Full text: Der Inn-Salzachgau 38. Heft 1935 (38. Heft / 1935)

— 67 
daher ba$ Thema, welches sich I. K. Stadler zum Gegenstand 
seiner Doktorschrift wählte und das viel mehr enthält als 
sein Titel verspricht. Denn die Arbeit bringt eine entwicklungs 
geschichtlich sehr klar und sorgfältig durchgebildete Untersuchung 
über die Entstehung der Stadt Salzburg von ihren spätrömi 
schen Grundlagen bis zur Entfaltung der gemeindlichen Selbst 
verwaltung im 14. Jahrhundert. Stadler konnte sich zwar 
auf die Vorarbeiten von Martin, Zillner, Widmann und 
Starflinger stützen, hat aber durch die zusammenfassende Be 
trachtung gerade die Frühzeit der städtischen Entwicklung 
sehr plastisch herausgearbeitet. Seine Untersuchung nimmt 
ihren gegebenen Ausgang von der baugeschichtlichen antiken 
Überlieferung, die gerade für die Wahl des Bischofssitzes 
entscheidend gewesen zu sein scheint, und behandelt sodann die 
ältesten grundherrlichen Verhältnisse der Stadt und die frü 
hesten Spuren der mittelalterlichen Kaufmannssiedlung, wo 
bei namentlich die durch die enge Verbindung zwischen Ur- 
abtei und Bischofssitz, bedingte Einheit der Grundherrschaft 
in bischöflichen Händen als besonderes Merkmal für Salz 
burg hervorzuheben ist. Neben den siedlungsgeschichtlichen 
Bedingungen bilden die hoheitsrechtlichen den zweiten Faktor, 
welcher zur Bildung einer Stadt im Rechtssinne beiträgt. 
Eine eingehende Untersuchung über die Entwicklung der bi 
schöflichen Gerichts- und Fiskalhoheit zeigt, wie der Bischof 
schon 945 in den Besitz der vollen Gerichts gemalt gelangt 
und damit den mit den Grafschaftsrechten verbundenen Anteil 
am Marktzoll (gräfliches Drittel) als Grundlage seiner Fi 
nanzhoheit erwirbt. Eingehend wird auch die Frage der Vogtei 
behandelt. 
Unter dieser bischöflichen Stadtherrschaft entfaltet sich 
nun, als dritte und eigentliche Voraussetzung stadtrechtlicher 
Selbständigkeit deren soziologische Bedingung, nämlich ein 
eigenständiges, nach Geltung ringendes Bürgertum. Stadler 
untersucht nach einer kurzen Quellenforschung über die ersten 
Spuren einer bürgerlichen Gesellschaft jenes interessante In 
stitut der salzburger Bürgerzeche in der Mitte des 13. Jahr 
hunderts als Ausdruck einer beginnenden Selbstorganisation 
der Bürgerschaft. Bemerkenswert ist auch der Vergleich der noch 
erhaltenen Salzburger Bruderschaftsstatuten mit denen ähn 
licher Laienorganisationen anderer Städte, wie sie z. B. tmrd) 
Konrad Beyerle für Köln erschlossen sind. Wenn Stadler auch 
keine Verbindungslinie von hier zu den ersten in Salzburg 
beglaubigten Gerichtshelfern den sog. „Genannten" (nominati) 
herzustellen vermag, so leiten doch diese ersten bürgerlichen 
Organisationsformen über zu der Gemeindevertretung in Salz 
burg, die, 1249 bereits im Besitze eines Siegels, im Stadt- 
frieden von 1287 näher in Erscheinung tritt. 
Der zweite Teil der Arbeit Stadlers ist einer eingehen 
den Untersuchung der Rechtsdenkmäler des Salzburger Stadt 
rechts aus dem 13. und 14. Jahrhundert gewidmet. Hier er 
schließt eine rechtsvergleichende Betrachtung mit den zeitge-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.