Volltext: Allgemeines Wohnungs-, Handels- und Gewerbe-Adreßbuch der Städte Linz und Urfahr 1901 (1901)

Vorwort. 
Vier Jahre der Entwicklung und regen wirtschaftlichen wie geschäftlichen 
Verkehres haben genügt, um die Nothwendigkeit zu begründen, das zuletzt im 
Jahre erschienene Adreßbuch der Landeshauptstadt Linz und der Stadt Urfahr 
einer ausführlichen Umarbeitung unterziehen zu müssen, und obzwar der gefertigte 
Verlag beabsichtigte- eine neue Ausgabe dieses gewiß für jedermann unentbehrlichen 
Nachschlagewerkes erst nach Durchführung der nächsten Volkszählung zu veran¬ 
stalten, so wurde das Bedürfnis immer dringender, von allen Seiten kamen uns 
Anfragen und Aufforderungen zur ehesten Umarbeitung des Adreßbuches zu, so daß 
wir uns entschlossen, trotz der bedeutenden materiellen Opfer noch Heuer die Arbeit 
zu unternehmen. 
Der ergebenst gefertigte Verlag übergibt nunmehr das 
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der Oeffentlichkeit, er hat sich bemüht, durch eine den Bedürfnissen aller entsprechende 
Umgestaltung, Erweiterung und praktische Eintheilung die vielen Erfahrungen zu 
verwerten, welche das öffentliche Leben uns aufzwingt, und ist fest überzeugt, daß 
alles gethan wurde, was möglich war, und daß dieses Nachschlagebuch allen 
willkommen sein wird, welche zu den Städten Linz und Urfahr irgend welche 
Beziehungen haben. Die ersten Anforderungen, die an ein Adreßbuch gestellt werden 
können, sind: „Verläßlichkeit und Übersichtlichkeit", und gerade diesen beiden Eigen¬ 
schaften wurde in dem vorliegenden Werke seitens der Schriftleitung die größte 
Aufmerksamkeit zugewendet, mehrmonatliche Sammel- und Revisionsarbeit überwand 
die bedeutenden Schwierigkeiten, und so glaubt der gefertigte Verlag die Beruhigung 
zu besitzen, dem neuen Adreßbuche die möglichste Verläßlichkeit gegeben zu haben. 
Wenn sich in vereinzelten Fällen trotz der sorgsamsten Arbeit und Revision irgend 
ein kleiner Fehler eingeschlichen haben sollte, — ein Fall, der bei einem Sammel¬ 
werke dieser Art wohl vorkommen kann, — so möge nicht der Schriftleitung die 
Schuld beigemessen werden; das publicum ahnt die ungezählten Hemmnisse nicht, 
welche der Arbeit entgegengestellt werden, offene Auskunftsverweigerungen,
	        
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