Volltext: II. Jahrgang 1905 (II. Jahrgang 1905)

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Recht nachgesucht; da kein päpstliches Breve bekannt 
ist, das dieses Recht zugestanden hätte, anderseits die 
bayrischen Herzoge es wirklich ausübten, so scheint 
dies die Kurie stillschweigend geduldet zu haben. Erst 
1563 erhielt Albrecht V. durch ein Breve des Papstes 
Pius IV. die rechtliche Anerkennung dieser herzoglichen 
Präsentation im päpstlichen Monat. Hiebei wird dieselbe 
„eine alte und bisher ohne Einsprache (paciflce) beob¬ 
achtete Gewohnheit“ genannt.1) 
Das Domkapitel in Passau hatte die Pfarre Andorf, 
der Dechant zu Passau Kopfing und zugleich mit dem 
Verwalter des Amtes Schardenberg die Pfarre Münz¬ 
kirchen, der Ahamer die Pfarre Geinberg zu verleihen. 
Das ius praesentandi auf Aspach besaß der Kanzler von 
Burghausen. In den meisten Pfarreien „gab der Landes¬ 
fürst den Posseß“.2) 
In Ried gab der Rat den Posseß der St. Peterskirche 
sowie des St. Anna-Benefiziums, für das die Pauchingeri- 
schen einen Priester zu präsentieren hatten. Im Spital 
nahm der Rat den Priester auf. In Schärding hätte 
nach der Meinung der Zechpröpste die Stadt das Ver¬ 
leihungsrecht der Pfarre gehabt.3) Die Benefizien hatten 
der Pfarrer und die von jedem Rat zu verleihen. In 
St. Marienkirchen gab der Pfarrer von Schärding den 
Posseß. 
Die meisten Pfarreien des Innviertels wurden im 
Gegensätze zu anderen Landesteilen4) von ihren wirk¬ 
lichen Pfarrern pastoriert. Nur in fünf Fällen wurden 
diese durch Vikare vertreten. In Aspach mußte der 
Vikar Johann Freiseysen dem Kanzler von Burghausen 
b Vgl. Riezler, Gesch. Bayerns IV 99 f. 
2) Dafür mußte der Pfarrer eine Abgabe entrichten. Hern- 
pnecher (Münzkirchen) gab an, er habe den Posseß in München 
empfangen und darüber seien ihm zu München 5 fl. und zu Schär¬ 
ding 6 fl. „aufgegangen“. 
3) Der Lehensherr war jedoch der Pfarrer von St. Ägidi in 
Passau. Vgl. Lamprecht, Schärding II2 (1889) 41. 
4) Im bayrischen Anteil des Salzburger Sprengels wurden 
fast sämtliche Pfarreien nur von Stellvertretern versehen (Visita¬ 
tion 1541). Vgl. Riezler, Gesch. Bayerns IV 408.
	        
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