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Welcher Art waren nun die bäuerlichen Leihen beim Kloſter
Raitenhaslach? Unter den Urbarsgerechtigkeiten herrſchte bei die-
ſem Stift das ganze Mittelalter hindurch das Lei bgeding
vor, alſo jenes bäuerliche Leiheverhältnis, bei dem das ding-
liche Nutzungsrecht auf einen oder mehrere „Leiber“, d. h. auf
die Lebenszeiten des Bauern und seiner Angehörigen gewährt
wurde ". Schon für das 12. Jahrhundert konnte Dumrath auf
Grund der Traditionsnotizen dieſe Leiheform als die in Raiten-
haslach meiſt gebräuchliche festſtellen und in den späteren Jahr-
hunderten war es nicht anders. An die zwei Drittel aller Pacht-
verträge ſchloß man auf Leihe auf Lebenszeit ab s. Hingegen ver-
hielt man ſich dem E r br e ch t gegenüber in Raitenhaslach zurück-
haltender ?, obwohl diese Leihe, vor allem seit dem 13. Jahrhunz
dert, die gewöhnliche Form am Salzburger Hof war und auch am
dortigen Domkapitel wie bei den Stiften St. Peter und Höglwörth .
ziemlich konsequent durchgeführt wurde !9. Die Ciſtercienſer von
Raitenhaslach bevorzugten das Leibgeding gegenüber der Erb-
leihe wohl deshalb, weil ſich hier für den Grundherrn neben der
Gewinnung der Leibgedinggelder der Vorteil bot, daß er nach
Beendigung der Leihezeit das Gut nach ſeinem Belieben ver-
ſtisten konnte und ihm dabei auch nichts im Wege stand, die Höhe
der Grunddienste zu verändern. Daneben lassen ſich in Raiten-
haslach mehrere Fälle von Fre isſti ft nachweiſen, bei der an-
ſcheinend die Zeitleihe von zwei !! oder von 16 !? Jahren beliebt
war. Gar häufig wurde auch ein Gut zu Baum ann sr echt
gaugsgegeben, wobei man nach einer Verfügung des bayeriſchen
Landrechts von 1346 jenen Baumann, der nicht eigens als In-
haber eines Erb- 13 bzw. Leibrechts 14 bezeichnet wird, als Frei-
D) K. Th. v. Inama-Sternegg, Deutſche Wirtſchaftsgeſchichte UI, 1
(1899), 61; R. Schröder-E. Frhr. v. Künßberg, Lehrbuch der deutſchen
Rechtsgeschichte (1932 7), A440.
s) Bal. HStAM. Kl. Urk. Faſc. 45, 48, 49, 51, 58, 59, 64; Kl. Lin.
B, 135, 249, 2532, 255, 258, 307.
9) HStAM. Kl. Lit. 5, 199, 224, 225. :
10) H. Klein, Die bäuerlichen Leihen im Ergſtift Salzburg,
MHGELK. 69 (1929), 159.
. 11) HStAM. Ger. Urk. Mörmoosen, Faſc. 2; Ger. Urk. Ötting,
Faſc. 2.
12) HStAM. Kl. Lit. 6, 27; Ger. Urk. Traunstein, Fajſc. 22.
13) HStAM. Kl. Lit. 5, 199; Ger. Urk. Eggenfelden, Fasc. 3.
14) HStAM. Kl. Lit. 5, 219, 255, 256; Ger. Urk. Wald, Faſc. 19.