Volltext: Innviertler Kalender 1936 (1936)

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Das Tragen einer Waffe, ohne einen gütigen Waffenpaß zu besitzen und die 
Ausübung der Jagd ohne gütige Jagdkarte wird bestraft und zieht den Verfall 
der Waffe nach sich. Das Tragen einer Waffe ist auch dann strafbar, wenn der 
Träger zwar einen gütigen Waffenpaß besitzt, sich aber damit nicht ausweisen 
kann, d. H. wenn er den Waffenpaß zu Hause gelassen hat. Die beschlagnahmte 
Waffe wird erst nach Erlag der Strafe wieder ausgefolgt. Die Jagdinhaber sind 
berechtigt, über Schützen, die sich gegen das Gebot des Entladens der Gewehre 
nach Ende des Triebes vergehen, Ordnungsstrafen zu verhängen. 
Beachtet die Verordnung über Naturschutz. Bewahrt die Natur vor völliger 
Verödung und Euch vor empfindlichen Strafen (bis 500 S oder 14 Tage Arrests 
IagdKarten-Nnsuchen / Waffenpafi- 
Nnfuchen für erlaubte Waffen / 
Waffenpafi - Ansuchen für verbotene 
Waffen / Iagd-Einlaöungen 
find erhältlich in der Papierhandlung 
Zosef Stampfl & Co., Braunau 
Schonzeit der Fische. 
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