Volltext: Der Inn-Salzachgau 44/45. Heft 1938 (44/45. Heft / 1938)

  
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Welcher Art waren nun die bäuerlichen Leihen beim Kloſter 
Raitenhaslach? Unter den Urbarsgerechtigkeiten herrſchte bei die- 
ſem Stift das ganze Mittelalter hindurch das Lei bgeding 
vor, alſo jenes bäuerliche Leiheverhältnis, bei dem das ding- 
liche Nutzungsrecht auf einen oder mehrere „Leiber“, d. h. auf 
die Lebenszeiten des Bauern und seiner Angehörigen gewährt 
wurde ". Schon für das 12. Jahrhundert konnte Dumrath auf 
Grund der Traditionsnotizen dieſe Leiheform als die in Raiten- 
haslach meiſt gebräuchliche festſtellen und in den späteren Jahr- 
hunderten war es nicht anders. An die zwei Drittel aller Pacht- 
verträge ſchloß man auf Leihe auf Lebenszeit ab s. Hingegen ver- 
hielt man ſich dem E r br e ch t gegenüber in Raitenhaslach zurück- 
haltender ?, obwohl diese Leihe, vor allem seit dem 13. Jahrhunz 
dert, die gewöhnliche Form am Salzburger Hof war und auch am 
dortigen Domkapitel wie bei den Stiften St. Peter und Höglwörth . 
ziemlich konsequent durchgeführt wurde !9. Die Ciſtercienſer von 
Raitenhaslach bevorzugten das Leibgeding gegenüber der Erb- 
leihe wohl deshalb, weil ſich hier für den Grundherrn neben der 
Gewinnung der Leibgedinggelder der Vorteil bot, daß er nach 
Beendigung der Leihezeit das Gut nach ſeinem Belieben ver- 
ſtisten konnte und ihm dabei auch nichts im Wege stand, die Höhe 
der Grunddienste zu verändern. Daneben lassen ſich in Raiten- 
haslach mehrere Fälle von Fre isſti ft nachweiſen, bei der an- 
ſcheinend die Zeitleihe von zwei !! oder von 16 !? Jahren beliebt 
war. Gar häufig wurde auch ein Gut zu Baum ann sr echt 
gaugsgegeben, wobei man nach einer Verfügung des bayeriſchen 
Landrechts von 1346 jenen Baumann, der nicht eigens als In- 
haber eines Erb- 13 bzw. Leibrechts 14 bezeichnet wird, als Frei- 
  
D) K. Th. v. Inama-Sternegg, Deutſche Wirtſchaftsgeſchichte UI, 1 
(1899), 61; R. Schröder-E. Frhr. v. Künßberg, Lehrbuch der deutſchen 
Rechtsgeschichte (1932 7), A440. 
s) Bal. HStAM. Kl. Urk. Faſc. 45, 48, 49, 51, 58, 59, 64; Kl. Lin. 
B, 135, 249, 2532, 255, 258, 307. 
9) HStAM. Kl. Lit. 5, 199, 224, 225. : 
10) H. Klein, Die bäuerlichen Leihen im Ergſtift Salzburg, 
MHGELK. 69 (1929), 159. 
. 11) HStAM. Ger. Urk. Mörmoosen, Faſc. 2; Ger. Urk. Ötting, 
 Faſc. 2. 
12) HStAM. Kl. Lit. 6, 27; Ger. Urk. Traunstein, Fajſc. 22. 
13) HStAM. Kl. Lit. 5, 199; Ger. Urk. Eggenfelden, Fasc. 3. 
14) HStAM. Kl. Lit. 5, 219, 255, 256; Ger. Urk. Wald, Faſc. 19. 
 
	        
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