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mäßig große Anzahl von Mönchen in dieſem Kloſter dauernd
anwesend gewesen sein. Von den Übten Gebhard Chalb ° und
Heinrich Oelar " iſt bekannt, daß ſie dereinſt dieſes Amt be-
kleidet hatten. ;
Nächſt Abt und Prior war der Pater cellerarius (Kellner)
die einflußreichſte Persönlichkeit in der Kloſtergemeinsſchaft. Ihm
war die Verwaltung der wirtschaftlichen Angelegenheiten an-
vertraut, weshalb er bei der Ausstellung faſt aller Urkunden
des Kloſters, die irgendwie damit zuſammenhingen, zugegen
war. Sein Name findet ſich infolgedeſſen unter den Schrift-
ſtücken viel häufiger als der des Priors oder gar des Subpriors.
Aus dem Jahre 1246 ® iſt uns erſtmals ein Raitenhaslacher
cellerarius. namentlich überliefert. Schon kurz darauf muß es :
zu einer Zweiteilung dieses Amtes gekommen ſein, denn bereits
1256 hören wir von einem maior cellerarius und bald darnach
von einem subcellerarius, die sich in die Bewältigung dieses
so umfangreichen und vielseitigen Arbeitsfeldes teilten 9. Zur
weiteren Entlaſtung des Cellerars ſchritt man in Raitenhaslach
ſchon frühzeitig zu einer Aufteilung der Vermögensverwaltung,
in der man bisweilen eine ,, Verfallserscheinung“ zu ſehen
ſqlaubte10, doch mit Unrecht, denn es sollte hierdurch nur ver-
hindert werden, daß wegen Arbeitsüberlaſtung des Cellerars
Ungenauigkeit und Flüchtigkeit in der Verwaltung eintreten
könnten. Die Geldverwaltung wurde dem bursarius übertragen,
die Führung der Regiſter über die Einnahmen und Ausgaben
an Getreide erhielt ein eigener Kastner und die Sorge für die
Anfertigung und Ausbesserung der Bekleidung der Mönche
oblag dem Kämmerer !!, dem auch die Werkstätten des Kloſters
, Y Vom s. 1. 146 mit dem Namen kUl(einrieus): SUB. 111, 680
_ %) HStAM. Kl. Urk. Faſc. 17; Ger. Urk. Mörmooſen, Fasc. 1; Ger.
Urk. Wald, Faſc. 18.
10) So H. Muggenthaler, Koloniſatoriſche und wirtschaftliche Sts
.. tigkeit eines deutſchen Ziſterzienſerkloſters im 12. und 13. Jahrhun-
dert (1924), 158. :
11) Die Behauptung von J. Jaeger, Klosterleben im Mittelalter ~
ein Kulturbild aus der Glanzperiode des Ciſtercienſerordens (1903).,
62, daß wegen der Ausdehnung, die man bei den Ciſtercienſern dem
Amt des cellerarius gab, ein camaerarius entbehrlich gewesen wäre
und man ihm daher in den Ciſtercienſerklöſtern auch nicht begegnen
würde, trifft demnach für Raitenhaslach nicht zu. Auch aus ſpäterer
Zeit iſt uns dort ein Kämmerer immer wieder namentlich übern.
lte hum. het: Urk. Mörmoosen, Faſc.1; Ger. Urk. Titte.