Volltext: II. Jahrgang 1905 (II. Jahrgang 1905)

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Stetten getrennt und zu einer selbständigen Pfarre er¬ 
hoben. Selbst in Zwettl wurde bereits vier Jahre später 
der Bau einer eigenen Kirche notwendig. Es gehörte 
eben damals die ganze Herrschaft Wildberg zum Ver¬ 
waltungsbezirke Riedmark (später zum Landgerichte 
Wachsenberg) und Wielantstanne und der mons 
Stella lagen eben gar nicht im Westen der Rotel, son¬ 
dern an deren rechtem, östlichem Ufer. 
Auch wenn Lampel mit seinen Ausführungen 
(a. a. 0. XXXIII 383) Recht behalten sollte, daß Hasen- 
öhrl für einen Teil seiner Angaben nicht das Rationarium 
Austriae K. Ottokars, sondern ein jüngeres Urbar benützt 
habe, das erst unter den ersten Habsburgern entstanden? 
so bleibt immer meine Behauptung aufrecht: der Boden 
der Herrschaft Wildberg reicht über die Rotel nicht 
nach Westen, über die Gegend von Dreieck nicht weit 
nach Norden, woraus folgt, daß der mons Stella der 
Wildberger Urkunden nicht der heutige Stern ist. 
Ob das Hochstift von Passau von Gottschalk von 
Haunsberg im Jahre 1198 außer Wildberg vielleicht 
noch weitere Güter in der Riedmark erhalten, wissen 
wir freilich nicht. Daß es im Osten Wildbergs noch 
Besitzungen inne hatte, beweisen die Urkunden c und e; 
die eine stammt aus der Zeit von 1212, die andere etwa 
aus 1227. In beiden wird zuerst die Grenze zwischen 
Wildberg und Wachsenberg in der schon bekannten 
Ordnung : Haselgraben - Geng - Wi e 1 an t s t a n ne- Stern¬ 
böhm ische Grenze festgesetzt. Dann folgt aber die Grenz¬ 
bestimmung zwischen den Besitzungen des Herzogs von 
Österreich und der bischöflichen Kirche von Passau. Da 
heißt es in c: et a terminis Boemie usque ad n*_ 
pam, qui dicitur maior Grazpach et per descen- 
sum eius fluvii usque in fluvium, qui dicitur 
Gusen. Urkunde e ist viel genauer. Hier heißt es: In 
Richenawe (Reichenau) inchoatur fluvius dictus 
Graspach, qui est intercidens terminus, et de- 
currit in fluvium, qui dicitur Gusen. Sursum 
contra verticem montium dictus fluvius Gras¬ 
pach intercidens terminus est ad originem sui 
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