Volltext: Der Inn-Isengau 34. Heft 1933 (34. Heft / 1933)

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sterialen gebräuchliche Lehensform. Die Ministerialen, 
die als „Inwärtseigenleute" ein Gut zu Lehen trugen, 
hatten an diesem ein relatives Eigentum, eine Verfügungs 
befugnis innerhalb (daher „inwendig", „inwärts") des 
genossenschaftlichen Sonderrechtskreises der Ministerialen 
eines Dienstherrn. Auf diese Weise dürften die Herren 
von Tauffkirchen von ihren Vorgängern in Guttenburg 
diesen Sitz, entweder durch Rechtsgeschäft unter Leben 
den oder auf den Todesfall, erworben haben. Das Jn- 
wärtseigen wurde endlich durch das Aussterben des ver 
gebenden Herrn eigen'. Zugunsten der Herren von Tauff 
kirchen ist dieser Fall 1246 eingetreten mit dem Tode 
des letzten Herrn von Kraiburg, Pfalzgrafen Rapoto III., 
dessen Erbtochter Elisabeth ihre Besitzungen an ihren 
Gemahl Grafen Hartmann von Werdenberg brachte, der 
dieselben 1259 an Herzog Heinrich XIII. von Nieder 
bayern verkaufte?. Damit müssen sich die Lehen der 
Herren von Tauffkirchen in freie Eigen umgewandelt 
haben. Jedenfalls gingen sie nicht an den Herzog über 
und so konnte der herzogliche Pfleger von Kraiburg 
1580 an den Rentmeister von Burghausen berichten: 
„wo ich mein nachforsch anricht, kan ich Kain aigenliche 
erfarung, ob solche güeter Lehen oder Aigen, nachdem 
kein fürstlich Urbarsguet unter den Adlspersonen vor 
handen, nit bekomm"^ 
Seit ihrer Emanzipation aus dem Ministerialen 
stande führen die Herren von Tauffkirchen die Ritter 
bezeichnung (lomini und zählen zum landsässigen Adel, 
der sich ja größtenteils aus den Ministerialen entwickelt 
hat. Ihr GUterbesitz muß schon in^der zweiten Hälfte des 
13. Jahrhunderts ein beträchtlicher gewesen sein, wie 
zahlreiche Vergabungen zeigend Um 1285 beginnt ihr 
Burgenbau zu Tauffkirchen oder, was wahrscheinlicher 
1) Vgl. Klebel a. a. Q. S. 28. 
2) MB XI, S. 234 Nr. XCVII. Ks sind dies die Burgen Messing, 
Tabernberch, Rgchenberch, Rotenberch, Erizpach, Marquartstain 
„et aliorum oppidorum et uillarum circa ipsa castra"; es ist aller 
dings fraglich, ob Kraiburg zu den letzteren gerechnet werden kann- 
es wäre demnach möglich, daß Herzog Heinrich XIII. Kraiburg aus 
einem anderen Nechtsgrund an sich gebracht hat. 
3 ) H.-St.-A., Ger. Lit. Kraiburg Nr. 1, fol. 158. 
4 ) Vgl. GUdostbagerische Heimatstudien, Bd. 3, S. 14 f.
	        
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