwinndt5) anno dornini 1276. Dient uns 
järlich 8 
56. (F. 141) Herr Hertneit von Traun, ain brueder 
des gemelten Herrn Otten, da im sein hausfrau, ein 
tochter Conraten von Harthaimb, zu Ort6) bei Unngern 
starb, ließ er iren leib bringen gen Wilhering und da 
bestatten aus der lieb und andacht, so er het zu den 
brüedern und zu dem closter, und gab dem gotshauß 
zwai güeter zu Pernau7), so der frauen hetten erblich 
zugehört. Die dieneten dieselb zait 5 ß 10 Anno 
dornini 1280. 
57. Herr Bernhart von Traun, ein sun des vor- 
gemelten herrn Otten, so er sein gemachel von Trug- 
sen ließ hie begraben, gab er dem gotshaus von der 
frauen erblichen güetern zu Rembß8) 2 gueter und nit- 
lang darnach ließ er auch hie begraben seinen Jüngern 
brüedern, herr Otten. Darnach in khuerzer zait zoch 
halte ich es für das Geratenste, an unserer Stelle nichts zu ändern 
und die Frage, wann die Besitzungen zu Siebendürfting dem 
Kloster zurückgestellt wurden, offen zu lassen. 
0 Entweder Winkeln, sö. Schönhering, oder Winkeln, 
sö. Alkofen. 
2) Die nicht ausgefertigte Urkunde Ottos des älteren und 
Ottos des jüngeren von Traun (UoE IV 371, Nr. 401) stammt aus 
der Zeit um 1300; die Vergabung Hartneids (III.) muß zwischen 
1305 und 1335 erfolgt sein. 
3) Wiener-Neustadt, N.-Ö. 
4) Vöslau, s. Baden, N.-Ö. 
5) Mitterperwend, nw. Marchtrenk. 
6) Ort, sö. Gr.-Enzersdorf, V. U. M. B., N.-Ö. 
7) Pernau, nö. Wels. 
b) Rems, zwischen Enns und Erlakloster, V.O.W.W., N.-Ö.
	        
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