Volltext: Der Inn-Salzachgau 43. Heft 1937 (43. Heft / 1937)

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temporalibus und zwar als Administrator. Papſt Innozenz que 
aber hatte ſchon ein Jahr früher 32 auf Ansuchen des Salzburger 
Kirchenfürſten zu all dieſen Beſtimmungen seine Zuſtimmung 
gegeben. j : 
Im Jahre 1246 ſchenkte derſelbe Erzbiſchof dem Kloſter noch 
eine dritte Pfarr ei, die von Ni ed erb ergkirchen bei 
Mühldorf, wobei er ihm ein ähnliches Temporalienprivileg aus- 
tellte ss. Als die Kurie seit dem Ende des 14. Jahrhunderts 
daran ging, Inkorporation und ſonſtige klöſterliche Pfarrangele- 
genheiten an ſich zu ziehen, ſprach man von Rom aus die Inkor- 
poration dieſer Pfarrei an das Stift Raitenhaslach von neuem 
aus. Papſt Bonifaz IX. stellte 1101 die diesbezügliche Urkunde 
aus 34. ] 
Am 25. November 1399 s hatte bereits dieser Papſt die Einver- 
leibung der Pfarrei Burgh auſ en (- Mehring) an das 
Kloſter vollzogen und dem Abt dabei erlaubt, sie von einem geeig- 
neten Welt- oder Ordenspriester „ad nutum abbatis pro tempore 
existentis et monasterii . . . ponendum et amovendum'’ besorgen zu 
laſſen. Der Raitenhaslacher Abt hatte damit das Recht bekom- 
men, auf dieſer inkorporierten Pfarrei ſtatt wie bisher vicarii per- 
petui jetzt amovible Vikare anzustellen, die jederzeit abberufen 
werden konnten. Freilich bei der Pfarrei Burghauſen dauerte 
dieser Zuſtand nicht lange, denn ſchon am 29. März 1401 s6 wurde 
die Inkorporation derſelben an das Stift Raitenhaslach vom Papſt 
auf die Einwände der Burghauſer Bürgersſchaft hin widerrufen. 
Aber auch bei den anderen inkorporierten Pfarrkirchen griff diese 
freiere Beſetzungsweiſe um ſich, wenn die auch erſt 1178 °7 für 
die Pfarrkirchen von Halsbach und Marienberg nachweisbar ist ?8. 
  
32) Mon. Boic. VI, 382 n. 5 (mit falſcher Auflösung des Datums). 
Die Urkunde wurde am 13. März 1202 (I11. Id. Martii Pont. nostri 
anno quinto) ausgeſtellt. 
33) SUB. llI1, 645 n. 1100a. ~ Vgl. L. Heilmaier, Niederberg- 
tirchen teſchichtlich beichtieben (1907), 8. 
35) Mon. Boic. vl; 381 n. 26 (mit falscher Auflöſung des Datums); 
"al Un Ver.Urt Fler, ) 19; vgl. A. Scharnagl, 
Die Inkorporation mit beſ. Berücksichtigung der Baupflicht (1936), 35. 
s7) HStAM. Kl. Lit. 143. 
38s) Im 18. Jahrhundert wurden dem Klosſter auch noch die beiden 
Pfarreien Heydersdorf am großen Kamp und Ostermieting inkorpo- 
riert. + Val. R. Hittmair, Die Inkorporierung der obderennsiſchen 
Pfarre Oſtermieting an das bayerische Ciſtercienſerſtift Raitenhaslach, 
Archiv f. d. Geſch. d. Diözese Linz 3 (1906), 370 ff. ; 
 
	        
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