Volltext: Der Inn-Salzachgau 43. Heft 1937 (43. Heft / 1937)

  
  
    
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der lange Kampf zwischen Kaiſer Friedrich l. und Papſt Alexander III. 
endete; gerade die Eigenklöster des Erzſtiftes Salzburg waren als Ale- 
randriner hiebei ſtark mitgenommen worden, hatten ſich aber von ihrem 
Eigenkloſterherrn, dem Erzbiſchof, im Laufe des Kampfes weitgehend ge- 
löſt und päpſtliche Beſitibeſtätigungen und damit Selbſtändigkeit erlangt. 
Nun eilten 1177 alle Klöſter und Stifte, ſich Beſitüberſichten anzulegen 
und neue Privilegien vom Vatikan zu erlangen. Das iſt der politiſche 
Hintergrund, auf dem dies Traditionsbuch entstand. : 
Die wisſsenſchaftliche Leiſtung der Arbeit von D. liegt in der Behand- 
lung der Traditionsnotizen nach den Grundsätzen, die zuerst O. Redlich 
für solche aufgestellt hatte. Die weſentlichen Fragen ſind alſo : die Beweis- 
kraft dieſer Notizen gegenüber der langſam vordringenden, beſiegelten 
eigentlichen Urkunde, die Gestaltung des Tertes, die Abhängigkeit von 
Vorlagen und die Rechtsverhältniſſe, die die beurkundeten Handlungen 
bedingen. Darnach ist auch die Arbeit gegliedert. Bis 1200, – so kann 
D. die erſte Frage beantworten ~ war in Raitenhaslach der Beweis mit 
Zeugen noch die Regel, jener mit dem Siegel die Ausnahme. Der Burg- 
graf Meingoz von Salzburg iſt der einzige Laie, der ſich vor 1200 vom 
Abt von Raitenhaslach eine in Abſchrift überlieserte Siegelurkunde aus- 
ſtellen ließ; ſsonſt läßt ſich das Siegel nur unter Geiſtlichen und Fürsten 
als Beweismittel feſtſtellen. Demgemäß iſt der Text der Notizen urſprüng- 
lich nur eine karge Einleitung zur Aufzählung der Zeugen. Aber mit dem 
Vordringen des kanoniſchen Rechts ſeit 1177 dringen auch Formeln der 
Siegelurkunde vor, was D. an einer reichen Zahl von Beiſpielen ſehr 
hübſch beleuchten kann. Redlich war der Meinung, die Traditionsbücher 
wären vielfach Protokolle; bei den Schenkungen habe man ohne jede 
Vorlage die Notizen gleich in das Buch eingetragen; diese Meinung iſt 
heute weitgehend aufgegeben. Auch D. kommt zu dem Ergebnis, daß vor 
der Anlage des Buches teilweiſe vollſtändig formulierte Notizen, teils 
knappe Stichworte vorhanden gewesen sein müſſen, zwischen 1180 und 1190 
kann unmittelbarer Eintrag angenommen werden. Bezüglich des Rechts- 
inhalts der Notizen sei besonders hervorgehoben, daß ſich wie im Rottal 
Spuren einer dauernden Verknüpfung von Gütern mit Salmännern, die 
allein übergabsberechtigt waren, auch in Raitenhaslach finden. Ob die 
geringe Zahl von Schenkungen von Eigenleuten mit Reſten der Eigen- 
kloſterherrſchaft des Erzſtifts zuſammenhängt, wäre noch der Überlegung 
wert. D. stellt feſt, daß die Güterſchenkungen zwar zurückgingen, aber 
immer noch überwogen, daß unter den Leihen Leibgeding überwiegt, aber 
auch Erbleihe erwähnt wird. Zum Schluß untersucht er die Prozeſſe des 
Klosters. Eine Überſicht der Traditionen beſchließt die ſehr klar und über- 
ſichtlich gebaute Arbeit, der hoffentlich bald der Druck der Traditionen folgen 
wird; mögen die Raitenhaslacher Traditionen das Interesse für die Tradi- 
tionsbücherherausgabe neu beleben und wecken! Dr. E. Kleb ele. 
 
	        
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